Präsenzveranstaltung -> Stoffeingrenzung?

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wolfram

Dr Franke Ghostwriter
Präsenzveranstaltung -> Stoffeingrenzung?

Hallo zusammen,

war letzten Sommer in Hagen - konnte danach aber leider die Klausur BGB III nicht schrieben und geh diese jetzt mal an.

Letztes Jahr wurden die, die bis zum Ende des Tages dablieben mit dem Tipp belohnt, das InsolvenzR ausgeschlossen sei.

Daher meine Frage: wurde heuer ebenfalls eine ähnliche Stoffeingrenzung bekannt gegeben ?

Vielen Dank schon jetzt
 
Wolfrum,
ich war gestern in Hagen und kann daher mal kurz berichten: also, das Thema Insolvenzrecht kam nicht dran und soll dann laut Prof. Völzmann-Stickelbrock auch nicht Thema der Klausur sein (allerdings kann es durchaus einen Fall zum EBV geben, in dem eben der Insolvenzverwalter eine Rolle spielt). Allerdings hab ich gehört, dass man das letztes Semster auch gesagt hat und trotzdem Insolvenzrecht geprüft wurde (Allerdings wurde da auch Insolvenzrecht zumindestens angeschnitten, bei uns ist es dieses Mal komplett weggefallen)! Prof. Völzmann-Stickelbrock hat den Tipp gegeben, sich Grundschuld und Hypothek doch mal genauer anzuschauen, aber ich will jetzt nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass das nun wirklich Thema der Klausur sein wird.

Wie sehen denn die anderen das?

In der AG haben wir Fälle zum EBV und zur Hypothek gemacht, wobei diese Fälle thematisch immer in den AG's behandelt werden, sodass man hier wohl auch nicht wirklich einen Rückschluss ziehen kann.
Ich werde Insolvenzrecht mal eher stiefmütterlich behandeln und mich mehr auch EBV, Hypothek und Grundschuld konzentrieren, aber ob das der richtige Weg ist, werde ich wohl erst nach dem 14. September herausfinden😉
Liebe Grüße auch München
Mareike
 
obwohl Frau Prof. den Tipp gegeben hat, sich aus den AGs den Grundschuld-Fall für die Klausur explizit anzuschauen, kam dieser in der AG gar nicht dran. Zumindest nicht in meiner. Der Wiss. Assi meinte auch, der Grundschuld-Fall sei auch komplett aus dem AG-Programm genommen worden sein, was Frau Prof. offensichtlich nicht wusste. Wir mögen den uns bei den Assis des Lehrstuhls einfordern.
Die AG hat jetzt ausgemacht, dass der Fall nur von einem angefordert und in Moodle gestellt wird.

Bin auch der Meinung, wenn InsO, dann nur als Aufhänger, weil es schon Thema der letzten Klausur war. Ws ich mir noch anschauen werde ist EBV iVm Konkurrenzproblemen und SchuldR (Verzug).

Gruß und viel Erfolg bei dem tollen Wetter,
Manuela
 
Ich habe die Veranstaltung schon in einem der letzten Semester besucht. Könntet ihr vielleicht auch die anderen Fälle mit Lösung mal einstellen, die in der AG bearbeitete wurden. Das wäre sehr nett. Der Grundschuldfall ist ja schon eingestellt worden.

Liebe Grüße und schönes Wochenende

Katja
 
und noch eine andere Frage: Inwiefern sind Verteidigungen des Grundstückeigentümers (z.B.: §1137, etc.) gegen eine Zwangsvollstreckung nach §1147 prüfungsrelevant? Oder anders ausgedrückt: Kam so etwas in den Beispielfällen der AGs vor?
 
Hallo alle zusammen,
kanns kaum glauben - InsO wurde komplett ausgespart in der Präsenzveranstaltung???
Wurde denn am Nachmittag in den Gruppen der Fall "Fernsehen in der Insolvenz" behandelt?
Hallo Fine,

in meiner Nachmittagsgruppe kamen folgende Fälle dran:

1. Lost Copies
2. Die Hypothek
3. Fernsehen in der Insolvenz

Brauchst Du nähere Angaben?

Ich glaube auch, dass wahrscheinlich ein Grundschuld oder Hypothekenfall dran kommt. Kann man ja schön varieren.

Es wurde bei der Veranstaltung am Vormittag noch erwähnt, dass man ein paar InsO Paragraphen kennen sollte: §47, §80, §103, §107.
Am Vormittag wurden kleine Fällchen durchgegangen. Bei Fall 3 - es ging um einen Fahrradhändler, der ein Mountainbike verkauft hatte, dieses aber noch nicht komplett bezahlt wurde. Bei der ersten Variante ist der Käufer insolvent geworden, in der Zusatzfrage ebenfalls, aber wollte der Insolvenzverwalter das Rad in der Insolvenzmasse behalten, in der Abwandlung wurde der Verkäufer insolvent.
Hier sollte man, denke ich, auch die Insolvenzparagraphen kennen.

Viele Grüße

Sigrid
 
Sigrid,
vielen Dank für diese Informationen - genau diese 3 Fälle wurden damals auch bei uns am Nachmittag behandelt...
Wenn ich dich richtig verstanden habe, ging es also auch am Vormittag z.T. um Insolvenzrecht d.h. man sollte diesen Teil dann doch nicht gänzlich vernachlässigen?!
 
kann mir jemand sagen, ob der GS-Fall auf Moodle ist? Ich darf nicht rein, weil ich nur Klausur schreibe.
Worum geht es in dem Fall?

Mir ist auch aufgefallen, dass die letzten Klausuren alle InsolvenzR zum Gegenstand hatten. Nichts von Grundpfandrechten o.ä. Da wundert es mich schon, dass wir in der Präsenz ganz wenig InsO gemacht haben und nur ein Fall zur Hypothek, keiner zu GS... Keine Ahnung mehr...😕

Manuela
 
Hallo Sigrid,
vielen Dank für diese Informationen - genau diese 3 Fälle wurden damals auch bei uns am Nachmittag behandelt...
Wenn ich dich richtig verstanden habe, ging es also auch am Vormittag z.T. um Insolvenzrecht d.h. man sollte diesen Teil dann doch nicht gänzlich vernachlässigen?!
Hallo Fine,

Insolvenzrecht kam außer dem, was ich kurz beschrieben habe, nicht dran.

Viele Grüße

Sigrid
 
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