Prüfungsschema

du hast dir ja richtig viel Arbeit gemacht!! Finde ich super. 😀
Ich habe es mir kurz angeschaut: Was mir dazu spontan einfällt: § 3 VI - VII UStG gehören nur zur Bestimmung des Ort der Leistung. Aus dem Grund würde ich sie beim Punkt Leistungen rausnehmen und nur unten aufgeführt lassen.

Mein Grundschema:
  1. Steuerbarkeit nach § 1 Nr. 1 - 5 UStG (+)
  2. Ausnahmsweise Umsatz steuerfrei nach § 4 - 8 UStG? oder Option zur Steuerpflicht des § 9 UStG gewählt?
  3. Bemessungsgrundlage, § 10 I - V UStG
  4. Steuersatz, § 12 UStG
  5. Umsatzsteuer = BMG x Steuersatz (beachte auch §§ 13- 14 UStG)
  6. Abzüglich Vorsteuerabszug § 15 UStG
    1. Abziehbarkeit
    2. Abzugsfähigkeit
    3. Berichtigung § 15 a UStG
  7. Zu entrichtende Umsatzsteuer, d.h.
    Steuerzahllast oder Erstattungsanspruch
Kannst du mir noch kurz sagen, wie du das mit § 18 UStG meinst --> Voranmeldung. Ich glaube, da habe ich einen Hänger.

Ich hoffe, dass hilft dir weiter. Alles gute für das Semester!!
Ich warte gespannt auf die Ergebnisse von der Klausur im März. 😕
Einen schönen Abend!
 
@annifuchs :
Danke für deinen Kommentar.

Mit §18 UStG ist das Ergebnis der Umsatzsteuer an das FA abzuführen gemeint. Das mit der Voranmeldung wird in Kategorien unterteilt:

  1. Innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf eines Voranmeldezeitraums, hat der Unternehmer die selbst berechnete Vorauszahlung an das FA zu übermitteln. Die Vorauszahlung wird nach ebenso nach Ablauf von 10 Tagen nach dem Voranmeldezeitraum fällig.
  2. Hatte der Unternehmer im "letzten" Kalenderjahr >7.500€ Umsatzsteuern zu entrichten, so wird ein jeder Monat zum Voranmeldezeitraum.
  3. der Voranmeldezeitraum = ist i.d.R. das Kalendervierteljahr
  4. hatte der Unternehmer im "letzten" KJ <=1.000€ kann das FA auf von der Pflicht zur Voranmeldung und Vorauszahkung befreien
  5. weitere Wahlrechte
Ich hoffe, das hat deine Frage beantwortet.

P.S. Es wäre schön, wenn du deine Erfahrung mit der in März geschriebenen Klausur teilen könntest. Vielleicht hast du Tipps zum Lernen?
 
danke für die Erklärung. Die Inhalte von § 18 UStG waren mir bekannt, allerdings hab ich das auf der Übersicht nicht so rausgelesen.

Meine Erfahrung zu dem Modul:
Es ist ein sehr lernintensives Fach, was man trotz beruflicher Routine nicht unterschätzen sollte. Der Stoff ist zwar nur in den Grundzügen abzuhandeln, jedoch ist das bei der Menge der Steuern in Deutschland auch nicht wenig.
Hinzu kommt, dass ein sauberes Verständnis der Berechnungen der Steuern verlangt wird.
Z.B. sollte man das Teileinkünfteverfahren und die Besonderheit der korrespondierenden Werbungskosten mit den dazu gehörigen Paragrafenketten ohne darüber nachdenken zu müssen - oder besser noch im Schlaf - können.

Der Lehrstuhl macht eine strenge Korrektur, was man unter anderem an der Notendurchschnitten der letzten Jahre sehen kann. https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/pruefungen/klausuren/statistik.shtml

Ich empfehle beim Skript durchzuarbeiten Folgendes:
  1. Die Prüfungsschema/-punkte für jede Steuerart zu verinnerlichen.
  2. Arbeitet das Skript mit Ruhe und Sorgfalt durch. Jede Norm nachschlagen.
  3. Für Einkommensteuerrecht habe ich mit den Karteikarten von Eisgruber/Schallmoser (sind momentan vergriffen, werden aber neu aufgelegt) gelernt. https://www.beck-shop.de/Eisgruber-Schallmoser-Steuerrecht/productview.aspx?product=802900
  4. Keine Zeit verschwenden, Kommentare, Tipke/Lang oder andere Fachbücher zu lesen. (Ich finde die NWB - Fallsammlung ganz gut, habe diese aber aus Zeitmangel nicht genutzt.)
  5. Jede Übungsaufgabe im Skript mehrfach durchrechnen (insbes. Teilaufgaben im UStRecht werden in ähnlichen Formen gerne aus dem Skript entnommen).
  6. Besonders die Formeln zur Steuerbelastung lohnen sich zu können.
  7. Der Lehrstuhl prüft gerne Altaufgaben aus dem Modul 31691, 31681 oder aus dem Master-Modul Rechnungslegung übergreifend. D.h. nur weil etwas nicht im Skript steht, heißt dass nicht, dass man es nicht können muss. Wer nur dieses Modul belegt, der sollte sich die Skripte zumindest von 31691 vorsichtshalber besorgen.
  8. Zum Themenschwerpunkt: Bei mir war nur eine Aufgabe mit 5 Punkten, die den Themenschwerpunkt gewidmet war. Der Rest sollte sich wohl in der Veranlagungssimulation verstecken... 😕
In der heißen Phase der Klausurvorbereitung:
  1. Frühzeitig beginnen die Klausuren sich zu nehmen, exemplarisch eine Aufgabe zu berechnen und dann kontrollieren, was der Erwartungshorizont ist. Manchmal sind die Fallfragen nicht verständlich gestellt, oder anders ausgedrückt, der Lehrstuhl erwartet mehr Angaben, als die Frage impliziert... Einfach diesbezüglich Erfahrungswerte sammeln.
  2. Es ist ein enormer Zeitdruck in der Klausur. --> Etwa ein oder 2 Wochen vor dem Termin Altklausuren unter ähnlichen Bedingungen schreiben, damit man das trainiert.
  3. Kurz vor der Klausur sich auch die Videos evtl. anschauen. Prof. Meyering gibt hinweise, worauf er Wert legt. Das kann beim Lesen des Skriptes sonst untergehen.
Ich möchte euch nicht verschweigen, dass ich trotz Lernens und Besuch von Mentoriaten etc. in erhebliche Zeitprobleme gekommen bin und auch eine Teilaufgabe unbearbeitet gelassen habe. Mein Ziel war in den letzten 10 Minuten mich dieser zu widmen, allerdings ist der Plan nicht so aufgegangen. 🙁

Ich drücke allen die Damen, die Grundlagen der Besteuerung dieses Semester belegen!! Nicht verzagen, andere haben es auch schon geschafft!! 😎
Liebe Grüße
 
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