Neugründungen von Unternehmen wie auch Unternehmer spielen seit Jahrhunderten in den Wirtschafts- und Gesellschaftsordnungen industrialisierter Länder eine bedeutsame Rolle. Gerade in den letzten Jahren sind diese beiden wichtigen Einflußfaktoren wirtschaftlichen Handelns erneut in das Gesichtsfeld der öffentlichen Diskussion gerückt. Mittlerweile bildet das Thema Unternehmensgründung einen Schwerpunkt aktueller wirtschaftspolitischer Debatten; Unternehmertum wird als Berufsbild wiederentdeckt und erfährt eine gesellschaftliche Aufwertung. Durchaus berechtigt kann man in diesem Zusammenhang von einer "neuen Kultur der Selbständigkeit" sprechen. Demgemäß läßt sich das Ziel des Studienkurses "Unternehmensgründung" zweifach interpretieren. Auf der einen Seite geht es darum, dem Studierenden das notwendige sowohl theoretische als auch empirische Wissen zu vermitteln, welches ihn befähigt, sich mit den Bereichen Unternehmensgründung und Unternehmertum in wissenschaftlichem Rahmen und ökonomisch angemessener Weise auseinanderzusetzen. Auf der anderen Seite soll der Leser zugleich eine betriebswirtschaftliche Handlungskompetenz in Hinblick auf den Gründungsprozeß eines Unternehmens erwerben.
Gleichsam als Folge einer derartigen doppelten Zielsetzung kann der Studienbrief daher in zwei voneinander relativ unabhängige Abschnitte unterteilt werden: Das erste dieser beiden Hauptkapitel befaßt sich dabei im wesentlichen mit den bekannten wirtschaftswissenschaftlichen Vorstellungen und Konzepten zu den Themenkomplexen Gründung von Unternehmen und Unternehmertum. Im darauf folgenden zweiten Hauptkapitel des Kurses geht es dann vor allem um die Besonderheiten, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht bei der Führung eines neu gegründeten Unternehmens auftreten können.
Kurs 41205: Investitionstheorie I
Der Kurs "Investitionstheorie I" behandelt neben Grundlagen und Zielen der Investitionstheorie die Modellsituation des vollkommenen Kapitalmarkts bei Sicherheit auf dem Niveau des Hauptstudiums. Gegenstand ist die wirtschaftliche Beurteilung der Vorteilhaftigkeit von Zahlungsströmen, welche aus unternehmerischen Entscheidungen jedweder Art resultieren können und deren Beitrag zum Erfolgsziel planerisch festgestellt werden muß, um kostspielige Mißgriffe zu vermeiden und die Unternehmung gewinnmaximierend zu führen. Insofern steht die Investitionstheorie im Kerninteressengebiet der Betriebswirtschaftslehre, denn ein Betriebswirt muß vor allem beurteilen können, ob sich bestimmte Entscheidungen und Pläne finanziell "rechnen" und welche Gestaltungsalternativen gegenüber anderen vorzuziehen sind. In der Theorie geht es also einerseits um das sogenannte reine Vorteilhaftigkeitsproblem und andererseits um Wahlprobleme zwischen sich gegenseitig ausschließenden Zahlungsströmen (z.B. Nutzungsdauer- und Ersatzproblem). Abgehandelt werden auch Spezialprobleme wie Zinsstruktur, Steuern und Inflation sowie aus methodischer Sicht der Zusammenhang von vermögens- und einkommens- sowie renditeorientierten Kennzahlen der Investitionsrechnung (Wirtschaftlichkeitsrechnung).