Sitze an einer Seminarabschlussarbeit für das Seminar bei Prof. Dr. Haratsch. Ich bin etwas verwirrt, da ich gehört habe, dass nur aus Primärliteratur zitiert werden darf, sprich nur aus Büchern, Gesetzen und Kommentaren. Jedoch nicht aus Sekundärliteratur, wie z.B. Aufsätzen! Ist das richtig? Ich habe bereits etliche juristische Hausarbeiten und eine jur. wissenschaftliche Arbeit angefertigt und da war es völlig normal aus Aufsätzen aus juristischen Fachzeitschriften zu zitieren, wie z.B. der NJW etc. Diese Aufsätze machten bisher den Großteil des Literaturverzeichnisses aus.
Daher meine Frage, ob dies so richtig sein kann?
Danke für Hinweise und Ratschläge!
Daher meine Frage, ob dies so richtig sein kann?
Danke für Hinweise und Ratschläge!