J
johbollack
ich habe heute meine dritte EA im Modul2 zurückbekommen und mit 50Points knapp bestanden. (Die EA mit dem Mann der seine Wohnung vermietet, dem Mieter aber nicht mitteilt, dass dieses Jahr der Rosenmontagsumzug nicht am Haus vorbeizieht)
Es gibt allerdings nur eine Anmerkung, in der es heißt: "Täuschung durch Unterlassen wurde nicht erörtert" - am Ende kommt der sinngleiche Kommentar nochmal.
Ich habe geschrieben...:
"... Somit wusste E, dass der Umzug nicht an seiner Wohnung vorbeizieht. Er teilte dies A allerdings nicht mit.
Daraus folgt, dass E arglistig gehandelt hat, da er mit Vorsatz den A im Irrtum gelassen hat, dass der Umzug an der Wohnung vorbeikäme, weil E wusste, dass A bei Offenlegung des Sachverhaltes vom Mietvertrag abstand gehalten hätte. Somit fand eine arglistige Täuschung §123 Abs.1 BGB des A durch E statt, welche den A zur Anfechtung berechtigt..."
Wie hätte ich den Sachverhalt besser erörtern können?
Ich hätte natürlich nochmal ausdrücklich schreiben sollen, dass die Täuschung durch "Unterlassen" stattgefunden hat.
Hätte ich auch nochmal allgemein Schreiben sollen, was eine Täuschung durch Unterlassen ist, da ich es ja nur direkt am Beispiel erklärt habe, dass er ihm die Info vorsätzlich vorbehalten hat?
Bin für jede Antwort dankbar!
gruß
Johannes
Es gibt allerdings nur eine Anmerkung, in der es heißt: "Täuschung durch Unterlassen wurde nicht erörtert" - am Ende kommt der sinngleiche Kommentar nochmal.
Ich habe geschrieben...:
"... Somit wusste E, dass der Umzug nicht an seiner Wohnung vorbeizieht. Er teilte dies A allerdings nicht mit.
Daraus folgt, dass E arglistig gehandelt hat, da er mit Vorsatz den A im Irrtum gelassen hat, dass der Umzug an der Wohnung vorbeikäme, weil E wusste, dass A bei Offenlegung des Sachverhaltes vom Mietvertrag abstand gehalten hätte. Somit fand eine arglistige Täuschung §123 Abs.1 BGB des A durch E statt, welche den A zur Anfechtung berechtigt..."
Wie hätte ich den Sachverhalt besser erörtern können?
Ich hätte natürlich nochmal ausdrücklich schreiben sollen, dass die Täuschung durch "Unterlassen" stattgefunden hat.
Hätte ich auch nochmal allgemein Schreiben sollen, was eine Täuschung durch Unterlassen ist, da ich es ja nur direkt am Beispiel erklärt habe, dass er ihm die Info vorsätzlich vorbehalten hat?
Bin für jede Antwort dankbar!
gruß
Johannes