Qualität des Kursmaterials

Dr Franke Ghostwriter
Habe soeben Teil 2 (Beteiligung Dritter) durchgearbeitet. Eigentlich ein spannendes Thema, aber das Skript ist ein Armutszeugnis.

Das Skript fällt schon formal durch.
Literaturverzeichnis? Fehlanzeige.
Literatur stattdessen in den Fußnoten genau bezeichnet? Fehlanzeige.
Einheitliche Fußnotenformatierungen? Fehlanzeige.
Hinreichende Anzahl von Belegen? 107 Fußnoten auf 82 Seiten, da muss man das Skript noch nicht gelesen haben um zu erahnen, dass das dem Thema kaum angemessen sein dürfte.

Soviel zur Beachtung der Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens - und dass bei einem Masterkurs. Was soll das?


Inhaltlich sieht's leider nicht besser aus. Mit veralteten Gesetzesangaben kann ich ja noch leben. Aber die Autoren scheinen teilweise ein BGB aus einer anderen Welt zu Rate gezogen zu haben, so z.B. auf S. 77 Mitte bzgl. § 135 BGB.

Ansonsten wird der Leser häufig mit unbelegten Behauptungen stehen gelassen, etwa auf Seite 66 bzgl. der Anwendbarkeit der Eingriffskondiktion in Einbaufällen.

Schön auch die Passage zu § 285 BGB ab S. 77 unten. Die gut begründete Gegenmeinung von Löwisch/ Caspers in Staudinger BGB, Neub. 2009, § 285 Rn 41 f. wurde schlicht unterschlagen, was allerdings wegen der schwachen Argumentation im Skript wenig verwundert. Weglassen statt argumentieren scheint überhaupt ein wenig Methode zu sein, so etwa auch auf S. 80 f. bezgl. der Forderungszuständigkeit. Denn die im Skript vertretene Meinung ist schwerlich haltbar, bezieht man § 931 BGB mit in die Überlegung ein.


Fazit: Das Kursmaterial ist m.E. eigentlich unbrauchbar.
 
Fazit: Das Kursmaterial ist m.E. eigentlich unbrauchbar.

Du wirst im weiteren Verlauf deines Studiums merken, dass das kein Einzelfall ist. Habe das Studium letztes Semester abgeschlossen und kann aus Erfahrung berichten, dass die meisten Skripte ausreichend bis mangelhaft sind. Dir wird der Stoff oft verkompliziert und langatmig oder eben teilweise verkürzt und unvollständig vor die Füße geworfen. Die Skripte sind zum erstmaligen Erlernen des Stoffes ungeeignet und dienen eigentlich nur dazu, aufzuzeigen, was Gegenstand des Moduls ist. Ich selbst habe eigentlich immer nur mit Ergänzungsliteratur gelernt und bin damit recht gut gefahren.

Was für die Skripte gilt, gilt leider auch stellenweise für die Klausurenkorrekturen. Es kann zu deinen Gunsten komischerweise rauf, oder auch zu deinem Nachteil unnachvollziehbar runter gehen. Ich hatte überwiegend Schwein, musste mich teilweise aber dennoch fragen: wer zum Henker korrigiert hier die Klausuren?

Fazit: Die meisten Skripte dienen nur zur Inhaltsbeschreibung des Moduls, gehören aber ansonsten in den Papierkorb. Kleiner Tipp: In den Klausuren kommen eh vorwiegend Fälle, die mit dem Skript recht wenig zu tun haben, die sich aber aus einschlägigen Fallbüchern erschließen lassen.
 
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