Recht I und Recht II im Dipl. Wiwi

Dr Franke Ghostwriter
ich habe mir gerade mal die Unterlagen zur Rückmeldung für das kommende Semester angesehen und bin nun etwas verwirrt über die Aufteilung des Studiengangs in Module.
Es stehen zwar noch die alten Bezeichnungen dabei, aber was passiert denn mit Recht I und II, die tauchen dort ja nicht mehr auf und bei dem Fach "Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts" steht ja (neu) dabei.

Kann man sich die beiden Fächer dann nicht mehr anrechnen lassen? Ich quäle mich nämlich zur Zeit durch diese durch, und wollte im September auch die Klausuren schreiben. Ich hoffe nur, dass die Arbeit, die ich im Moment in Recht stecke, nicht völlig umsonst war!
Kann mir irgendjemand erklären bzw. sagen, ob ich die beiden Fächer dann anrechnen lassen kann?

Vielen Dank im Voraus und noch ein schönes Rest-Wochenende.
 
Jani, Du brauchst im September 2006 nur Recht 1 oder 2 zu bestehen und hast dann diesen Teil des Grundstudiums abgeschlossen. Falls Du das nicht schaffst, kannst Du bis September 2007 Recht1 und Recht2 schreiben.

Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts ist für diejenigen die die die Klausur dann nicht nicht bestanden haben oder das Fach erst neu belegen.
hier
 
Jani,
wenn du im September die Klausur schreibst, reicht sogar eines der beiden Rechtsfächer aus! Also nur nicht zu viel lernen ...
LG Cordula


Nachtrag: 1 Minute zu spät
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Und ihr seid euch wirklich sicher, dass man nur eines der beiden Fächer braucht, um dieses Modul abzuschließen?! Gibts das auch irgendwo schriftlich? Ich finde diese Informationshefte immer ziemlich unübersichtlich, oder? Wie verhält sich das denn mit den Modulen - schreibt man dann für jedes Modul nur noch eine Klausur? Und für was schreibe ich mich ein, ich muss doch weiterhin die noch fehlenden Fächer belegen, oder belegt man das jetzt nach Modulen?
 
Nachtrag:
Oh, sehe gerade den Link den du mir mitgeschickt hast, Anna.
Tja, wer lesen kann ist klar im Vorteil, ich seh's ja ein! :auweia:

Sorry!
 
Nach dem alten System hätte ich mir Recht I anrechnen lassen können und hätte Recht II schreiben müssen (wegen meiner Beamten-Ausbildung, da hab ich auch schon Recht gehabt). Geht das jetzt auch noch? Wohl eher nicht, oder?
 
Anna-dMd schrieb:
Hallo Jani, Du brauchst im September 2006 nur Recht 1 oder 2 zu bestehen und hast dann diesen Teil des Grundstudiums abgeschlossen. Falls Du das nicht schaffst, kannst Du bis September 2007 Recht1 und Recht2 schreiben.

Grundlagen des Privat- und Wirtschaftsrechts ist für diejenigen die die die Klausur dann nicht nicht bestanden haben oder das Fach erst neu belegen.
hier

hi anna,

bedeutet das, dass ich recht 2 auch ins nächste semester schieben kann (klausur)? ich dachte immer, dass september 2006 the last chance ist??? das ist alles sehr verwirrend!
 
marinaaa schrieb:
hi anna,

bedeutet das, dass ich recht 2 auch ins nächste semester schieben kann (klausur)? ich dachte immer, dass september 2006 the last chance ist??? das ist alles sehr verwirrend!

Das dachte ich bisher auch, aber scheint tatsächlich anders zu sein. Leider funktioniert der angegebene Link zu näheren Erläuterungen nicht.

Dirk
 
marinaaa schrieb:
hi anna,

bedeutet das, dass ich recht 2 auch ins nächste semester schieben kann (klausur)? ich dachte immer, dass september 2006 the last chance ist??? das ist alles sehr verwirrend!

Die Regelung, nur Recht 1 oder Recht 2 schreiben und bestehen zu müssen, ist eine absolute Ausnahme und gilt nur bis September 07.

Ab dem Wintersemester muss man wieder sowohl das BGB (ehem. Recht 1) als auch das HGB (ehem. Recht 2) kennen. D.h. lieber jetzt Recht 1 oder 2 schreiben oder das neue Fach PWR (Privat- und Wirtschaftsrecht).

@marinaaa
Schreibst du Recht 2 freiwillig? 😕 Wenn du Recht 1 bestanden hast, brauchst du Reht 2 nicht mehr zu schreiben.
 
Tiffy71 schrieb:
Nach dem alten System hätte ich mir Recht I anrechnen lassen können und hätte Recht II schreiben müssen (wegen meiner Beamten-Ausbildung, da hab ich auch schon Recht gehabt). Geht das jetzt auch noch? Wohl eher nicht, oder? 🙁

Die Anrechnung von Prüfungsleistungen kann man zu jederzeit machen. Wenn alle Unterlagen da vorhanden sind, geht das auch recht fix.
 
Hm, also so ganz komme ich da auch nicht mit.
Eigentlich wollte ich nächstes Semester Recht II belegen.
Recht I habe ich mir anrechnen lassen. Also muss ich ja die Klausur in Recht II schreiben, oder?
Kann ich da jetzt überhaupt noch Recht II belegen? Soweit ich das rauslese eigentlich ja.
Und falls ich bis 2007 doch nicht Recht II belege, muss ich ja zwangsweise das neue Modul belegen. Was wird dann aus dem angerechneten Kurs?
Also momentan verstehe ich diesbezüglich echt nur noch Bahnhof. Ich glaub, da muss ich wohl mal mein Studienzentrum belästigen. Irgendwie ist die Vorreform zur Reform ziemlich verwirrend und hinderlich bei einer unkomplizierten Belegung ...
 
Wikka, wenn Dir Recht 1 anerkannt worden ist, brauchst Du AFAIK Recht 2 nicht mehr schreiben. Steht irgendwo im Forum. Rufe aber vorsichtshalber mal das Prüfungsamt an.
 
Benedikt schrieb:
Die Regelung, nur Recht 1 oder Recht 2 schreiben und bestehen zu müssen, ist eine absolute Ausnahme und gilt nur bis September 07.

Ab dem Wintersemester muss man wieder sowohl das BGB (ehem. Recht 1) als auch das HGB (ehem. Recht 2) kennen. D.h. lieber jetzt Recht 1 oder 2 schreiben oder das neue Fach PWR (Privat- und Wirtschaftsrecht).

@marinaaa
Schreibst du Recht 2 freiwillig? 😕 Wenn du Recht 1 bestanden hast, brauchst du Reht 2 nicht mehr zu schreiben. 🙂

det weeeeß´sch dor, abba ich will mir das für diese semester eben noch offen halten (nachdem ich mich die ganze zeit mit diesen echt hinderlichen Einsendearbeiten abplage). trotzdem danke für deine infos...
 
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