Welche Gesetze für BoL

Dr Franke Ghostwriter
will mich im WS 08/09 für den BoL einschreiben. Da ich schon vorarbeiten und mich informieren möchte eine Frage (von vielen)

In welcher Form sollte man seine Gesetze haben? Lieber die handlichen "Taschenbücher" wie z.Bsp. Beck-Texte etc. oder z. Bsp. lieber die Sammlungen wie Schönfelder?

Danke für erste hinweise.

Desweiteren würde mich interessieren, ob es Leute gibt die Erfahrung haben in TZ 3 Module zu bearbeiten. Hier würde mich in interessieren ob dies machbar ist und ob dder oder die jenige juristische Vorbildungen hatten.

Danke :eek
 
ja, dieses Thema wurde hier schon mehrfach diskutiert. Meiner Meinung nach gibt es da kein richtig oder falsch.

Ich hatte mich (wegen meines vorherigen Jurastudiums) an Schönfelder, Sartorius & Co schon vor dem LL.B.-Studium gewöhnt. Da hat man eben 100%ig alles dabei und das wegen der Ergänzungslieferungen auch immer aktuell.

Andere schwören auf die Beck-Texte, vor allem für die Propädeutikum-Klausur, da in den Einführungstexten oftmals Informationen drin stehen, mit denen man die eine oder andere MC-Frage beantworten kann.

Am Anfang vom Studium bzw. zum Einlesen würde ich Dir aber zu den Beck-Texten raten. Wenn Dir mal ein Schönfelder über den Weg laufen sollte, nimm ihn in die Hand, blätter darin rum und überlege Dir, ob Du mit dem dünnen Papier und dem Gewicht von gefühlten 5 kg zurecht kommst.

My two cents.....

Viele Grüße und viel Erfolg im Studium,
Alex
 
Danke Alex. Da ich beruflich mit Gesetzeswerken arbeite (in Sachsen nennt man diese grüne Ungeheuer) war halt meine Überlegung den Satorius zu nehmen. Da ich meine Gestzessammlung nicht verwenden kann (die meisten Gesetze nur für Sachsen) war ich halt auf der Suche. Ganz billig sind die Sammlungen ja nicht, aber halt immer aktuell.

Dennoch Danke.
 
Grüne Ungeheuer ist gut. Die Landesgesetze sind hier in Bayern (natürlich) blau-weiß.....also vom Einband her 😉.

Aber nochmal zurück zu Deiner ursprünglichen Frage:

Die Landesgesetze aus Deinem Bundesland benötigst Du eigentlich erst zum Kurs "Allgemeines Verwaltungsrecht" bzw. für die Seminar- und Bachelorarbeit, falls Du diese auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts schreiben möchtest. Das Propädeutikum lässt sich wunderbar mit den Beck-Texten zum öffentlichen Recht schreiben.

Der Schönfelder wiederum lässt sich für sämtliche anderen Kurse verwenden.

Da Du Dich ja erstmal einlesen möchtest, würde ich mir erstmal den Beck-Text zum BGB empfehlen. Was möchtest Du denn im WS belegen?

Grüße
Alex
 
und willkommen im Kreise der BoL'er, 😀

Also, wie bereits gesagt, ist beides möglich und eigentlicher eher Geschmackssache.

Aber seinen eigenen Geschmack entwickelt man natürlich erst, wenn man in der Materie drin steckt. Wenn man noch nie damit zu tun hatte, ist es schwierig zu beurteilen, was man lieber mag.

Ich persönlich empfehle Dir - vor allem für den Anfang - die Beck-Texte. Die sind erst mal billiger, man hat diese Einführungstexte wo man auch mal was nachlesen kann, man kann Sie bequem mit sich rumschleppen und vollmalen und nachher wieder neu kaufen, denn so ein BGB kostet z.B. nur 5 €.

Wenn Du die empfohlenen ersten Kurse belegst, brauchst Du erst mal nur ein BGB, ein GG und ein Strafgesetzbuch. Die gibt es alle drei für kleines Geld als beck-Texte. Wenn Dir dann das Studium schmeckt und und Dich gerne mit den großen Wälzern für teuer Geld abgeben möchtest, kannst Du Dir später immer noch eine solche Sammlung anschaffen.

Wenn Du in Teilzeit drei Module belegen möchtest, hast Du Dir viel vorgenommen. Ob Du es schaffen kannst, hängt davon ab, was Du sonst so machst. Wenn Du Vollzeit berfustätig bist ist das ein verdammt hartes Stück Arbeit und es wird die keine Freizeit mehr bleiben.

Ich habe damals mit einem Modul angefangen um zu schauen, wie viel ich neben der Arbeit verpacke. Dann bin ich auf zwei pro Semester hoch gegangen. Das ist auch viel Arbeit, aber m.E. ganz gut zu schaffen, neben Arbeit, Haushalt, Hobby und Freunden. Wenn Du natürlich keine Hobbies und Freunde hast, dann kannst Du auch drei Module schaffen. 😀

Nein, Scherz beiseite. Du kannst ja auch drei belegen und dann schauen wie Du klar kommst. Wenn es zu viel wird, kannst Du ja immer noch eins ins nächste Semester schieben.

Ich habe z.b. in diesem Semester zufällig drei Module belegt, habe mich aber nun entschieden eins ins nächste Semester zu schieben, da ich jetzt bereits absehen kann, dass ich nciht alle drei schaffen werde...

Es hängt natürlich auch viel damit zusammen wie viel Zeit Du investieren kannst, wie motiviert Du bist und wie schnell Du lernst. Es gibt ja auch Menschen die lesen etwas einmal und haben es gespeichert. Dann ist man natürlich gut dabei.

Nun denn, letztlich geht probieren über studieren und eine Belegung als Wiederholer im nächsten Semester kostet Dich ja nichts...

Ich wünsche Dir viel Erfolg beim Start ins Studium.
 
Ich habe zwangsweise im 1. Semester 3 Module in TZ abgearbeitet und es war ein hartes Stück Arbeit, juristische Vorbildung hatte ich keine, dafür aber im externen Rewe, was meinen Lernaufwand dahingehend etwas vermindert hatte.

Dieses Semester wollte ich mich eigentlich auch wieder an 3 Module wagen, habe aber schon festgestellt, das wird vom Lernaufwand zuviel und werde "nur" 2 Module abarbeiten. Gerade in den juristischen Fächern sind die EAs immer sehr zeitig fällig.

Wie Jessy schon schrieb, Versuch macht klug
 
Vielen Dank für die nützlichen Infos. Da ich bereits juristische Vorbildung habe und hoffentlich die allgemeinen Sachen nicht vergessen habe bin ich ganz guter Hoffnung. Ich will mich eh erst mal als Akademiestudent versuchen, da beruflich ggf. ein Wechsel noch bevorsteht. So kann ich jedoch die Zeit nutzen.
 
Da Du Dich ja erstmal einlesen möchtest, würde ich mir erstmal den Beck-Text zum BGB empfehlen. Was möchtest Du denn im WS belegen?

Grüße
Alex



Ich möchte im WS Prop./BGB I/ Ext. RW belegen, da ich mich orientieren will und gleichzeitig die Zugangsprüfung ablegen muss.

Danke und Grüße aus dem sonnigen Dresden
promel
 
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