Statthaftigkeit einer Klage

Dr Franke Ghostwriter
Mitstreiter!!

Wenn nach der Statthaftigkeit einer Klage gefragt wird, was soll man da genau diskutieren??? ( Zulässigkeit ??? )

Grüsse Frank
 
Die Statthaftigkeit ist ein Teil der Zulässigkeits-Prüfung. Hier geht es um das Begehr des Klägers.

Bei der Drittwiderspruchsklage wäre dies zum Beispiel die Geltendmachung eines die Veräußerung hinderndes Rechts. Achtung, an diese Stelle gehört noch nicht die materielle Prüfung, die kommt erst bei der Begründetheit! Hier soll eigentlich nur grob gesagt werden, dass hier die gewählte Klageform zum Begehr des Klägers passt und ob die Möglichkeit besteht, dass der Kläger mit dieser Klageform zu seinem Recht kommen kann! So ist die Drittwiderspruchsklage zB nicht statthaft, wenn jemand einen anderen auf Zahlung eines Kaufpreises verklagen will.
 
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