Freunde,
hänge bei folgendem Beispiel etwas fest, wer kann weiterhelfen?
Fallbeispiel 4:
Welche Pflichten können sich bereits aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis zwischen potentiellen Vertragspartner ergeben?
Ich denke,
Schutzpflichten und Aufklärungspflichten wäre richtig, aber wie ist es mit
Leistungspflichten und Rücknahmepflichten?
Beste Grüße
Gary
hänge bei folgendem Beispiel etwas fest, wer kann weiterhelfen?
Fallbeispiel 4:
Welche Pflichten können sich bereits aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis zwischen potentiellen Vertragspartner ergeben?
Ich denke,
Schutzpflichten und Aufklärungspflichten wäre richtig, aber wie ist es mit
Leistungspflichten und Rücknahmepflichten?
Beste Grüße
Gary