Also du kannst die Nacherfüllung selbsverständliche direkt ,ohne vorher eine Frist zu setzen, verlangen. Von alleine wird das Werk nicht mehr korrigiert 😉
Wenn du aber dann Schadensersatz oder Rücktritt willst musst du ne Frist für die Nacherfüllung setzen (s. § 636 BGB), außer sie ist entbehrlich bei Verweigerung oder Fehlschlagen der Nacherfüllung.