Übungs-Literatur

Dr Franke Ghostwriter
Übungs-Literatur

Hallo zusammen,

so langsam geht es an die Klausurvorbereitung und ich bin auf der Suche nach geeigneten Übungsfällen (insbesondere zum UWG, wenn man die Angabe der Hilfsmittel entsprechend deutet). Ich habe bereits das Fallbuch von Schmelz, bin mir aber nicht sicher, ob das für die Vorbereitung ausreicht.

Habt ihr weitere Tips für GUTE Fallbücher (amazon spuckt ja doch einiges aus ...) oder auch Links im Internet, wo man sich Übungsfälle von anderen Unis runterladen kann?

Danke + viele Grüße!
 
Tipp: alte EAs der Wiwis (Grundstudium + Hauptstudium) durchschauen ...

Auf der CD-Rom sind noch ein paar Fallbücher zum Wettbewerbsrecht genannt ...

Naja, wenn man KE 2 wirklich lernen möchte, dürfte es auch ziemlich viele Definitionen dieses Mal zum auswendig lernen geben. Hatte da beim ersten Lesen den Eindruck, dass es dort wirklich viele Definitionen gibt ... Die alle herausschreiben: Das wird ein Spass?

Oder hat es vielleicht jemand von Euch (vielleicht als PDF-Datei) schon gemacht?

Schaut Ihr Euch eigentlich KE 3 und 4 an? Scheint ja eher Europarecht zu sein ? Und da explizit nur UWG und BGB genannt sind?

Gut, ich habe mir noch das Niederle-Skript zum Wettbewerbsrecht bestellt, dann hat man wenigstens nen kurzen Überblick über die anderen Gesetze für den Fall, dass der Lehrstuhl mal wieder zu wenig einschlägige Gesetzes-
texte angegeben hat und frau in der Klausur improvisieren muss ...

Daher rate ich allen - auch wenn Ihr die Gesetzestexte als Taschenbücher habt - nehmt für die Notfälle den Schönfelder mit, wo alles drin ist !!! Der Lehrstuhl nahm angeblich dann bei der Bewertung der Klausuren auch keine Rücksicht darauf, dass einige das MarkenG und dergleichen nicht dabei hatten, obwohl sie dies als Kritikpunkt als Anmerkung unter ihre Klausur geschrieben hatten.


Gruß


Sandra
 
Daher rate ich allen - auch wenn Ihr die Gesetzestexte als Taschenbücher habt - nehmt für die Notfälle den Schönfelder mit, wo alles drin ist !!! Der Lehrstuhl nahm angeblich dann bei der Bewertung der Klausuren auch keine Rücksicht darauf, dass einige das MarkenG und dergleichen nicht dabei hatten, obwohl sie dies als Kritikpunkt als Anmerkung unter ihre Klausur geschrieben hatten.

Hallo Sandra,
da habe ich gegenteiliges gehört! Eine Betroffene aus dem letzten Semester sagte mir, dass bei der Bewertung der Klausuren berücksichtigt wurde, dass fälschlicherweise das MarkenG nicht als Hilfsmittel genannt wurde, obwohl es zum Teil für die Klausur wichtig war.

Ich werde auf jeden Fall auch die Gesetze zum Urheber-, Markenrecht etc. mit zur Klausur nehmen und auch die KE 4 lernen. Meine Hauptvorbereitung stütze ich aber auf die KE 2 (UWG). KE 1 dürfte aufgrund des veralteten Skripts nicht relevant sein, schau ich mir deshalb auch nicht an. KE 3 werde ich noch lesen, nicht aber explizit für die Klausur lernen, da auch EGV nicht als Hilfsmittel zugelassen ist, und darauf scheint sich ja vieles zu stützen.

Der in Frage kommende Prüfungsstoff engt sich daher schon sehr auf die KE 2 ein. Deshalb bitte ich nach wie vor um Tipps für Übungsaufgaben zum UWG!!
 
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