Prüfung einer Gerichtsstandsvereinbarung

Dr Franke Ghostwriter
so langsam kommt bei mir schon die Klausurpanik hoch.....HILFE!
Sitze vor meinen Unterlagen und versuche mir, das Problem der Prorogation ein bisschen zu merken, aber da kapiere ich komischerweise nicht viel. Vielleicht könnt ihr mir helfen.....
Wie genau muss ich denn prüfen, wenn eine solche vorliegt?!

Ich fange wohl bei der Brüssel-I-VO an und prüfe, ob diese eröffnet ist.
Gehen wir mal davon aus, dass diese anwendbar ist.
Dann lande ich bei Art. 23 EuGVO.....und dann?

Bitte helft mir....?!
Vielen Dank
Markus
 
Meine Hauptfrage lautet eigentlich dann auch, ob ich prüfen muss, ob diese Rechtswahl nach dem EGBGB wirksam ist....?!
Ich glaube bei einer älteren EA gelesen zu haben, dass man es nicht prüfen muss, aber warum denn nicht?
Kann mir das jemand logisch erklären?
Wann komme ich denn dann im Hinblick auf eine Prorogation zum EGBGB?
Wie müsste dann die Frage lauten?

Markus
 
Nö,

entweder Du prüfst die Zulässigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung nach EuGVO (müsste hier auch geregelt sein, soweit ich mich noch dunkel daran erinnern kann) oder, falls in der EuGVO hierüber nix drinsteht, dann erst nach autonomem Recht.

Nix mischen !

Gruß

Sandra

PS (Entweder die Zulässigkeit geht nach EuGVO oder nach autonomem Recht)
 
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