Bei mir bestehen noch unklarheiten zur vertretung ohne vertretungsmacht.
liegt in folgendem fall eine vertretung ohne vertretungsmacht vor?:
A gibt dem B mündliche vollmacht für ein rechtsgeschäft mit C. Der C weißt aber das rechtsgeschäft gemäß § 174 BGB unverzüglich zurück...
oder liegt gar keine vertretung ohne vertretungsmacht vor, da es de facto zu gar keinem rechtsgeschäft gekommen ist?!?
danke julia
liegt in folgendem fall eine vertretung ohne vertretungsmacht vor?:
A gibt dem B mündliche vollmacht für ein rechtsgeschäft mit C. Der C weißt aber das rechtsgeschäft gemäß § 174 BGB unverzüglich zurück...
oder liegt gar keine vertretung ohne vertretungsmacht vor, da es de facto zu gar keinem rechtsgeschäft gekommen ist?!?
danke julia