zur Aufgabe 7 KE 1 (Seite 76).
Ist die Bwertung von Verbindlichkeiten in §6 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit §6 Abs. 1 Nr. ESTG "hinreichend" geklärt ("negative Anschaffungskosten" --> 40T€) oder muss ich über die Maßgeblichkeit gem §5 Abs. 1 ESTG im HGB §253 Abs1 Satz2 HGB "zusätzlich" argumentieren?
Markus
Ist die Bwertung von Verbindlichkeiten in §6 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit §6 Abs. 1 Nr. ESTG "hinreichend" geklärt ("negative Anschaffungskosten" --> 40T€) oder muss ich über die Maßgeblichkeit gem §5 Abs. 1 ESTG im HGB §253 Abs1 Satz2 HGB "zusätzlich" argumentieren?
Markus