Scheinverbraucher - KE 1 S. 25
Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe nun endlich mit der Klausurvorbereitung begonnen. Und schon bei KE 1 auf Seite 25 ereilte mich die erste Frage. Ich hoffe mir kann dazu jemand weiterhelfen.
Die Situation, wenn einem Scheinverbraucher Rechte vorenthalten werden, die einem Verbraucher zwingend zustehen ist mir klar. Also sprich die Situation in der beide "mogeln".
Aber was passiert, wenn der Unternehmer denkt der Scheinverbraucher sei tatsächlich ein Verbraucher und sich auch rechtskonform verhält. Kann sich der Scheinverbraucher aus § 242 BGB dann icht auf seine "gesetzlichen" Rechte berufen, weil der Unternehmer hätte sie ja ausschließen können? Aber das kann ja irgendwie nicht sein, weil dafür fehlt die Grundlage, oder? Oder wird der Vertrag etwa so erfüllt wie er geschlossen wurde? Also mit den Verbraucherrechten. Aber das kann doch auch nicht sein. dann wäre der Scheinverbraucher doch besser gestellt, als wenn er als Unternehmer gehandelt hätte.
Um ein Beispiel zu machen. Der Gebrauchtwarenhändler U verkauft dem Scheinverbraucher SV einen Gebrauchtwagen unter voller Gewährleistung und allem was bei einem Verbrauchervertrag dazugehört. Der Wagen hat einen Mangel und der SV macht seine Mängelrechte gegenüber dem U geltend. Was passiert jetzt???
Es wäre nett, wenn mir diesbezüglich jemand helfen könnte. Ich verstehe einfach die Formulierung im Skript nicht, falls für diesen Fall überhaupt etwas drin steht. Naja, vielleicht bin ich mittlerweile einfach nur ein bissl übermüdet und komme morgen selber drauf. Falls dem so sein sollte werde ich selbstverständlich sofort hier Bescheid sagen. Aber falls nicht wäre ich über jede Hilfe dankbar.
MfG heinereiner
Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe nun endlich mit der Klausurvorbereitung begonnen. Und schon bei KE 1 auf Seite 25 ereilte mich die erste Frage. Ich hoffe mir kann dazu jemand weiterhelfen.
Die Situation, wenn einem Scheinverbraucher Rechte vorenthalten werden, die einem Verbraucher zwingend zustehen ist mir klar. Also sprich die Situation in der beide "mogeln".
Aber was passiert, wenn der Unternehmer denkt der Scheinverbraucher sei tatsächlich ein Verbraucher und sich auch rechtskonform verhält. Kann sich der Scheinverbraucher aus § 242 BGB dann icht auf seine "gesetzlichen" Rechte berufen, weil der Unternehmer hätte sie ja ausschließen können? Aber das kann ja irgendwie nicht sein, weil dafür fehlt die Grundlage, oder? Oder wird der Vertrag etwa so erfüllt wie er geschlossen wurde? Also mit den Verbraucherrechten. Aber das kann doch auch nicht sein. dann wäre der Scheinverbraucher doch besser gestellt, als wenn er als Unternehmer gehandelt hätte.
Um ein Beispiel zu machen. Der Gebrauchtwarenhändler U verkauft dem Scheinverbraucher SV einen Gebrauchtwagen unter voller Gewährleistung und allem was bei einem Verbrauchervertrag dazugehört. Der Wagen hat einen Mangel und der SV macht seine Mängelrechte gegenüber dem U geltend. Was passiert jetzt???
Es wäre nett, wenn mir diesbezüglich jemand helfen könnte. Ich verstehe einfach die Formulierung im Skript nicht, falls für diesen Fall überhaupt etwas drin steht. Naja, vielleicht bin ich mittlerweile einfach nur ein bissl übermüdet und komme morgen selber drauf. Falls dem so sein sollte werde ich selbstverständlich sofort hier Bescheid sagen. Aber falls nicht wäre ich über jede Hilfe dankbar.
MfG heinereiner