Pressemitteilungen ins Literaturverzeichnis?

Dr Franke Ghostwriter
Für meine Bachelorarbeit habe ich einige Aussagen aus Pressemitteilungen verwendet. In der zugehörigen Fußnote ist das natürlich angegeben, z.B. so:
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(1) Deutscher Richterbund, Stellungnahme 06/08 vom Februar 2008, abrufbar unter: www.drb.de
Meine Frage: Muss das noch extra ins Literaturverzeichnis? Und falls ja, wie? Ein gesonderter Abschnitt, oder einfach "Deutscher Richterbund" etc. als Verfasser angeben und dementsprechend alphabetisch einsortieren?
 
Pressemittteilungen kommen grundsätzlich nicht in das Literaturverzeichnis. Zitiert man Sachen aus dem Internet, dann sollte man den Login mit Datum in der Fussnote erwähnen.
Im Literarturverzeichnis wird grundsätzlich nicht mehr nach Lehrbuch oder Aufsätzen getrennt, sondern einfach alphabetisch nach Autoren aufgelistet.
Wir haben damals vom PA ein Skript zugeschickt bekommen, dass solche Sachen genau erklärt und geregelt hat, also wie man eine wissenschaftliche Arbeit schreibt und wie zitiert wird.
Hast Du das nicht mehr bekommen?
Wenn nicht, dann würde ich keine falsche Scheu an den Tag legen und den LS anrufen. Die helfen Dir weiter, denn solche Fehler kosten Punkte und sind ärgerlich, weil vermeidbar.

Frohes Schaffen!
zephyr
 
Habe im Skript nachgeschaut, da sind Pressemitteilungen nicht gesondert erwähnt - aber in diesem Fall werde ich es wohl als einfache Internetquelle angeben. Aber: Danke! für den Hinweis mit dem letzten Aufruf, das hatte ich übersehen...
 
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