Heißt das jetzt, Strafverfahrensrecht kann mit drankommen? Schon, oder?
Ansonsten ... keine Körperverletzung ... und wenn sie Tötung UND Eigentum/Vermögen machen, kann es ja nicht noch tiefer in Fahrlässigkeit, Rechtfertigung oder Schuldfähigkeit reingehen, oder?
Was denkt Ihr?