in der KS "Eigentums-, Vermögens- und Wirtschaftsstraftaten" verneint der Autor auf Seite 65 die Strafbarkeit des Gastarbeiters G gem. § 176 StGB, obwohl G die minderjährige B mit Gewalt zum Sex gezwungen hat. Warum? G hatte zwar einen unvermeidbaren Verbotsirrtum erlitten, weil in seinem LAnd Sex mit Mädchen in Ordnung geht, aber das Mädchen hatte sich doch gewährt - hätte er da nicht auf den Gedanken kommen müssen, es geht etwas nicht in Ordnung?
Für eine Hilfe wäre ich sehr dankbar.
VG
Nadine :confused
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VG
Nadine :confused