StGB StPO

Dr Franke Ghostwriter
StGB, StPO

Hallo zusammen,

stelle gerade fest, dass das Skript Strafverfahrensrecht-Vertiefung eigentlich sehr gut und v.a. sehr interessant geschrieben ist.

Bin wirklich noch am Grübeln, ob ich MMV am 19.02. antue ... Das ausdrückliche Anführen des StGB in der Prüfungsinformation Nr. 3 macht mich nachdenklich.

Reicht Strafprozessrecht (einschließlich der Kursunterlagen aus dem LL.B.)? Oder könnte ein großer Strafrechtfall drankommen, bei dem u.a. Kenntnisse von M 8, W 5 (beides LL.B.-Module) sowie MMS (LL.M.) gefordert sind ?

*uff*

Grüßle


Sandra
 
Ich tu 's mir an

:brav:Ich hab mich für die MMV-Klausur am 19.02. angemeldet. Jetzt gibt es auch kein Zurück mehr, weil Fahrkarten nach Ddf sind gekauft, Übernachtung ist gebucht, Sonderurlaub genehmigt.

Ich denke, es wird kein materielles Strafrecht geprüft. Das StGB enthält doch auch Regelungen zum Strafprozessrecht (§ 78 ??? oder so) und außerdem muss man doch nachsehen können, ob Strafantrag gestellt werden muss etc.

Wie gesagt, das ist meine ganz persönliche Vermutung. Fest steht jedenfalls, dass diesmal Strafprozessrecht drankommt.
1.)ZPO war im März 07 dran, VerwProzR im Sep 07.
2.)Als Prüfer(in) ist nur Frau Zwiehoff angegeben.
3.)Ich habe die o. g. Dame heute angerufen und gefragt, ob eine Gesetzessammlung (wie Schönfelder) notwendig ist oder ob die Beck-Ausgaben StPO und StGB ausreichen - Antwort: Für die Klausur sind StPO und StGB ausreichend.

Und wenn man/frau sich auf die beiden Kurseinheiten StrafprozessR aus dem LL.B und dem LL.M beschränkt, ist der zu lernende Stoff doch recht übersichtlich. Habe mir allerdings noch das entsprechende Hemmer-Skript besorgt, weil ich damit immer gut gefahren bin. Besonders im Strafrecht.

Zusätzlich tue ich mir dann noch MMS und das Mastermodul Strafrecht Vertiefung an.

Also, wen trifft man noch am 19. in Düsseldorf???

LG Katrin


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Katrin,

deine Infos sind schonmal sehr hilfreich. Werde mir dann mal die StPO reinziehen.
Bei einer 5 stündigen Klausur gehe ich aber davon aus, dass auch das meterielle Recht abgefragt wird. Der Schwerpunkt wird aber sicher im Prozessrecht liegen.
Wir sehen uns dann wohl in D-dorf.
 
Max,

hab hier ein Fallbuch rumliegen und kann mir daher durchaus vorstellen, dass es auch nen großen Fall zur StPO geben könnte ... Gut, man sollte schon das zugrundeliegende Delikt erkennen 😉

Sandra

PS (Hoffnungslos aufgeschmissen bin ich, wenn wir in die Klausur kommen und plötzlich liegen die Dtv-Texte der ZPO und der VwGO auf dem Tisch.)
 
Ich denke nicht,

Dass das materielle Strafrecht eine große Rolle spielen wird. Ich habe die Dame noch mal per email kontaktiert, weil es mich interessiert hat, ob es unter Umständen auch eine MC-Klausur geben könnte. (Bis vor kurzem waren die ESA hier MC).

Wen's interessiert, hier die Antwort:

Sehr geehrte Frau Freiling,
zu der Art der Fragestellung kann ich Ihnen aus Gründen der Gleichbehandlung leider keine Informationen geben.
Was den Kurs Strafverfahrensrecht aus dem BL Studium angeht, so sind die dort vermittelten Kenntnis Grundlage des Vertiefungskurses.
Ich wünsche Ihnen einen guten Erfolg bei der Klausur.
Mit freundlichen Grüßen
G. Zwiehoff


Also, ich beschränke mich auf die Skripte Strafverfahrensrecht aus dem Bachelor und aus dem Master. Außerdem gibt es ein ziemlich gutes Skript "StPO" aus der Reihe UniRep vom CF-Müller-Verlag. Das muss reichen. Ansonsten gibts ja nächstes Semester wieder ZPO.

LG Katrin

PS: Wenn ich es richtig verstanden, habe, sagte Fr. Zwiehoff noch, dass man kein extra GG braucht. (aber, ich will's nicht beeiden)
 
Katrin,

ich denke, dass das materielle StR in manchen Bereichen mit hineinspielen kann. Bspw. in Punkto Legalitätsprinzip, wenn ein StA in seiner Freizeit einen Raub oder nur einen Diebstahl mitbekommt oder in Punkto Straferwartung (ob AG, LG oder OLG) bzw. rausfinden, wo die Revisionsinstanz ist oder eben ob eine Revision ggf. eben begründet ist, weil die Vorinstanz den Begriff "Bande" falsch angewendet hat.

Jetzt habe ich die Skripte der FU (Strafverfahrensrecht aus dem BoL sowie dem MoL sowie das Skript aus dem Propädeutikum wegen der Strafrechtstheorien *g*) dreimal durchgearbeitet, mir das komplette Buch von Klaus Volk einschließlich der Übungsaufgaben zu Gemüte geführt und die 35 Fälle von Hemmer gutachterlich gelöst.

Gut, ich weiß, dass selbst mit einer guten Vorbereitung (ähm, mit einer 60-Std. Woche ist frau doch nicht mehr so gut vorbereitet) in Jura immer noch ziemlich viel "daneben" gehen kann. Aber was soll`s !!! No risc, no fun 😉

*g* Heute Nacht hatte ich schon den Albtraum, ich käme in den Hörsaal und dort lägen für alle Kandiaten die ZPO sowie die VwGO natürlich ohne bunte Lesenzeichen ausgebreitet und das Kommentar von der Aufsicht käme "StGB und StPO brauchen Sie heute nicht" .... *zwinker*

Gruß


Sandra


PS (Wer schreibt denn sonst noch am Dienstag in München?)
 
STPO im Bachelor

Hallo,
ich denke (und vor allem hoffe), dass kaum materielles Strafrecht Gegenstand der Klausur sein wird - schließlich gibt es die Module MMS und Vertiefung Strafrecht. Da ich den Bachelor nicht gemacht habe, würde ich gerne wissen, welche Themen dort innerhalb der StPO behandelt wurden, da dieses Modul als Vertiefung der StPO bezeichnet wird.

Gruß Othella
 
Hallo,
ich denke (und vor allem hoffe), dass kaum materielles Strafrecht Gegenstand der Klausur sein wird - schließlich gibt es die Module MMS und Vertiefung Strafrecht. Da ich den Bachelor nicht gemacht habe, würde ich gerne wissen, welche Themen dort innerhalb der StPO behandelt wurden, da dieses Modul als Vertiefung der StPO bezeichnet wird.

Gruß Othella

Grundsätze des Verfahrensrecht

z.B. Offizialprinzip, Opportunitätsprinzip, Legalitätsprinzip, Akkusationsprinzip, Gebot des faires Verfahren, Prinzipien der Mündlichkeit und der Unmittelbarkeit, Anspruch auf rechtliches Gehör und den gesetzlichen Richter, Öffentlichkeit, "in dubio pro reo", etc.

Verfahrensbeteiligte: Richter, Staatsanwalt, Verteidiger (Funktion, Aufgaben etc.)

Deal

usw.

Gruß


Sandra
 
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