Seminararbeit WS 10/ 11 beim LS Gräfin von Schlieffen

habe Herrn Nierhauve vorgestern telefonisch erreicht. Seiner Aussage nach erhalten wir bis zum ca. 10. September eine Themenliste. Eher sei das noch nicht möglich, da dem Lehrstuhl noch nicht alle Teilnehmer des Seminars vorlägen. So in etwa die Aussage. Man darf gespannt sein.
 
habt Ihr mittlerweile alle Eure Arbeit abgegeben? Mit welcher Zeit dürfen wir wohl für die Korrektur rechnen? Wie bei den Klausuren oder dann doch eher länger? Ich rechne mal gedanklich so mit 8 Wochen + X. Da ich Vollzeit studiere und am 1. Februar abgegeben habe, werde ich also mal so ab dem 1. April den Briefkasten unter genauer Beobachtung behalten
 
Frau Prof. Gräfin v. Schlieffen hat in der Juristen Zeitung vom 4.2.2011 auf den Seiten 109-116 unter dem Titel "Wie Juristen begründen" einen Entwurf eines rhetorischen Argumentationsmodells vorgelegt.
Da unsere Bachelorthemen zumindest im weiteren Sinne eine Berührung hierzu aufwiesen, ist der Artikel für den einen oder anderen von Euch vielleicht von Interesse. Ihr müsstet den Artikel m.E. über die Fernuni-Bibliothek beziehen können.
Dies soweit von mir.
Für Eure Ergebnisse wünsche ich Euch viel Erfolg!
(meins liegt noch nicht vor, Abgabe war aber auch erst am 1.3.)
 
Danke, für die Gratulation! Ja, ich musste sehr lange warten, aber es hat sich nun dich gelohnt. 😉 die FernUni hat es so eingerichtet, dass man trotz des Status als Bachelor-Student Matermodule belegen und die EA`s und Klausuren schreiben darf. MMZ und MMS habe ich schon bearbeitet, im september sind dann die Klausuren. Es gab also keinen Zeitverzug. Ist halt nur komisch, als noch nicht Bachelor Mastermodule zu bearbeiten.

mfg Mark
 
danke nochmal für die glückwünsche steffen! 🙂 ob das nur deswegen ging, weil ich die bachelorarbeit bereits angemeldet hatte, kann ich dir gar nicht sagen. ich hab einfach die entsprechenden module belegt und los ging`s. mein status ist jetzt noch bachelor-student, auf dem antrag für das zeugnis habe ich angekreuzt, dass ich nicht exmatrikuliert werden möchte da ich den master of laws als studiengang belege. ich habe im prüfungsamt nachgefragt, alle bis dato bestandenen EA`s und klausuren des master werden problemlos gewertet.
 
ach tatsächlich? das hätte ich echt nicht gedacht, denn dadurch hebeln sie sich ja quasi selbst § 4 der masterprüfungsordnung komplett aus??! hatte gedacht, die wollen dann erst ein bachelorzeugnis vorliegen haben, bevor es losgehen kann? aber umso besser, wenns auch so geht!
 
achso; damit könntest du natürlich recht haben; das bedeutet ja im umkehrschluss eingentlich, dass man sofern man will bzw. man mit den bachelormodulen fertig ist, man auch dann schon die mastermodule belegen könnte um sie sich später anrechnen zu lassen?!! oder?
 
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