Zulassung zum LL.M

Dr Franke Ghostwriter
Hab gerade mal auf der neueingerichteten HP der Fernuni nach den Zulassungskriterien des LL.M-Studienganges geschaut. Da ist mir etwas komisches aufgefallen. Zum LL.M -Studium sind auch ohne weiteres Studenten zugelassen, die das erste Staatsexamen bestanden haben.
Wenn sie den LL.B machen wollen, bekommen sie die Module BWL I-III nicht angerechnet(laut Prüfungsverfahrensordnung) und müssen diese erst bearbeiten und noch die Bachelorarbeit. Versteh ich das richtig? Find ich etwas merkwürdig. Wieso müssen die, die das 1. Staatsexamen bestanden haben, wenn sie den LL.M machen wollen nicht auch noch BWL I-III bearbeiten. Um diese wirtschaftswissenschaftlichen Module geht es doch auch gerade? Somit werden zukünftig die, die das 1.Staatsex. haben direkt den LL.M machen und die wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung geht verloren. Der LL.M ist doch die höherwertige Ausbildung....
Vielleicht lieg ich ja auch falsch und jemand kann mir das mal erklären...

Gruss Frank
 
Verstehe ich nicht (bin aber auch kein BoLer) - Du schreibst erst:
"Wenn sie (die mit 1. Stex) den LL.B machen wollen, bekommen sie die Module BWL I-III nicht angerechnet(laut Prüfungsverfahrensordnung) und müssen diese erst bearbeiten und noch die Bachelorarbeit."

und weiter:
"Wieso müssen die, die das 1. Staatsexamen bestanden haben, wenn sie den LL.M machen wollen nicht auch noch BWL I-III bearbeiten."

Müssen sie doch, wenn BWL I-III nicht anerkannt wird. Und außerdem die Bachelorarbeit. Verstehe die Frage wohl falsch...

Gruß
Frank (2)
 
musst mal auf der HP der Fernuni nachschauen, was dort unter Zulassungsvoraussetzungen für den LL.M steht. Dort ist das 1. Staatsex. ausreichend. Finde das etwas komisch...
 
Ganz einfach das liegt daran: der traditionelle weiterbildende Abschluss neben dem 2. Staatsexamen (nur das berechtigt dich dann als Richter/Staatsanwalt/Anwalt zu arbeiten) für Juristen ist der LL.M. - so wie für Wirtschaftswissenschaftler der M.B.A.

Im Rahmen der LL.M. erfolgt dann eine modifizierte betriebswirtschaftliche ausbildung - wie ja auch im curriculum steht.

Daher reicht es also aus wenn ein Jurastudent das erste Staatsexamen geschrieben hat und dann einen LL.M. macht, denn das ist sein Hochschulabschluss - nicht das II.
 
G

Im Rahmen der LL.M. erfolgt dann eine modifizierte betriebswirtschaftliche ausbildung - wie ja auch im curriculum steht.


Ebend nicht, die Module des LL.M. beinhalten keine BWL-Module

Wahlmöglichkeiten jeweils für MW 5, MW 6 und MW 7
  • das nicht gewählte Modul aus dem ersten Semester (MMZ, MMÖ, MMS, MMV)
  • MM 4/1 oder MM 4/2
  • eines der Wahlmodule des Studiengangs LL.M.
  • alle Pflicht- und Wahlmodule des Studienganges LL.B. (ausgenommen M1, M2 und M18) als Aufbaumodule für Studierende, die nicht den LL.B. des Fachbereichs abgeschlossen haben; diese Studierenden müssen allerdings obligatorisch das Modul M 13 des Studienganges Bachelor of Laws in einem der Wahlmodule belegen.
Das heisst, Sie müssen KEIN BWL Modul belegen, wenn Sie nicht möchten ...

und genau das sollte doch der Unterschied zwischen dem BOL und des herkömmlichen REWI- Studiums sein, das in dieser Form auch der WiWi-Teil mit drin ist.

Komisch komisch
 
Endlich mal noch einer dem dieser Widerspruch bezüglich des LL.M und des LL.B auffällt. Wundere mich eben auch, dass der "höherwertige" Abschluss des LL.M kein BWL beinhaltet.

Naja, ich mach eh erst mal den LL.B und hoffe auf ne Stelle 😉...

Gruss Frank
 
Wahlmöglichkeiten jeweils für MW 5, MW 6 und MW 7
  • das nicht gewählte Modul aus dem ersten Semester (MMZ, MMÖ, MMS, MMV)
  • MM 4/1 oder MM 4/2
  • eines der Wahlmodule des Studiengangs LL.M.
  • alle Pflicht- und Wahlmodule des Studienganges LL.B. (ausgenommen M1, M2 und M18) als Aufbaumodule für Studierende, die nicht den LL.B. des Fachbereichs abgeschlossen haben; diese Studierenden müssen allerdings obligatorisch das Modul M 13 des Studienganges Bachelor of Laws in einem der Wahlmodule belegen
Ja Haroeris - genau so stehts im curriculum und dann lass sie doch auch die wahlfreiheit....

der LL.M. ist der klassische Aufbaustudiengang für Juristen und ein wirtschaftliches Modul können sie ja wählen, da gibts genug neben M1, M2, und M 18

es bleibt weiterhin unser vorteil eine wirtschaftsjuristische ausbildung genossen zu haben - also was solls...

insofern ziehen wir LL.B.'ler dann mit dem LL.M. mit "Staatsexamensjuristen" gleich - ist doch auch ein vorteil, seht es so
 
tja - seltsam aber so steht es in der prüfungsordnung geschrieben.

allein der LL.M. ist der klassische Aufbaustudiengang für Juristen - insofern ziehen wir LL.B.'ler dann mit denen gleich - ist doch auch ein vorteil, seht es so


Naja Vorteil .... darüber könnte man streiten, schließlich ist es nur in Deutschland so mit dem StEx, aller anderen Länder haben den Umschwung mit dem Wirtschaftswissenschaftlichenm Teil ja bereits vorgenommen.

Und ja, (sofern ich alle Module schaffe) würde ich mich nicht auf die selbe Stufe wie Volljuristen stellen wollen. Das wäre so als wenn du einen Bäckerausbildung in der Fleischerei machst 😉

LG

Mike
 
Naja Vorteil .... darüber könnte man streiten, schließlich ist es nur in Deutschland so mit dem StEx, aller anderen Länder haben den Umschwung mit dem Wirtschaftswissenschaftlichenm Teil ja bereits vorgenommen.

Und ja, (sofern ich alle Module schaffe) würde ich mich nicht auf die selbe Stufe wie Volljuristen stellen wollen. Das wäre so als wenn du einen Bäckerausbildung in der Fleischerei machst 😉

LG

Mike

daher sind die die einen LL.M. machen wollten meist ins anglo-amerikanische ausland gegegangen...

und was das "nicht auf die selbe stufe wie volljuristen stehen wollen" angeht - du kannst als LL.B. und LL.M. trotzdem keine anwaltszulassung bekommen - damit fehlt dir (mir auch) eine rein wirtschaftliche option...also fahr da mal ein stückchen runter....

genauso der vergleich bäckerausbildung und fleischerei - besser wäre konditor und bäcker gewesen....
 
besser wäre konditor und bäcker gewesen....

kommt immer drauf an, wer der Konditor ist 😉

Und ich bin mir sicher, das das Anwaltsmonopol in nicht allzulanger Zeit eh fallen wird. Zumindestens für die "normalen" Alltagsbereiche. Grund dafür ist die immer weiterführende Einflußnahme der EU und die damit verbundene Rechtspsrechung und die damit eingeführte Standartisierung.

im WiWi Bereich siehst du das ja schon ... das der Dilpom Kfm nicht mehr in der gewohnten Form gelehrt wird.


LG

Mike
 
Konditoren sind natürlich wir BoL'er....

Nun - teilweise kannst ja als prozesspartei schon ohne anwalt vor gericht ziehen. ob man da nun als LL.B. beratend einspringen kann ist eine Frage des rechtsberatungsverbots.

die anwaltskammern werden sich kaum die lohnenden bereiche der beratung oder gerichtlichen vertretung nehmen lassen (im koalitionsvertrag steht auch drin: keine lockerung des anwaltsmonopols - url hab ich leider grad nicht griffbereit)
[aber vielleicht putscht ja die SozialneidParteiDeutschland und ändert das in ihrem verteilungsgerechtigkeitswahn..... 🙂]

die umstellung auf bachelor und master ist ohnehin nur dem "bologna-prozess" der eu zu verdanken. und ziemlich vermurkst worden

sei nicht zu zuversichtlich - deutschland ist ein land das immer besonders lange braucht reformen umzusetzen und wenn es dies tut ist das reformierte system meist dümmer und komplizierter als vorher.

da gehts schneller über den umweg einer ra-zulassung im ausland zu kommen, als auf den gesetzgeber zu hoffen

p.s. bin auch mitte 30, entsinne dich du mal daran welche probleme von der politik so zu abi-zeiten (1990/91) diskutiert wurden und welche davon tatsächlich gelöst wurden - kein einziges (ausser der aufrüstung gg die udssr 🙂 )
 
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