Das Modul 6 behandelt in vier Kursen das Arbeitsvertragsrecht. Dabei werden auch Grundlagen des kollektiven Arbeitsrechts dargestellt. Außerdem werden die Einflüsse des EG-Rechts erläutert. Kurs 1 vermittelt die Grundlagen des Arbeitsrechts (Beispiel: Welche Rechtsquellen gibt es im Arbeitsrecht und in welchem Verhältnis stehen diese zueinander?) und befasst sich mit der Begründung des Arbeitsverhältnisses (Abschluss des Arbeitsvertrages, Nichtigkeitsgründe usw.). Kurs 2 beschreibt den Inhalt des Arbeitsverhältnisses (Haupt- und Nebenpflichten, EFZG, BUrlG, Haftung etc.). Die Kurse 3 und 4 schildern die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung und andere Tatbestände). Kurs 4 erklärt außerdem den Wechsel des Betriebsinhabers (Betriebsübergang) und liefert einen Einblick in das arbeitsgerichtliche Verfahren.