Relevanz der ZPO

Dr Franke Ghostwriter
Relevanz der ZPO!

Hallo,
anscheinend ist dieses Jahr auch die ZPO relevant. Für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass eine Aufgabenstellung in diese Richtung kommt?
Mut zur Lücke scheint mir diesmal unangebracht, was meint ihr?
Lg,
Helmut
 
Klausurrelevanz der ZPO?

Hallo Helmut,

schau mal zwei Themen weiter unten:
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Dort ist die Frage nach der Klausurrelevanz der ZPO schon unter dem Titel "Klausurrelevanz von KE 5: Verwirklichung von Forderungen" erörtert worden. Also am Besten dort "posten". 😉 😉 😉

Und um die wichtigste Deiner Fragen direkt zu beantworten: Auch ich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass Mut zur Lücke bei der KE 5 diesmal nicht angebracht sein dürfte.

Viele Grüße
Dieter
 
Klausurrelevanz von ZPO und § 275 BGB?

Hallo Claus und Sascha,

ich halte auch die ZPO sowie das materielle Schuldrecht für klausurrelevant. Ob § 275 BGB auch Gegenstand der Klausur sein wird, vermag ich nicht abzuschätzen. Das Argument, dass er schon Gegenstand zweier Einsendearbeiten war, hat zwar etwas für sich, aber es kann auch gut sein, dass er gerade deshalb nochmals drankommt. Ganz nach dem Motto, schau ´mer mal, ob die Studenten auch den in den Einsendearbeiten abgeprüften Stoff noch parat haben.

Klausuren zum Modul 4 bezüglich ZPO gibt es meines Wissens noch nicht. Bisher wurden erst zwei Klausuren zu diesem Modul geschrieben und von den beiden anderen Lehrstühlen gestellt. Deshalb halte ich es gut für möglich, dass diesmal der Lehrstuhl für die Kurseinheit 5 "Verwirklichung von Forderungen" die Klausur stellt. Zum ZPO üben gibt es daher keine ZPO-Klausuren, sondern nur die ZPO-Einsendearbeiten.

Herzliche Grüße
Dieter
 
Klausur

Hallo zusammen,
aber wie stellt man sich eine ZPO-Klausur vor?
besteht die aus fragen? oder gibt es da noch mehr was man wissen sollte?
vielleicht hat die Fernuni den prinz auch nur aus schlampigkeit nie dazugeschrieben (wundern würde es mich nicht 😉)
lg,
helmut
 
Klausur

Hallo Helmut,

ich halte eine typische Rechtsklausur, die im Gutachterstil zu lösen ist, für wahrscheinlich, aber selbstverständlich können ergänzend oder auch stattdessen Fragen gestellt werden, die nicht im Guterachterstil zu beantworten sind.

Gut möglich, dass der Prinz auch einfach selber auf das ausdrückliche Erwähnen seines Titels verzichtet hat.

Viele Grüße
Dieter
 
ZPO KLausur

Also an eine "reine" ZPO-KLausur glaube ich, wie DIeter auch, nicht. Vor allem macht es wenig Sinn im Rahmen des BGB, das ja eigentlich der SChwerpunkt des Faches bleibt, alleinig die ZPO zu prüfen. Dennoch könnte ich mir vorstellen, dass Fragen zur ZPO kommen, wobei der SChwerpunkt dennoch eher ein Fall aus dem SChuldrecht des BGB sein wird. Natürlich könnten sie die Frage stellen, ob die KLage Aussicht auf Erfolg hat, so dass dann Zulässigkeit und BEgründetheit zu prüfen wären, wobei auch hier die meisten Punkte wahrscheinlich mit der BEgründetheit zu erzielen sind. Dennoch gehe ich schon davon aus, dass die ZPO auch in der KLausur drankommt, da auch beim BSCW-Server Herr Holzhauer darauf hingewiesen hat, dass die ZPO durchaus klausurrelevant sein könnte.

Viele Grüße,
 
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