ich bin gestern auf ein kleines Pröblemchen gestoßen und hoffe, dass ihr mir helfen könnt....
Nehmen wir mal folgenden Fall an:
Ein 16 jähriger Spanier, wohnhaft in Deutschland, schließt mit einem 19 jährigen Deutschen einen Kaufvertrag. Nehmen wir an, dass man in Spanien ab 16 vollwirksame Verträge schließen kann, okay?
Wenn jetzt zu prüfen ist, ob der Vertrag wirksam ist, dann beginne ich doch bei Art. 31 I EGBGB, oder?
Das bedeutet ich muss dann prüfen, welches Recht zur Anwendung...