Ich war mir da auch net so sicher...habe gestern nochmal nachgelesen.
HGB schreibt keine bestimmte Methode vor. Muss nur im Anhang erläutert werden. Heißt dann wohl da geht jede Methode oder ? Wenn es z.B. die modif. Stichtagsmethode sein soll dann ist sie gleich wie bei IFRS.
Bei IFRS wird sie ja nur benutzt wenn TU nicht vom MU abhängig ist, ist TU aber vom MU abhängig benutzt man die Zeitbezugsmethode. Habe ich das so richtig verstanden ??😕