Zitieren in jur. Seminarabschlussarbeit ?

Dr Franke Ghostwriter
Sitze an einer Seminarabschlussarbeit für das Seminar bei Prof. Dr. Haratsch. Ich bin etwas verwirrt, da ich gehört habe, dass nur aus Primärliteratur zitiert werden darf, sprich nur aus Büchern, Gesetzen und Kommentaren. Jedoch nicht aus Sekundärliteratur, wie z.B. Aufsätzen! Ist das richtig? Ich habe bereits etliche juristische Hausarbeiten und eine jur. wissenschaftliche Arbeit angefertigt und da war es völlig normal aus Aufsätzen aus juristischen Fachzeitschriften zu zitieren, wie z.B. der NJW etc. Diese Aufsätze machten bisher den Großteil des Literaturverzeichnisses aus.

Daher meine Frage, ob dies so richtig sein kann?

Danke für Hinweise und Ratschläge!
 
Ich habe auch mein Seminar an diesem Lehrstuhl gehabt. Und auch bei der Bachelorarbeit ist es so, dass auch aus den Aufsätzen zitiert werden darf.
Mit dem Hinweis ist lediglich gemeint, dass man nicht ein schon vorhandenes Zitat zu seinem eigenen machen darf.

Wenn also A in seinem Aufsatz auf B hinweist, dann darf C an dieser Stelle nicht auf A verweisen, sondern er muss auf die Primärliteratur, sprich auf B hinweisen. Selbstverständlich eigens recherchiert, ob dieses alles dann auch für C noch stimmig ist. Das macht die Literaturrecherche so mühsam. Der einzige Trost dabei ist, man lernt echt viel dazu.

LG
Ursula
 
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