Fall:
Besteller B gibt bei Uhrmacher U eine Uhr zur Reparatur. Beide einigen sich darauf, eine Lötstelle reparieren zu zahlen. Kosten ungefähr 20€. U repariert diese Lötstelle, sieht aber das noch 2 andere Lötstellen nachgelötet werden müssen. Dies tut er auch. Danach verlangt er für die Reparatur der Uhr 50€. B will aber nicht 50€ zahlen und verlangt die Uhr zurück gegen 20€.U ist nicht bereit die Uhr herauszugeben für 20€.
Wer trägt die Beweislast bzgl der Vereinbarung des Leistungsumfanges (nur 1 Lötstelle)?
Wie kommt B an seine Uhr?
Grüße, Sven
Besteller B gibt bei Uhrmacher U eine Uhr zur Reparatur. Beide einigen sich darauf, eine Lötstelle reparieren zu zahlen. Kosten ungefähr 20€. U repariert diese Lötstelle, sieht aber das noch 2 andere Lötstellen nachgelötet werden müssen. Dies tut er auch. Danach verlangt er für die Reparatur der Uhr 50€. B will aber nicht 50€ zahlen und verlangt die Uhr zurück gegen 20€.U ist nicht bereit die Uhr herauszugeben für 20€.
Wer trägt die Beweislast bzgl der Vereinbarung des Leistungsumfanges (nur 1 Lötstelle)?
Wie kommt B an seine Uhr?
Grüße, Sven