hab noch mal im skript nachgesehen und würde meine obige antwort bestätigen, weil ein anwalt, welcher eine forderng außergerichtlich einbringen soll meiner meinung nach nicht den erfolg garantiert, wie es der werksvertrag aber verlangt. der anwalt wird nach besten kenntnissen versuchen die forderung einzutreiben, dass es ihm jedoch gelingt kann keiner garantieren. genauso wie der arzt, welcher vergebens eine behandlung einer leberentzündung nach allen fachlichen kenntnissen durchführt jedoch nicht für einen erfolg garantieren kann.
gibts gegenstimmen?? sowas kommt bestimmt wieder als frage in der klausur...wie das letzte mal........