Sozialstaatsprinzip verpflichtend?

Dr Franke Ghostwriter
Oh, vielen Dank, ich hatte ganz vergessen die Frage reinzustellen.
Danke auch für die Links.
<O😛</O😛
Nachdem ich mir die Unterlagen noch mal angeguckt habe, komme ich zum gleichen Ergebnis.
Bei Frage zwei auch B anzukreuzen.<O😛</O😛

Für den Staat ist das Sozialstaatsprinzip verpflichtend:<O😛</O😛
„Das Sozialstaatsprinzip enthält die konkrete Verpflichtung des Staates finanzielle<O😛</O😛
Sozialhilfe und Sozialunterkünfte bereitzustellen, die Behandlung im<O😛</O😛
Krankheitsfall auch bei Mittellosigkeit zu garantieren“<O😛</O😛
Die Bundesrepublik Deutschland ist nach den Bestimmungen des Grundgesetzes ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Art. 20 Abs.1 GG).

Für den Bürger nicht:<O😛</O😛
„Trotz des Sozialstaatsprinzips sind nicht alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland darauf<O😛</O😛
verpflichtet, ihre Lebensrisiken in einem Sozialversicherungssystem abzusichern. Sowohl in<O😛</O😛
der Krankenversicherung, der Rentenversicherung und der Unfallversicherung existieren<O😛</O😛
neben den gesetzlichen auch private Versicherungssysteme"
UND<O😛</O😛
" Schließlich sollte nicht vergessen werden, dass ein großer Teil der Hilfe nicht gesetzlich<O😛</O😛
geregelt ist: nämlich die Unterstützung durch Angehörige, Freunde und auch Fremde, die<O😛</O😛
freiwillig und vielfach unentgeltlich ihren Beitrag zur sozialen Sicherung leisten"<O😛</O😛
 
Auch D

Hallo,

B halte ich auch für richtig. Aber ebenfalls D (KE 3 / S.51 unten / Ermessensentscheidungen). A,C,und E sind wohl falsch.

Die Fragestellungen sind manchmal ganz schön tricky, da übersieht man schnell mal was!

Habt Ihr bei Aufgabe 1 auch nur A?

Gruß von Sabine
 
ich glaube, dass nur D richtig ist, denn:

KE3 51 unten spricht davon dass das Sozialstaatsprinzip die Verwaltung verpflichten kann, einzuschreiten.

Damit ist es eben nicht mehr lediglich für den Gesetzgeber verpflichtend.

Oder ist das zu klein gesehen?

Christoph
(meine erste Wortmeldung hier ....)
 
Christoph,

ich bin ebenfalls Deiner Auffassung und hab hierzu schon ins Prop. Forum gepostet. Es wird in der Lehrtexten deutlich darauf hingewiesen, die Formulierungen präzise zu analysieren. Tut man das in vorgenanntem Falle :

(EA Propädeutikum / Kurseinheit 3 / Aufgabe 2)

hat man ein Problem...

:verdaecht oder wirklich tricky....

In den möglichen Lösungen wird unter B angegeben:

... ist lediglich für den Gesetzgeber verpflichtend.

Im Script Seite 51 Abs 2 wird folgende Formulierung verwendet, die sich an diesen Punkt anlehnt:

Das Sozialstaatsprinzip ist ein Staatsziel, das sich vornehmlich an den Gesetzgeber wendet.

Wenn ich das interpretiere, ist das für mich nicht das selbe vom Inhalt, weil ...verpflichtend und ... sich vornehmlich an den GG wendet ist ein himmelweiter Unterschied.

Was meint ihr dazu?? 😕

Siehe hierzu auch meinen PostLink :

#?t=4869

Liebe Grüße

Mirko
 
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