Wenn sich das Kartell auflöst ("Ohne Bindung durch ein Kartell..."), dann bilden die ehemaligen Kartellmitglieder einen Markt unter vollständiger Konkurrenz, d.h. für das Güterangebot der ehemaligen Kartellmitglieder gilt "Preis = Grenzkosten". Da es auch noch andere Wettbewerber gibt (es geht ja auf Seite 32 um unvollständige Kartelle), ist XK/PK nur annähernd das Gleichgewicht, da durch die übrigen Wettbewerber die Angebotskurve noch "flacher", Angebotsmenge also noch weiter erhöht und der Preis weiter gesenkt wird.
Liebe Grüße
Chrissi