Von der Präzensuni zum LLB?

Dr Franke Ghostwriter
Ich interessiere mich für den LLB Studiengang- und habe natürlich jede Menge Fragen....Aber vielleicht ist ja jemand in derselben Situation gewesen und kann mir helfen.

Ich studiere im Moment Jura an der Uni Bonn. Aus persönlichen Gründen bin ich nun bereits in einem fortgeschrittenen Semester. In der letzten Zeit sind mir immer wieder Zweifel gekommen, ob ich das Studium überhaupt mit dem Staatsexamen abschließen soll- vor allem da die Arbeitsmarktchancen auch (oder gerade?) für Diplom- Juristen oder Volljuristen sehr schlecht sind. Und dann auch die nicht unbeträchtlichen Studiengebühren....

Da könnte der LoB Studiengang eine Alternative sein...

Gibt es vielleicht schon Erfahrungsberichte in der Art?

Da ich ja schon ein paar Semester auf dem Buckel habe, habe ich auch schon ein paar Scheine.
Also den "Großen BGB" (besteht BGB AT- AG, propedeutische Übung BGB, Übung BGB), den "Großen Straf" (besteht StrafR AT- AG, propedeutische Übung StrafR, Übung StrafR), den "Kleinen Schein im Öffentlichen Recht" (also wieder AG und kleine Übung).
Für einen Übungschein muß in Bonn eine Hausarbeit (ca. 25 Seiten) und mindestens 1 Klausur (3 St.) bestanden werden.
Außerdem habe ich noch Scheine, die eigentlich niemand braucht: Verfassungstheorie, einige Scheine in Rechtsgeschichte und 3 Seminarscheine (2x Zivilrecht, 1x Sozialrecht).
Im Moment stecke ich in den Klausuren Sozialrecht und europäisches Arbeitsrecht.
Da müßte ich doch vielleicht den einen oder anderen Schein angerechnet bekommen, oder???
Und den juristischen Gutachtenstil kann ich schonmal (so in etwa).

Ich hatte evtl. geplant, im WS 2006/2007 ein Modul WiWi als Akademiestudent zu bearbeiten. Soweit ich verstanden habe, bekommt man eine bestandene KLausur ja angerechnet.

Ist der WiWi Teil zu schaffen?? Ich war auf einem Wirtschaftsgymnasium (BWL als Leistungskurs, VWL Grundkurs, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsmathe)- ich hoffe es hilft ein bißchen.

Also: Erfahrungen, Ratschläge, Ent- oder Ermutigung anyone?

(Upps, doch ein längerer Beitrag geworden!)

Katrin
 
BGB, Straf- und ÖR wird man sicher anrechnen, Sozialrecht und Arbeitsrecht wohl auch und viiiielleicht auch die Seminarscheine. Ich würd einfach mal mit dem Papierkram bei der Fernuni vorsprechen, dann erhält man verbindliche Auskunft.
Bei deiner Vorbildung seh ich überhaupt kein Problem. Ich finde das Studienmaterial auch gerade in WiWi recht ordentlich und kann damit recht gut lernen obwohl ich überhaupt keine Vorkenntnisse hatte und zusätzliche Hilfen gibt es zu Hauf.

Da bei dem LL.B einige Module identisch mit den WiWi-Modulen sind, streben viele beide Abschlüsse an ..... ich auch 🙂
Erhöht später die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sicher erheblich.

Aber hier gibts sicher noch viele, die dir besserer Infos geben können.
 
Katrin!

KatrinW schrieb:
Gibt es vielleicht schon Erfahrungsberichte in der Art?
Ja, ich bin nach dem 4. Semester von Köln nach Hagen gewechselt, u.a. aus persönlichen Gründen, aber auch, weil der Volljurist keine Perspektive mehr für mich war...

KatrinW schrieb:
Da müßte ich doch vielleicht den einen oder anderen Schein angerechnet bekommen, oder???
Dazu kannst du mal in die Prüfungsverfahrensordnung schauen:
https://www.fernuni-hagen.de/REWI/Vorlagen/PVO_LLB.pdf

KatrinW schrieb:
Ist der WiWi Teil zu schaffen?? Ich war auf einem Wirtschaftsgymnasium (BWL als Leistungskurs, VWL Grundkurs, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsmathe)- ich hoffe es hilft ein bißchen.
Dann sollte dir das keine großen Schwierigkeiten bereiten. 🙂

Viele Grüße
Steffi
 
Katrin!
Ich bin auch von der Präsenzuni zu FeU-Hagen gewechselt. An der Präsenzuni habe ich Jura auf Staatsexamen und VWL studiert.
In Jura hatte ich alle Scheine und VWL habe ich bis zum Vordiplom gemacht.
Die Anrechnung der Leistungen wird in Hagen genau nach der Prüfungsverfahrensordnung durchgeführt und nicht nach der Gutsherrenmethode wie an meiner ehemaligen Uni (Gott sei Dank!).
Bei Dir dürften dann wohl der große BGB_Schein und der große Strafrechtsschein angerechtnet werden, was für den LLB bedeutet, dass Dir M2,M4,M8 (vgl. § 6 III,IV PVO) angerechtnet werden..
Wenn Du clever bist, solltest Du noch den großen Ö-Rechtsschein machen, da Du dann wohl alle Scheine zur Staatsprüfung zusammen haben dürftest.
Dann fällst Du nämlich unter § 6 II PVO und Dir würde M1,M2,M4,M5,M8,M9 (ohne Abschlussklausur),M12 und wahrscheinlich M6 / Arbeitsrecht, wobei Du hier am besten alles einreichst, was Du bei diesem Seminar gemacht hast, angerechtnet werden.
Sprich am besten vorher mit dem Prüfungsamt. Die Damen sind dort sehr nett und hilfsbereit, was für mich im Gegensatz zu meiner alten Massen-Uni auch wieder ein Pluspunkt war, um nach Hagen zu wechseln.
Mir persönlich wurden die Module M1,M2,M3,M4,M5,M6 (ohne Abschlussklausur), M7, M8, M9 (ohne Abschlussklausur),M12 und M14 angerechnet.
Zum Schluss sei noch gesagt, dass das Studium sich vom Schwierigkeitsgrad nicht von dem Studiengang an der Präsenzuni unterscheidet und inhaltlich - zumindestens bei den juristischen Modulen bzgl. des Prozessrechtes - auch darüber hinausgeht. Der Vorteil von Hagen ist jedoch, dass man im Gegensatz zur Präsenzuni vernünftiges Lernmaterial bekommt und die Lehrstühle bei Fragen immer erreichbar sind und ein offenes Ohr für Probleme haben. Ich habe hier das Gefühl, dass man mehr Kunde ist als lästiger Student ist, so dass die Lernatmosphäre doch wesentlich angenehmer ist als an einer Massenuni.
So, ich hoffe wir konnten Dir mit diesen Ausführungen helfen.
Viel Spass!

zephyr
 
Vielen Dank für die prompte Hilfe!!
Jetzt hab ich schon einen besseren Überblick.

Den großen Ö versuche ich auf alle Fälle noch (ich warte auf das Ergebnis der 3. KLausur, sonst geht es wieder von vorne los...).

Ich habe Arbeits- und Sozialrecht als Schwerpunktbereich- ich hoffe, da könnte vielleicht das eine oder andere doch noch angerechnet werden.

Und schon habe ich noch zwei Fragen 🙄: Ich wollte mich für das kommende Semester als Akademiestudent einschreiben und M3 (externes Rechnungswesen) belegen. Und vielleicht die Klausur versuchen....oder ist das größenwahnsinnig? Buchhaltung und Jahresabschluß kenn ich noch aus der Schule.
Und was heißt Anrechnung ohne Abschlußklausur: Ich krieg die Einsendeaufgaben erlassen und muß aber noch die Abschlußklausur schreiben?

Moment....: LEHRSTÜHLE SIND FÜR FRAGEN ERREICHBAR??? Sowas gibt es wirklich? In der Universität Bonn wird glaub ich gerade an den ersten Lehrstühlen mit Selbstschußanlagen gearbeitet.

Ich hatte vor ein paar Jahren einen sozialwissenschaftlichen Kurs an der FernUni belegt und war von den Materialien sehr angetan.

Nochmals vielen Dank für die Hilfe!

Katrin
 
Katrin,

die Kursbetreuer sind in der Regel - hallo Herr Pein (auch wenn Sie immer noch vergeblich versuchen, sich für den Studienservice zu registrieren *g* und mir nicht glauben, dass das System prinzipiell nichts gegen Dozenten hat) - sehr nett und hilfsbereit. Klar, dass man keine Infos zu den jeweiligen Hausarbeiten VOR dem Einsendeschluss bekommt, aber danach kann man (frau) schon mit dem jeweiligen Kursbetreuer diskutieren und gegebenenfalls nerven 😉

Auf jeden Fall brauchst Du in Ö-Recht die bestandene Abschlussklausur, um öffentliches Recht (M 5 = deutsches und europäisches Verfassungsrecht bzw. M 12 = Allgemeines Verwaltungsrecht) komplett anerkannt zu bekommen. Halb ist quasi gar nichts. Kleine Scheine werden nicht anerkannt ...

In Arbeits- und Sozialrecht hängt es wiederum davon ab, ob Du eine
Abschlussklausur geschrieben hast oder nicht. Hier könntest Du u.U. auch
Modul 6 also Arbeitsvertragsrecht anerkannt bekommen. Bisher kenne ich noch keinen "Ex-Normalo-Jurastudent", der auch das Wahlmodul "Kollektives Arbeitsrecht" anerkannt bekommen hat ... Aber bei entsprechenden Vorkenntnissen dürfte diese Klausur ja dann auch kein
Problem darstellen ... Eventuell wird Dir hier die Zulassung erlassen 😉

Anerkennung ohne Abschlussklausur heißt in der Tat, dass dir die Einsendearbeiten komplett erlassen werden, Du allerdings noch die Klausur
schreiben musst. Gut an den Hausarbeiten ist jedoch, dass man im Grunde einen Eindruck davon bekommt, was die Profs von einem in der Klausur hören wollen ... Auch wenn Du quasi die Zulassung bereits hast, die Übungschancen solltest Du Dir nicht entgehen lassen. Zudem gibt es hier einen Lehrstuhl, der prinzipiell erwartet, dass der Student seine Meinung wiedergibt, auch wenn diese Meinung nicht unbedingt immer die Recht-
sprechung oder die h.M. wiederspiegelt ... Folglich solltest Du Dir in jedem Fall die Unterlagen zulegen - entweder offziell belegt oder über Ebay - damit Du stoffmäßig nicht in der Klausur eine Bruchlandung erlebst ...

Die BWL-Module sind in der Tat - abgesehen von BWL I - ziemlich anspruchsvoll und erfordern auch einiges mathematische Geschick. Da ich persönlich BWL I für relativ einfach halte, finde ich es eine sehr gute
Idee, diese Klausur bereits im Vorfeld als Akademiestudierende zu schreiben ...

Die Scheine in Rechtsgeschichte und eventuell auch in Rechtsphilosophie würde ich mir jedenfalls aufheben. Hier wäre nämlich eine eventuelle an-
rechnung der Prüfungsleistungen im "Master of Laws" interessant 😉

Jedenfalls wünsche ich Dir hier viel Spass an der Fernuniversität. Zumindest haben unsere Lehrstühle keine "Selbstschussanlagen" ... und so wie ich informiert bin ... wurden auch keine entsprechenden Anschaffungs-
kosten beantragt 😉


Gruß



Sandra
 
Auf jeden Fall brauchst Du in Ö-Recht die bestandene Abschlussklausur, um öffentliches Recht (M 5 = deutsches und europäisches Verfassungsrecht bzw. M 12 = Allgemeines Verwaltungsrecht) komplett anerkannt zu bekommen. Halb ist quasi gar nichts. Kleine Scheine werden nicht anerkannt ...

Wenn´s denn nur die Abschlußklausur wäre...ist ja immer gleich 3 Monate Hausarbeit und mindestens eine dreistündige Klausur.
Aber ich versuch es immer weiter- der große Ö und ich sind KEINE FREUNDE.

In Arbeits- und Sozialrecht hängt es wiederum davon ab, ob Du eine
Abschlussklausur geschrieben hast oder nicht. Hier könntest Du u.U. auch
Modul 6 also Arbeitsvertragsrecht anerkannt bekommen. Bisher kenne ich noch keinen "Ex-Normalo-Jurastudent", der auch das Wahlmodul "Kollektives Arbeitsrecht" anerkannt bekommen hat ...

Ich studiere nach der neuen StO, d.h. ich muß eine Schwerpunktsbereichsprüfung machen, um zum Examen zugelassen zu werden. Ich muß 7 Vorlesungen zu je 2SWS belegen und die Abschlußklausuren (2 stündig) schreiben. 4 von 7 Klausuren muß ich bestehen, die Noten zählen ausnahmsweise fürs Examen.
Dieses Semester habe ich Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht, nächstes Gesellschaftsrecht (Vertiefung),Mitbestimmung in Betrieb, Dienststelle und Unternehmen (Vertiefung) und Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (Vertiefung).
"Früher" reichten die 3 großen Scheine und ein Seminar im Wahlfach. Ich gehöre zu den ersten Jahrgängen mit Schwerpunktsbereichsprüfung, die Vorlesungen mit Abschlußklausuren gab es vorher (in Bonn jedenfalls) nicht.

Zudem gibt es hier einen Lehrstuhl, der prinzipiell erwartet, dass der Student seine Meinung wiedergibt, auch wenn diese Meinung nicht unbedingt immer die Recht-
sprechung oder die h.M. wiederspiegelt ...
Kommt mir bekannt vor- ich hatte Strafrecht bei FRAU Prof. Dr. Puppe. Vielleicht kennt der eine oder andere eine Mindermeinung von ihr....

Eigentlich hab ich noch eine Frage....
Der Studiengang ist ja zulassungsbeschränkt. Mein Abischnitt ist nicht ganz so berühmt (2,7- hätte ich in der Schule lernen sollen? Vielleicht). Aber pro Wartesemester bekommt man 0,5 Punkte bei der Note gutgeschrieben. Wäre es nicht günstiger, sich einfach zu bewerben- nur um auf die warteliste zu kommen? Bei der Bewerbung liegt ja direkt ein Antrag auf evtl. Zulassung zum Akademiestudium bei.
Und so enorm kostengünstiger ist das Akademistudium ja auch nicht.
Und wenn ich doch wider Erwarten zugelassen werde: wäre eigentlich auch nicht shlimm, oder? Oder gibt es Ärger mit den Studienkonten?

Tschuldigung, daß ich hier allen ein Loch in den Bauch frage! Aber schließlich muß ich mich bis zum 31.07 einschreiben- und so lange ist das auch nicht mehr hin.

Katrin
 
Also mit dem AbiSchnitt gibt es wohl keine Probleme.
In den letzten 3 Semestern wurden alle aufgenommen, deren Anträge in Ordnung waren.
 
Wenn´s denn nur die Abschlußklausur wäre...ist ja immer gleich 3 Monate Hausarbeit und mindestens eine dreistündige Klausur.
Aber ich versuch es immer weiter- der große Ö und ich sind KEINE FREUNDE.

Deutsches und europäisches Verwaltungsrecht ist auch nicht besser. Zwei Einsendearbeiten und eine Lotsearbeit, wobei Du zwei bestehen musst, um die Zulassung zur Klausur zu haben. Dann eine zweistündige Klausur ...

Das Skript zum Europarecht ist mehr als gewöhnungsbedürftig ;-(

Auch in Verwaltungsrecht muss man zwei Einsendearbeiten und eine Lotsearbeit erledigen. Auch ein "Kurz"-gutachten kann problemlos mal
20 Seiten haben.

An der Fernuni hast Du für ein komplettes juristisches Gutachten häufig nur einen Monat Zeit bzw. musst meist zwei oder mehr Hausarbeiten zum selben Termin an der Uni abgeben ...

Drei Monate ... oh, wäre das schön ! Endlich mal ein Gutachten ohne Stress ;-(


Europäisches Arbeitsrecht ... ? Klingt interessant. Nächstes Semester
möchte ich nämlich bei Prof. Waas (sofern ich nicht einem anderen Prüfer zugeteilt werde) meine Bachelorarbeit zum Thema Entwicklungen im europäischen Arbeitsrecht machen ...

Kann ich mich dann, wenn es so weit ist, an Dich wenden?


Gruß


Sandra
 
(naja)!

Also, nach vielem hin und her überlegen habe ich mir nun folgendes überlegt: ich versuche in Bonn meinen großen Ö zu machen und ein paar Schwerpunktsbereichsklausuren zu bestehen. Gleichzeitig schreibe ich mich an der FernUni als Akademiestudent ein und versuche mein Glück mit den BWL- Modulen (als erstmal BWL I 😱). Und wenn ich mich dann "wirklich" um einen Studiengang zum LLB bewerbe und die Zulassung bekomme, darf das Prüfungsamt über meinen Scheinen brüten und mir das eine oder andere anrechnen.
Naja, und schaden wirst es mir nicht, den einen oder anderen Jura- Kurs nochmal zu machen....

Ab SoSe 2007 gibt es doch die Studienkonten nicht mehr, oder?


Europäisches Arbeitsrecht ... ? Klingt interessant. Nächstes Semester
möchte ich nämlich bei Prof. Waas (sofern ich nicht einem anderen Prüfer zugeteilt werde) meine Bachelorarbeit zum Thema Entwicklungen im europäischen Arbeitsrecht machen ...
Kann ich mich dann, wenn es so weit ist, an Dich wenden?

Natürlich!
Falls Du mal einen kurzen Überblick über die neusten Entwicklungen Europäisches/ deutsches Arbeitsrecht suchst: im Internet gibt es ein sehr gutes Skript. Beschäftigt sich zwar überwiegend mit der Umsetzung der Anti- Diskriminierungsrichtlinie, aber für einen Überblick reicht es.
Ich könnte Dir den Link und das Paßwort schicken, würde es doch ungern öffentlich hier rein schreiben....

Und eine kurze Frage hätte ich doch noch: Ich bin ja noch nicht in Hagen eingeschrieben und wenn, bin ich sowieso zuerts Akademiestudent. Darf ich mich trotzdem an den Diskussionen hier beteiligen?? So zum Thema Arbeitsrecht, VerwR...es wäre mir eine große Hilfe beim Lernen.

Katrin
 
Katrin,

klar kannst du hier vollkommen fröhlich mitdiskutieren. Viele von uns dürften sogar sehr interessiert sein.

Zum einen kannst Du Deine Hausarbeiten, indem Du die Fälle abwandelst und etwas reduziert (so dass Du nicht gegen irgendwelche Urheberrechte verstößt), in die jeweiligen Foren einstellen. Das gemeinsame Erarbeiten einer Lösungsskizze dürfte für alle von uns nützlich sein 😉

Gruß


Sandra


PS (Ich hoffe Du hast die private Nachricht bekommen!)
 
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