Schaden durch z.B. Aktien Tipp

Dr Franke Ghostwriter
nach der ganzen Prüfung der Schadensfälle mit Vertrag, nach 812 und 823 fällt mir jetzt zu folgender Problematik nichts ein:

B hat den A schon des öfteren um einen Tipp im Bezug auf Aktienkäufe gebeten. Auf den Tipp des A hin kauft der B Aktien von XXX die am darauffolgenden Tag die Hälfte ihres Wertes verlieren. Kann er Schadensersatz geltend machen?

Wir würde man hier verfahren, weiß das einer?
MIr fällt garnichts ein. Den 823 ist ja nicht betroffen.

Bin dankbar für jeden Denkanstoß
 
Siehe entgeltliche Geschäftsbesorgung §675 (2) BGB:
Wer einem anderen einen Rat oder eine Empfehlung erteilt, ist, unbeschadet der sich aus einem Vertragsverhältnis, einer unerlaubten Handlung oder einer sonstigen gesetzlichen Bestimmung ergebenden Verantwortlichkeit, zum Ersatz des aus der Befolgung des Rates oder der Empfehlung entstehenden Schadens nicht verpflichtet.
Diese Haftungsfreistellung gilt bei Ratschlägen/Empfehlungen die ohne Rechtspflicht, also aus reiner Gefälligkeit gegeben werden.
Ggf. ist das Vorliegen eines Beratervertrages zu prüfen, hier könnte sich dann natürlich eine Verletzung der Beratungspflicht ergeben.
 
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