Qualifiziertes Nichtbestehen

Dr Franke Ghostwriter
ich schreibe nächste Woche die Klausur in externes Rechnungswesen. Bin mir aber nicht sicher, ob ich bestehe.

Laut Prüfungsordnung reicht es, wenn man 8 der 10 A-Module besteht (= mindestens 50 % der Punktzahl) und die anderen beiden A-Module jeweils mit mindestens 25 % der Punktzahl abschließt, wenn man aus allen 10 A-Modulen im Durchschnitt mind. 50 % der Punktzahl erreicht hat.

Angenommen, ich habe in der Prüfung nächste Woche weniger als 50 % aber mehr als 25 % der Punkte erreicht (qualifiziertes Nichtbestehen), darf ich die Prüfung dann nochmal schreiben?

Vielen Dank für eure Hilfe.
 
ööööhm....soweit ich weiß ist doch <50% = nicht bestanden...da musst du doch dann eh wiederholen?
So wie ich es verstehe, bezieht sich diese Regelung doch nur darauf das man nicht JEDE Klausur bestehen muß, sondern -unter der angeführten Bedingung- auch 2 nicht bestandene Module dabei haben kann.

Soweit ich weiß gibt es keine Möglichkeit eine bestandene Klausur erneut zu schreiben.

Aber das ist nur meine Vermutung, vielleicht kann uns hier ja jemand aufklären.

Gruß,
sHaDy
 
@20Maria08
Alles was <50% ist darf wiederholt werden, bei 2 Modulen musst du aber nicht wenn du dann in Summe der 10 Module 50% erreicht hat.
 
Ähm, nur mal blöd nachgefragt, ob ich das richtig verstanden habe: Wenn ich jetzt z.B. 8 Module mit sagen wir mal 70 - 80 % bestehe und dann Mathe mit 30 % nicht schaffe, kann ich immer noch weitermachen, weil der Durchschnitt stimmt? Das wäre ja cool 😉 - oder gibt es Fächer, die man bestehen muss und welche, die man bestehen kann?

LG
Bianka
 
Ähm, nur mal blöd nachgefragt, ob ich das richtig verstanden habe: Wenn ich jetzt z.B. 8 Module mit sagen wir mal 70 - 80 % bestehe und dann Mathe mit 30 % nicht schaffe, kann ich immer noch weitermachen, weil der Durchschnitt stimmt? Das wäre ja cool 😉 - oder gibt es Fächer, die man bestehen muss und welche, die man bestehen kann?

LG
Bianka

Das hängt davon ab, welchen Studiengang Du belegt hast. Wenn Du Wirtschaftswissenschaften auf Bachelor studierst, dann finstest Du die Antwort in § 18 II Deiner Prüfungsordnung. Diese kannst Du hier bekommen:

Prüfungsordnungen und sonstige -ordnungen - Wirtschaftswissenschaft - FernUniversität
 
Auszug aus der Prüfungsordnung WiWi:[/COLOR]

§ 11
Module
(1) Das Studium ist modular aufgebaut und besteht insgesamt aus achtzehn Modulen (Anlage).
Es setzt sich zusammen aus zehn Pflichtmodulen (A-Module), sechs Wahlpflichtmodulen (BModulen),
dem Modul „Seminar“ und dem Modul „Bachelorarbeit“.
(2) Im Wahlpflichtbereich sind sechs Module aus einem Katalog zu wählen. Dabei muss mindestens
ein Wahlpflichtmodul aus der Gruppe der „Betriebswirtschaftlichen Wahlpflichtmodule“
und mindestens ein Wahlpflichtmodul aus der Gruppe der „Volkswirtschaftlichen und Quantitativen
Wahlpflichtmodule“ gewählt werden.


§ 18
Bestehen der Bachelorprüfung und Bildung der Gesamtsumme
(1) Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn alle A-Module, die gewählten B-Module, das Seminar
und die Bachelorarbeit mit jeweils mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet worden sind.
(2) Die Bachelorprüfung ist auch dann bestanden, wenn
- mindestens acht A-Module mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertet worden sind
und
- höchstens zwei A-Module schlechter als „ausreichend“ (4,0) aber mit mindestens jeweils
25 Prozentpunkten bewertet worden sind
und
- die Summe der zehn A-Module mindestens 500 Prozentpunkte beträgt
und
- in mindestens sechs B-Modulen die Note „ausreichend“ (4,0) oder besser erreicht worden
ist
und
- das Seminar und die Bachelorarbeit jeweils mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet
worden sind.
(3) Um sechs B-Module erfolgreich abzuschließen, können Klausurarbeiten in insgesamt höchstens
acht B-Modulen geschrieben werden. In die Gesamtnote gehen die sechs B-Module mit der
besten Bewertung ein. Dabei kann ein betriebswirtschaftliches Wahlpflichtmodul nur durch ein anderes
betriebswirtschaftliches Wahlpflichtmodul und ein volkswirtschaftliches und quantitatives
Wahlpflichtmodul nur durch ein anderes volkswirtschaftliches und quantitatives Wahlpflichtmodul
ersetzt werden.
(4) Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt der erreichten
Prozentpunkte der in § 10 genannten Prüfungsleistungen. Die Gesamtnote einer bestandenen Prüfung


Das heißt dann wohl: 8 Pflichtmodule bestanden und bei 2 Modulen besser als 25% reicht, wenn insgesamt alle 10 zusammen mind. 500 Punkte/Prozente ergeben. (d.h. es würde nicht reichen 8 x 50% und 2 x 25%, da weniger als 500)[/COLOR]

Bei den Wahlmodulen müssen alle 6 bestanden werden, allerdings könnte man theoretisch 8 belegen und die 6 besten fließen in die Wertung.



 
Hmm, das beruhigt mich doch noch mehr, wenn man weiß, man kann theoretisch auch was ausgleichen - auch wenn ich natürlich total optimistisch der Meinung bin, dass ich das nicht brauche... 😉.

LG
Bianka
 
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