Ich komme mit dem Sachverhalt der Aufgabe 3 an sich gut zurecht. Ich kann den Lösungsweg allerdings nicht nachvollziehen, wenn es um den Einheitswert des Grundstückes geht. (Laut Aufgabenstellung ohne Erhöhung nach § 121a BewG).
Laut Lösungsvorschlag (d)
Nach § 9 Nr. 1 GewStG ist eine Kürzung um 1,2% des Einheitswerts der Betriebsgrundstücke vorzunehmen. Der Einheitswert beträgt 150 000€. (Soweit kann ich den Lösungsweg nachvollziehen) Er ist gem. § 121a BewG mit 140% zu multiplizieren. Die Kürzung beträgt also 2520 € (= 1,2 % *140%*150 000)
Letzeres versteh ich nicht.
Kann mir jemand weiterhelfen warum mit 140% multipliziert wird? :unsure
Laut Lösungsvorschlag (d)
Nach § 9 Nr. 1 GewStG ist eine Kürzung um 1,2% des Einheitswerts der Betriebsgrundstücke vorzunehmen. Der Einheitswert beträgt 150 000€. (Soweit kann ich den Lösungsweg nachvollziehen) Er ist gem. § 121a BewG mit 140% zu multiplizieren. Die Kürzung beträgt also 2520 € (= 1,2 % *140%*150 000)
Letzeres versteh ich nicht.
Kann mir jemand weiterhelfen warum mit 140% multipliziert wird? :unsure