Grüßgott,
- wie muß man denn die "Mitgliedschaft" in einem Fitneßstudio schuldrechtlich einordnen (Vertrag, der pauschal und zeitlich unbegrenzt zur Nutzung des Studios berechtigt, monatliche Beitragszahlung) - ist das nun ein Dienst- oder ein Werkvertrag, oder eine Mischung aus beidem ? Oder gar auch noch eine Art Mietvertrag ? Und was nehme ich dann letztendlich als Anspruchsgrundlage für die Zahlungspflicht - neben dem Schuldverhältnis aus § 311 I ???
- Und welche Normen sind dann für eine Kündigung relevant (unabhängig von einer vertraglichen Klausel) ?