Vorkenntnisse für IPR

Dr Franke Ghostwriter
Ich habe ´mal eine Frage an die, die das IPR-Modul bereits erledigt haben:
In den Skripten zu diesem Modul, welche ich heute mit der Post zugesandt bekommen habe, steht etwas von IZPO. Bedeutet dies, dass man fundmentale Vorkenntnisse in der ZPO haben muss und wenn ja, in welchem Modul wurde ZPO durchgenommen?
Ich Frage deshalb, weil ich eine Menge Module anerkannt bekommen habe und jetz nicht genau weis, auf welchem Niveau man die ZPO parat haben muss.
Gruss
zephyr
 
zepyr,

bevor Du IPR belegts - bzw. ne Chance hast den Kurs erfolgreich zu bewältigen - solltest Du BGB I bis III hinter Dich gebracht haben. Mit BGB II und BGB III werden alle Grundlagen, die Du für IPR I brauchst, vollkommen
abgedeckt.

Gruß

Sandra
 
Genauere Aufstellung:

BGB II KE 5 ZPO
BGB III KE 4 Zwangsvollstreckung

Problem des Modules ist, dass quasi alles drankommen kann. So auch die
Vollstreckung eines Urteils in Österreich oder der Schweiz, z.T. gibt es auch familienrechtliche Bezüge. U.u. könnte auch Insolvenzrecht interessant sein, wenn es nach der "Lex rei sitae" darum geht, wo das be-
wegliche oder unbewegliche Vermögen liegt. Im Prinzip musst Du den kom-
pletten Stoff von BGB I bis III parat haben.

IPR KE 4 UN-Kaufrecht

Bei der Modernisierung des Schuldrechtsrecht wurde viel vom UN-Kaufrecht übernommen, folglich solltest Du auch in Schuldrecht AT-BT auch fit sein, da Du hier fast dieselbe Prüfung hast und nur statt §§ andere Artt. ver-
wendest. Sofern Deine anrechenbaren Kenntnisse noch vor der Schuld-
rechtsmodernisierung zustande kamen, solltest Du Dir die Reform also noch reinziehen.

IPR KE 3 Rechtsvergleichung

Hier gehts in EA wie in der Klausur darum, dass Du Gutachten in "fremdem" Recht schreibst. Wir mussten letztes Semester einen Fall mit einer Minder-
jährigen sowohl nach deutschem als auch nach englischem Recht lösen ...

... d.h. in der Klausur kann quasi alles kommen (eine Eingrenzung bereitet
Schwierigkeiten)

Aber keine Angst ... Fremdsprachige Texte, sofern es sich nicht gerade um
Englisch handelt, werden für Dich übersetzt.

Gruß

Sandra
 
Sandra!
Ich danke Dir für Deine ausführliche Antwort!
Da ich vorher an einer Präsenzuni schon Jura studiert habe und scheinfrei war und auch ein Seminar in Rechtsvergleichung gemacht habe, denke ich, dass IPR nach dem, was Du beschrieben hast, schaffbar ist.
Also, jetzt weiß ich über die Anforderungen bescheid.
Danke

Gruss
zephyr
 
Zephyr,

ein Tipp ... für KE 1 & 2 könntest Du Dir das Hemmerskript "Internationales
Privatrecht" anschaffen. Da sind auch die ganzen Prüfungsschematas (z.B. Zulässigkeitsprüfung einer Klage nach EuGVO oder autonomen Recht) zu finden.

Leider steht da wenig zu Rechtsvergleichung und UN-Kaufrecht, so dass Du Dich hier eventuell mit zusätzlicher Literatur eindecken musst.

Gruß

Sandra
 
Sandra,

noch eine Frage zu den Vorkenntnissen: BGB in allen Details ist klar 🙄 - aber sollte man auch noch was anderes v.a. von den Modulen, die eigentlich "vor" IPR kommen - z.B. denke ich an Verfassungsrecht oder Strafrecht - vorher gelesen bzw. Stoff daraus parat haben???

Unternehmnsrecht ist denke ich dafür nicht so wichtig, oder? (heißt ja intern. PRIVATrecht).
 
Kerstin,

BGB und insbesondere ZPO sind klar. Etwas HGB schadet nicht, z.B. man muss manchmal auf die Kaufmannseigenschaft abstellen oder es stellt sich die Frage nach der Rechtspersönlichkeit, weil z.B. ein ausländisches Unter- nehmen in D klagen möchte etc. etc. etc. Ich fands relativ praktisch Unternehmensrecht I und IPR I parallel gehabt zu haben ... Gut sind derartige Kenntnisse, aber nicht unbedingt nötig ( ... Naja, kommt auf den Fall an ... Was sich der Prinz für nächstes Semester ausdenkt, weiß ich ja nicht. Hellseherische Fähigkeiten besitze ich leider nicht).

Von den familienrechtlichen Ausflügen muss man sich nicht abschrecken lassen (... anscheinend hat der Prinz was Wichtiges zum int. Familienrecht verfasst und muss eben sein Wissen ... lalala), braucht man eigentlich nicht.

Vielleicht könnt Ihr aus meinen Fehlern in der Klausur lernen:

Wenn das UN-Kaufrecht nicht einschlägig ist, weil es sich weder um einen
Kaufvertrag noch um einen Werklieferungsvertrag handelt, sollte man/frau
so intelligent sein, im Hausmann zunächst nach einem anderen internatio-
nalen Abkommen zu suchen bevor man nach autonomem Recht prüft *g* ... Sind oft nur wenige Seiten, aber man wäre am Ziel gewesen😉

Nun ich kanns nicht mehr ändern, bestanden ist bestanden *g*, wenn auch mit absoluter Punktlandung !

Gruß


Sandra

PS (Verfassungsrecht könnt ihr absolut, Strafrecht fast vergessen ... Naja, es gibt nämlich im EGBGB noch so etwas wie ein Deliktstatut *g* oder so ähnlich ... Habs vergessen, glaub Art. 40 EGBGB)
 
Sandra,

danke für die ausführliche und beruhigende Antwort 🙂!

Vielleicht werd ich dann im WS auch IPR und UR 1 zusammen belegen. Straf- und Verfassungsrecht interessiert mich nämlich nicht ganz so sehr, und da ich nicht weiss, ob ich das Studium jemals komplett beende (je nachdem, wie sich meine persönliche Arbeitssitutation und Studiengebühren etc entwickeln) möchte ich nämlich lieber erst die Bereiche bearbeiten, die ich persönlich am interessantesten finde 😀

Und ärgere Dich nicht zu sehr über Dein Ergebnis: besser mit 50 bestanden, als mit 49 durchgefallen, oder? Wobei schon klar ist - besser bestanden ist natürlich noch besser :cool
 
Oben