Propädeutikum wirklich notwendig?

Dr Franke Ghostwriter
ich, 41, Mutter, nicht erwerbstätig, bin wild entschlossen, mich zum nächsten Sommersemester im BoL einzuschreiben. Mein Hintergrund: Ich habe 1992 mein VWL-Studium in Köln abgeschlossen und darf mir lt. Prüfungsordnung neben den ganzen Wirtschaftsbezogenen Modulen auch die Propädeutik und BGB1 anrechnen lassen. Soweit so gut, aber...

BGB I werde ich wohl auf jeden Fall belegen, weil mein Jurasemester in Köln bereits 1987 stattgefunden hat und ich zwar noch viel weiß, sich aber auch viel verändert hat und BGB I eben auch die Basis für BGB II, III und IV ist... Habe damals auch als eine der wenigen keinen Repetitor in Anspruch genommen, sondern mich zum Lernen im Hauptseminar der Juristen verkrochen. (Und besser abgeschnitten als die Jungs beim Rep....*stolz bin*) Eigentlich hätte ich damals schon das Fach wechseln sollen, denn letzlich hat mir die Jura mehr Spass gemacht als die VWL. Aber was soll`s, der Fehler wird jetzt wieder gut gemacht... Sorry ich schweife ab...

Zurück zum Ausgangspunkt: Was ist mit der Propädeutik? Brauche ich die wirklich nicht? Wenn ich es richtig verstanden habe, dient dieser Kurs dazu, absoluten Neulingen zuzeigen, wo die Glocken bei den Rechtswissenschaften hängen. Ich kenne aber die ganzen Rechtsgebiete schon und habe auch schon erfolgreich Klausuren im Gutachtenstil bei den Kölner Juraprofessoren geschrieben. Aber vielleicht gibt es ja doch Inhalte, die für das weiter Studium notwendig sind...?!

Was meint Ihr? Gibt es vielleicht Skripte, die ich mir anschauen kann, um meine Kenntnisse aufzufrischen?

Würde mich über hilfreiche Posts sehr freuen. Danke schön aus Brühl.
 
Anrechnung

Hallo Susanne


ich würde mir auf jeden Fall beide Scheine anrechnen lassen. Du kannst dir trotzdem die Unterlagen zusenden lassen und die EA's bearbeiten.
Du wirst nur dann nicht für die Klausuren zugelassen.

Es ist meines Erachtens nicht notwendig, Prop. überhaupt zu lesen. Dies gilt für BGB I nicht. Hier brauchst du die Grundlagen für z.B. Arbeitsvertragsrecht, UR, BGb II ....

LG Joerg
 
Wow, danke, Jörg, für die schnelle Antwort.

Unterlagen lesen, heißt doch aber auch, dass ich das Modul belege und auch entsprechend löhne, oder? Aber grundsätzlich klingt die Lösung gut

Ich suche ja auch immer noch einen Überblick über die Kosten pro Modul und dabei wühle ich mich seit Wochen durch die Hagener Seiten...

Viele Grüße

Susanne
 
Susanne,


Unterlagen lesen heißt löhnen, das stimmt. Die Kosten richten sich nach den Semesterwochenstunden. Ich glaube 20 Euro pro Stunde. (bin nicht mehr sicher)

Du kannst dir die Unterlagen aber auch von Studenten zusenden lassen, z.B. Abbrecher.

Gruss Joerg
 
Ich suche ja auch immer noch einen Überblick über die Kosten pro Modul und dabei wühle ich mich seit Wochen durch die Hagener Seiten...

Schau mal hier: https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/studium/6-rewi_kzs_studienbegl_ws08_09.pdf

(ist hier zu finden: www.fernuni-hagen.de, Rubrik "während des Studiums", Unterpunkt "Studienorganisation", Unterpunkt "Belegung für das WS 2008/2009" Unterpunkt "Studiengangs- und Kursangebot WS 2008/2009", Unterpunkt "Rechtswissenschaftliche Fakultät" rechts auf "Kurszusammenstellung" klicken. Also doch wirklich gaaanz einfach und schnell zu finden, oder? 😀😀😀😀

Viele Grüße

Marianne
 
Ok, ich habe also verstanden, dass ich nicht ein Modul en bloc belege, sondern pro Modul x verschiedene Kurse, sonst gäbe es doch auch einen Betrag pro Modul. Ich könnte also bei der Propädeutik nur die Sachen belegen, wo ich Lücken habe ?

Liebe Grüße
Susanne
 
Ok, ich habe also verstanden, dass ich nicht ein Modul en bloc belege, sondern pro Modul x verschiedene Kurse, sonst gäbe es doch auch einen Betrag pro Modul. Ich könnte also bei der Propädeutik nur die Sachen belegen, wo ich Lücken habe ?
Liebe Grüße
Susanne

Beim Propädeutikum nicht, das ist 1 Kurs. Schau mal hier: https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/studien_pruefungsinfo_1_ws08_09.pdf und zwar auf Seite 16, da findest Du eine Zusammenstellung was Du belegen musst mit der Angabe was jeweils dazugehört. Wenn Du da das Propädeutikum und Einführung WiWi vergleichst, siehst Du den Unterschied.

Es gibt Module, die aus 1 Kurs bestehen und Module, die aus verschiedenen Kursen bestehen, z.B. bei den für BoL-zu belegenden-Modulen aus dem WiWi-Bereich. . Und hier https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/studium/7b-wiwi_kzs_ib_ws08-09.doc kannst Du dann schauen was die WiWi-Kurse kosten. Z.B. besteht "Einführung in die WiWi" aus 2 Kursen, nämlich "40500 Einf. BWL" und "40501 Einf. VWL." Kurs 40500 kostet 60 Euro, Kurs 40501 ebenfalls 60 Euro, d.h. das Modul Einf. WiWi kostet insgesamt 120 Euro.

Beim Propädeutikum (Kurs 55100) siehst Du in der BoL-Liste (Link in meinem vorigen Posting), dass es für normalsterbliche Studierende 100 Euro kostet. (Bezugsgebühr). Bei BGB I stehen 120 Euro., etc. etc.

Und zu gebrauchten Kursunterlagen schau einfach mal hier im Studienservice in der Rubrik "Markt".

VIele Grüße

Marianne
 
OOOkayy. Vielleicht sollte ich den Link komplett anschauen... Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. 😱 Vielen Dank. jetzt ist mir einiges klarer geworden.

Nun taucht aber eine nächste Frage auf. Eigentlich wollte ich ja als TZ-Studentin antreten. D.h. doch, max 1-2 Module. Als VZ dürfte ich drei machen. Könnte ich theoretisch auch vier Module belegen, von denen ich zwei, eben Propädeutikum und BGB I, nur zum Wiederholen beziehe, ohne Klausuren zu schreiben? Fragen über Fragen....

Liebe Grüße

Susanne
 
In Deinem Fall würde ich bei den Modulen, bei denen Du wirklich nur die Unterlagen haben willst und sonst nichts, mir diese gebraucht hier über den Markt kaufen, ist billiger. Nur wenn Du Druckfrische eigene haben willst, dann offiziell über die Fernuni kaufen. Die Unterlagen von BGB I würde ich mir auf jeden Fall beschaffen, die vom Propädeutikum brauchst Du eigentlich nicht.

Jetzt zu der Anzahl der belegten Module:
Das ist das wunderschöne an der Fernuni: Du bestimmst selbst, welche und wieviele Module Du im Semester belegst. Die belegte Modulanzahl ist vollkommen unabhängig vom Teilzeit- /Vollzeit-Studentenstatus. D.h. Du kannst 1 Modul belegen, aber auch 2 oder 3...., das ist der Fernuni egal (Deinem Geldbeutel aber eventuell nicht). Du überlegst also vor jedem Semester, wieviele und welche Module Du vermutlich zum Bearbeiten schaffst, die belegst Du. Um für ein Modul die Klausurzulassung zu erhalten, musst Du Einsendearbeiten (das sind Hausaufgaben) einsenden zu bestimmten Terminen. Die bekommst Du dann korrigiert zurück. Wenn Du die erforderliche Anzahl von Einsendearbeiten zu dem Modul bestanden hast (z.B. 2 von 3) hast Du die Klausurzulassung für dieses Modul. Dann kannst Du die Klausur gleich am Ende von dem Semester schreiben, aber auch erst ein Semester später oder 2 oder...Nur je später Du die Klausur schreibst, desto größer die Gefahr, dass die Kursunterlagen überarbeitet wurden und Du damit nicht mehr die aktuellen der Klausur zugrundeliegenden Unterlagen zum Lernen hast.

Hast Du die erforderliche Anzahl von EAs nicht bestanden, z.B. weil Du keine Zeit zum Bearbeiten hattest oder durch zu viele durchgefallen bist, dann belegst Du die Modul-Kurse im nächsten Semester einfach noch einmal als Wiederholer. Das kostet nichts, Du bekommst dann nur die Eas zugeschickt aber nicht nochmal die Kursunterlagen (hast Du ja noch).

Viele Grüße

Marianne

P.S. Ich muss jetzt Schluss machen, wenn Du noch Fragen hast bekommst Du die Antworten morgen - außer jemand anders hier ist schneller
 
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