super aufstellung. sollte man ins Skript übernehmen 🙂
Die Aufstellung stammt noch aus meiner Zeit am Berufskolleg - hat also schon ein paar Jährchen auf dem Buckel.
😉
Aber zurück zum Thema Hypothek / Grundschuld und deinen beiden Fragen...
wie kann denn die grundschuld ohne forderung bestehen.
im Skript steht das die grundschuld bestehen bleiben kann wenn die forderung erlischt. das kann dann später vorteile bei einer vollstreckung haben.
Angenommen ein Besitzer eines Grundstückes hat einen Bankkredit aufgenommen und diesen durch eine Hypothek auf das Grundstück abgesichert. Nun zahlt er den Kredit zum vereinbarten Zeitpunkt zurück.
Was passiert mit der Hypothek (bzw. wie entsteht die Grundschuld)?
1. er kann sie löschen lassen
2. er kann die Hypothek in eine
Eigentümergrundschuld umschreiben lassen
3. wenn er auf Löschung und Umschreibung verzichtet, dann wird die Hypothek
kraft Gesetzes zur
Eigentümergrundschuld, denn ohne Forderung kann keine Hypothek bestehen
Eine andere Möglichkeit wie eine sogenannte
Eigentümergrundschuld entsteht, ist, daß der
Grundstückseigentümer sie auch
für sich selbst eintragen lassen kann. Dadurch kann
er sich für eine spätere Kreditaufnahme
einen bevorzugten Rangplatz sichern. (ich vermute, daß damit die Vorteile gemeint sind, die das Skript anspricht)
Ränge:
Bei Eintragung ins Grundbuch erhalten Gläubiger einer Forderung, die mit einer Grundschuld abgesichert ist, einen bestimmten
Rang im Grundbuch. Die Reihenfolge des Eintrages bestimmt die Reihenfolge der Befriedigung der Ansprüche falls es irgendwann zu einer Zwangsvollstreckung / Zwangsversteigerung kommt.
z.B.
Ein Grundstück ist im Grundbuch mit 4 Rängen eingetragen
1. Rang - 80.000 € (auf dem 1. Rang wird wahrscheinlich eine kreditgebende Bank stehen (wollen))
2. Rang - 60.000 €
3. Rang - 30.000 €
4. Rang - 10.000 €
wird es nun zwangsversteigert und der Erlös beträgt nur 160.000€ dann erhält der Gläubiger auf Rang 1 seine gesamten 80.000€, auf Rang 2 werden auch die gesamten 60.000 € ausgezahlt. Der Gläubiger auf dem 3. Rang enthält nur 20.000€ und der auf dem 4. Rang geht leer aus. Also wollen alle möglichst weit vorn stehen, auch der Eigentümer. Man kann Ränge auch abtreten - also wenn der Eigentümer die Grundschuld eintragen läßt und sich selbst auf Rang 1 setzt, kann er diesen Rang bei der Aufnahme eines Bankkredits an die Bank abtreten. Ohne Platzierung auf Rang 1 wird die Bank aber auch nur in den seltensten Fällen einen Kredit gewähren.
Vielleicht konnte ich dir damit ein bißchen helfen, auch wenn ich das Rechtsskript bisher gar nicht kenne.
LG,
Pebbles