Für meine Bachelorarbeit habe ich einige Aussagen aus Pressemitteilungen verwendet. In der zugehörigen Fußnote ist das natürlich angegeben, z.B. so:
Meine Frage: Muss das noch extra ins Literaturverzeichnis? Und falls ja, wie? Ein gesonderter Abschnitt, oder einfach "Deutscher Richterbund" etc. als Verfasser angeben und dementsprechend alphabetisch einsortieren?----
(1) Deutscher Richterbund, Stellungnahme 06/08 vom Februar 2008, abrufbar unter: www.drb.de