Bianca,
Kommt auf Deine Kenntnisse an würde ich sagen.
Im BGB würd ich mir den Bereich Willenserklärung, Vertretung, AGB, Kaufvertrag, Schadensersatz markieren...den Rest kannst ja im Register nachschlagen...
Im HGB wirds dann mit Auswahl schon schwieriger...aber grundsätzlich würde ich immer die "Oberbegriffe" markieren...alles was danach kommt ist halt dann speziell dazu...
P.S.: Hat jemand meine Motivation gesehen? Die hat sich irgendwie versteckt...