danke für die Erklärung. Die Inhalte von § 18 UStG waren mir bekannt, allerdings hab ich das auf der Übersicht nicht so rausgelesen.
Meine Erfahrung zu dem Modul:
Es ist ein sehr lernintensives Fach, was man trotz beruflicher Routine nicht unterschätzen sollte. Der Stoff ist zwar nur in den Grundzügen abzuhandeln, jedoch ist das bei der Menge der Steuern in Deutschland auch nicht wenig.
Hinzu kommt, dass ein sauberes Verständnis der Berechnungen der Steuern verlangt wird.
Z.B. sollte man das Teileinkünfteverfahren und die Besonderheit der korrespondierenden Werbungskosten mit den dazu gehörigen Paragrafenketten ohne darüber nachdenken zu müssen - oder besser noch im Schlaf - können.
Der Lehrstuhl macht eine strenge Korrektur, was man unter anderem an der Notendurchschnitten der letzten Jahre sehen kann.
https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/pruefungen/klausuren/statistik.shtml
Ich empfehle beim Skript durchzuarbeiten Folgendes:
- Die Prüfungsschema/-punkte für jede Steuerart zu verinnerlichen.
- Arbeitet das Skript mit Ruhe und Sorgfalt durch. Jede Norm nachschlagen.
- Für Einkommensteuerrecht habe ich mit den Karteikarten von Eisgruber/Schallmoser (sind momentan vergriffen, werden aber neu aufgelegt) gelernt. https://www.beck-shop.de/Eisgruber-Schallmoser-Steuerrecht/productview.aspx?product=802900
- Keine Zeit verschwenden, Kommentare, Tipke/Lang oder andere Fachbücher zu lesen. (Ich finde die NWB - Fallsammlung ganz gut, habe diese aber aus Zeitmangel nicht genutzt.)
- Jede Übungsaufgabe im Skript mehrfach durchrechnen (insbes. Teilaufgaben im UStRecht werden in ähnlichen Formen gerne aus dem Skript entnommen).
- Besonders die Formeln zur Steuerbelastung lohnen sich zu können.
- Der Lehrstuhl prüft gerne Altaufgaben aus dem Modul 31691, 31681 oder aus dem Master-Modul Rechnungslegung übergreifend. D.h. nur weil etwas nicht im Skript steht, heißt dass nicht, dass man es nicht können muss. Wer nur dieses Modul belegt, der sollte sich die Skripte zumindest von 31691 vorsichtshalber besorgen.
- Zum Themenschwerpunkt: Bei mir war nur eine Aufgabe mit 5 Punkten, die den Themenschwerpunkt gewidmet war. Der Rest sollte sich wohl in der Veranlagungssimulation verstecken... 😕
In der heißen Phase der Klausurvorbereitung:
- Frühzeitig beginnen die Klausuren sich zu nehmen, exemplarisch eine Aufgabe zu berechnen und dann kontrollieren, was der Erwartungshorizont ist. Manchmal sind die Fallfragen nicht verständlich gestellt, oder anders ausgedrückt, der Lehrstuhl erwartet mehr Angaben, als die Frage impliziert... Einfach diesbezüglich Erfahrungswerte sammeln.
- Es ist ein enormer Zeitdruck in der Klausur. --> Etwa ein oder 2 Wochen vor dem Termin Altklausuren unter ähnlichen Bedingungen schreiben, damit man das trainiert.
- Kurz vor der Klausur sich auch die Videos evtl. anschauen. Prof. Meyering gibt hinweise, worauf er Wert legt. Das kann beim Lesen des Skriptes sonst untergehen.
Ich möchte euch nicht verschweigen, dass ich trotz Lernens und Besuch von Mentoriaten etc. in erhebliche Zeitprobleme gekommen bin und auch eine Teilaufgabe unbearbeitet gelassen habe. Mein Ziel war in den letzten 10 Minuten mich dieser zu widmen, allerdings ist der Plan nicht so aufgegangen.
🙁
Ich drücke allen die Damen, die Grundlagen der Besteuerung dieses Semester belegen!! Nicht verzagen, andere haben es auch schon geschafft!!
😎
Liebe Grüße