Skript S. 109 CashFlow

Dr Franke Ghostwriter
müsste man bei der CashFlow-Berechnung nicht eigentlich den Ertragsteueraufwand i.H.v. 300TEUR auch dazuaddieren, da hier ja kein Mittelabfluss stattfindet? Den Mittelabfluss zieht man ja später i. H. v. 360TEUR noch ab. Wird durch die "Nicht-Bereinigung" nicht der CashFlow schlechter dargestellt als er ist?
Grundsatz ist doch: ZahlungsUNwirksame Aufwendungen dazuaddieren.
Oder ist in diesem Beispiel berücksichtigt, dass nach EStG bzw. KStG Ertragseuern den Aufwand ohnehin nicht mindern? Das wäre aber m. E. nach komisch, da handelsrechtlich Steuern durchaus betriebsbedingte Ausgaben sind.

Kann mich einer erleuchten bitte?
 
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