Steuertipps

Dr Franke Ghostwriter
Neu:

Es gab ein neues Urteil des Bundesfinanzhofes (BFHE 201, 156 = NJW 2003, 533; 201, 211 = DStR 2003, 150. NJW bedeutet Neue Juristische Wochenschrift und ist in jeder Unibibliothek einsehbar), das es evtl. erlaubt, Studienkosten im voraus zu berücksichtigen.

z.B. Studium in den Jahren 00 - 04, anfallende Kosten: 10.000 Euro.
Arbeit anschließend in den Jahren 05 - 20. Die im Studium anfallenden Kosten könnten dann mit den Einnahmen verrechnet werden.

Es gibt aber eine Verwaltungsrichtlinie, nach der dieses Urteil jetzt nicht verallgemeinert werden soll.

Einen aktuellen Bericht hierüber ist zu finden in NJW 2004, Heft 8, Seite 740.
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Das Team von Studienservice.de
 
Pressemitteilung der Uni:

Kosten für Studium jetzt voll steuerlich absetzbar
Aufwendungen auch für Erststudium sind Werbungskosten
Erhebliche Vorteile ergeben sich für Studierende der FernUniversität in Hagen aus einer Änderung des Einkommenssteuergesetzes, die am Freitag den Bundesrat passiert hat. Geregelt wird darin die steuerliche Abzugsfähigkeit von Studienkosten. Bis zu einer Summe von 4.000 Euro pro Jahr sind demnach Kosten, die für eine Berufsausbildung oder im Rahmen eines ersten Studiums entstehen, als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Der Bundestag hatte diese Änderung des Einkommenssteuergesetzes am 18. Juni dieses Jahres beschlossen. Nachdem nun der Bundesrat der Gesetzesänderung zugestimmt hat, wird sie rückwirkend zum 1. Januar 2004 wirksam.
Bislang wurden Kosten, die im Rahmen eines ersten Studiums anfallen, nur sehr begrenzt als so genannte Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt. Steuerlich wirklich begünstigt war lediglich ein zweites Studium, das als Fortbildung angesehen werden konnte. Die neue Regelung schließt diese Lücke, indem sie auch Ausgaben für ein erstes Studium als Werbungskosten anerkennt.
Abzugsfähige Kosten sind nun laut Gesetz auch „Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium, wenn diese nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden“ (§ 12, Absatz 5). Demnach fallen unter die abzugsfähigen Kosten neben Studienmaterial und Seminargebühren beispielsweise auch Unterbringungskosten. Voraussetzung dafür, die Kosten geltend zu machen, ist natürlich, dass die Studierenden jährlich eine Steuererklärung abgeben.
Da Fernstudierende häufig neben dem Beruf studieren, ist diese Bedingung in der Regel erfüllt. Damit ergibt sich auch für diejenigen Studierenden der FernUniversität, die vorher noch kein Studium absolviert haben, eine erhebliche Steuerersparnis. Aller Voraussicht nach können sie Verwaltungsgebühren, die Materialbezugsgebühren für das Fernstudienmaterial (13,50 Euro pro Semesterwochenstunde) und eventuelle Unterbringungskosten beim Besuch von Präsenz- oder Blockseminaren im Rahmen des Studiums in ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen. Fahrtkosten, der Kauf von Fachbüchern, Computern oder Büromaterial wären ebenso als Werbungskosten abzusetzen.
Notwendig gemacht hatten die Neuregelung mehrere Gerichtsentscheidungen. Unter anderem hatte der Bundesfinanzhof in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Erststudium oder einer Berufsausbildung entstehen, als steuerlich abzugsfähig anzusehen seien.

Weitere Informationen: Drucksache 508/04 des Bundesrates: Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze.
 
Sonderausgaben oder Werbungskosten?

Hallo,

wenn nun die Kosten des Studiums als Werbungskosten geltend gemacht werden, so ist es nachteilig für den Steuerpflichtigen. So meine These.

Und zwar würden die Kosten dann mit dem Steuerfreibetrag verrechnet, sodass man nur die Differenz zwischen diesem Freibetrag und den gesamt geltendmachenden Studienkosten als zusätzliche Einkommensreduzierung verwerten kann. Werden die Studienkosten als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht, so kann man sein Einkommen um die vollen Studienkosten reduzieren. Zusätzlich wird wie gewohnt der Steuerfreibetrag vom Finanzamt berücksichtigt.

Nun meine Frage hierzu: Hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht diesbezüglich, oder muss er, wie in der Pressemitteilung der FeU geschildert, den Posten Werbungskosten ansprechen? Ich habe über die Abzugsmöglichkeiten mit meinem Anwalt (kein Fachanwalt für Steuerrecht) gesprochen. Er hat mir den Rat gegeben, die Kosten als Sonderausgaben in die Einkommensteuererklärung einzubringen. Ansonsten ist die Abzugsfähigkeit von Kosten durch, nennen wir es mal BuG (Betriebs- und Geschäftsausstattung), insofern reguliert, dass die Kosten für beispielsweise einen PC, auf die Nutzungsdauer verteilt abgesetzt werden müssen - es handelt sich um eine Abschreibung.

Ich freue mich schon auf eine Rückantwort, und eine reichhaltige steuerfachliche Diskussion in diesem Forum.

Gruss
Dirk B.
 
da meine Werbungskosten die Pauschale nicht erreichten, habe ich die Kosten für das Studium als Sonderausgaben geltend gemacht. Mein PC und Bildschirm ist vom Finanzamt auch anerkannt worden. Die Kosten für das PC muss ich allerdings auf drei Jahre verteilt ansetzen, sprich abschreiben.
 
Internetgebühren

Moin Moin,

hat jemand schon Erfahrung gesammelt mit Internetgebühren (DSL-Anschluß, Flatrate...)?
Kann man die auch Absetzen und wenn ja, wieviel und mit welchem Nachweis.

Gruß
trunkenbold
 
Du müsstest nachweisen, dass du DSL / Flatrate fast ausschließlich für das Studium benutzt ... Viel Spaß damit ... 🙂 Im Ernst: Ich glaube das geht nur wenn du ein Büro hast ...
 
Danke Stephan.
Hab es mir schon fast gedacht. Aber Geld zu verschenken hat ja keiner.😉

Wenn man aber, wie Fatma schreibt, den PC und Monitor absetzen kann, stellt sich mir die Frage wie man das glaubhaft macht.

Werde mal versuchen übers Finanzamt was rauszukriegen.
Gebe dann hier Bescheid.

CU
trunkenbold
 
die Telefonkosten sowie die Internetkosten (da ich einen Modemanschluss habe, sind diese Kosten mit in der Telefonrechnung) kann man auch absetzen. Ich habe es vor zwei Jahren gemacht. Hier hat man zwei Möglichkeiten: Zum einen listet du alle Gesprächskosten bzw. die Telefonate die Du bzgl. mit der FernUni, Komilitonen etc. hattest auf. Diese Variante finde ich persönlich ziemlich aufwendig. Zum anderen machst Du eine Aufstellung über die monatlichen Telefonkosten und setzt eine Pauschale an.

Ich habe eine monatliche Aufstellung mit den Pauschalen angesetzt. Die Pauschale betrug, weiß ich allerdings nicht mehr so genau, etwa 20 %. Das Finanzamt hat hier ohne Schwierigkeiten die Kosten anerkannt. Da meine Ausgaben die letzten Jahre die Sonderausgabenpauschale überstieg habe ich die Telefonkosten außer Betracht gelassen. Für 2004 werde ich die Kosten wieder ansetzen, da die Grenze bei 4.000 EUR liegt. Wie es allerdings mit dem Flatrate ist, hier sind die Kosten ja wesentlicher höher, habe ich keine Ahnung.

Eine Frage nebenbei: Was verstehe ich unter Prolongationsvorbehalt. Letztes habe ich Kurzarbeitergeld und Insolvenzausfallgeld bezogen. Wie wirkt das auf meiner Steuererklärung aus? Hoffentlich muss ich da nicht Steuern nachzahlen.

Schöne Grüße Fatma
 
Habe noch was vergessen,

eigentlich soll man die Rechnungen mit beilegen. Habe es unterlassen wegen Kopierkosten.
 
Es gibt eine neue Verfügung, dass man den Pc und sämtliches Zubehör zu 50% absetzen kann, wenn er auch beruflich genutzt wird. Man braucht also kein Tagebuch oder ähnliche Fragebögen mehr ausfüllen, die einem das Finanzamt schickt. Dann kann man die Kosten allerdings nur im Wege der Abschreibung (3 Jahre und ab 2004 zeitanteilig) ansetzen.
 
echt interessante Neuigkeit, Kath, weißt du vielleicht wo diese Verfügung steht, oder auch nur wo man die vielleicht finden kann ...? Manche Richtlinien muss man ja seinem Finanzamt manchmal auch erklären
 
Fatma,
also es heißt richtigerweise Progressionsvorbehalt. Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, aber wenn du eine Einkommensteuererklärung machst, musst du es mit angeben (wie z.B. auch Krankengeld, Arbeitslostengeld). Bei der Berechnung wird dann die Steuer noch etwas komplizierter als sowieso schon berechnet. Ob du Steuern nachzahlen mußt kann ich dir leider nicht sagen, aber wenn es nicht "so viel" war und du noch andere Werbungskosten hast, dürfte es nicht passieren.
 
David,
ich hab das von einem Seminar, habe mich aber vom Lernen losgerissen (was natürlich nicht gut ist) und mal nach dem Urteil gesucht. Also es gibt eine BFH Entscheidung vom 19.02.2004 Aktenzeichen: VI R 135/01 (www.bundesfinanzhof.de/www/index3.html) und dazu auch die entsprechende Pressemitteilung, in der das steht, dass man von einer jeweils 50%igen Nutzung ausgehen kann.
 
gibt es vielleicht eine komplette Auflistung (Vielleicht in Excel) mit der man eine
gute Austellung für's Finanzamt machen kann?

Damit hätte man vielleicht alles drin, was manche vielleicht auch vergessen.

Internet brauche ich fast nur, um mich zu informieren, bzw. um mir weitere Informationen für's Studium zu besorgen, oder per Skype mit Kommilionen zu telefonieren.
Ich versuche jedenfalls eine kleine Pauschale dafür anzugeben. Mal sehen, wie
es funktioniert.

Gruß
MAG
 
soweit noch von Interesse bedeutet der sogn. Progressionsvorbehalt, dass die Einnahmen daraus zwar steuerfrei sind, jedoch sich auf den Steuersatz auswirken. D.h., es wird eine Rechnung mit diesen Einnahmen gemacht, der sich daruas ergebene Steuersatz wird dann auf die Einkünfte ohne diese Einnahmen angewandt. Deine angesprochenen Einnahmen sind davon nach § 32b Abs. 1 Buchstabe a) EStG auch davon betroffen.
 
soweit noch von Interesse bedeutet der sogn. Progressionsvorbehalt, dass die Einnahmen daraus zwar steuerfrei sind, jedoch sich auf den Steuersatz auswirken. D.h., es wird eine Rechnung mit diesen Einnahmen gemacht, der sich daraus ergebene Steuersatz wird dann auf die Einkünfte ohne diese Einnahmen angewandt. Deine angesprochenen Einnahmen sind davon nach § 32b Abs. 1 Buchstabe a) EStG auch davon betroffen.
 
Ja richtig, ich meinte auch Progressionsvorbehalt.
Heute habe ich mir die aktuelle Steuer-CD besorgt. Sobald ich die notwendigen Infos Kilometerpauschale, Internet-/Telefonkosten nachgelesen habe werde ich dann vorläufig meine Steuererklärung fertigstellen. Mal schauen ob ich nachzahlen muss oder doch noch eine Rückerstattung bekommen.

Vielen Dank für die Infos.
Fatma
 
Fatma,
über das Insolvenzausfallgeld hast du auch einen Bescheid erhalten (über die Höhe, etc.). Diesen Bescheid musst du bei der Steuererklärung beifügen, weil das Insolvenzausfallgeld zu deinem Einkommen hinzugerechnet wird und somit wird es auch versteuert. Meinst du Prolongationsvorbehalt oder Progressionsvorbehalt?
Lucienne
 
Ich hab nen kleinen Nebenjob was kann ich da machen,
ich zahle ja keine Steuern, aber kann ich die im Nachhinein
absetzten, wen ich nen Job hab?
 
Meinem Wissen nach nicht im Nachhinein, aber ab dem Tag, an dem du Steuern zahlst.
Lucienne
 
Hallöchen,

weiß jemand ob die bei EBAY gekauften Bücher auch von den Steuern absetzbar sind? Habe einige ganz günstig ersteigert, so z.B. das Buch von Dörsam "Mathematik anschaulich dargestellt".


Gruß

UTE
 
Klar kannste die bucher welche du bei e-bay gekauft hast absetzen, du benötigst jedoch wie immer eine quittung, aber die sollteste ja haben.

gruss iam
 
Fatma,
du meinst sicherlich Progressionsvorbehalt. Lohnersatzleistungen wie z. B. Krankengeld und Insolvenzgeld sind zwar steuerfreie Leistungen, werden bei Berechnung der Einkommensteuer aber trotzdem berücksichtigt. Zuerst wird dein persönlicher Steuersatz ohne diese Lohnersatzleistungen berechnet ( angenommen 25 % ). Dann werden die erhaltenen Lohnersatzleistungen deinem zu versteuerndem Einkommen hinzugerechnet und der vorher ermittelte Steuersatz wird dann auf das höhere zu versteuernde Einkommen angewendet.
 
Stephan schrieb:
Du müsstest nachweisen, dass du DSL / Flatrate fast ausschließlich für das Studium benutzt ... Viel Spaß damit ... 🙂 Im Ernst: Ich glaube das geht nur wenn du ein Büro hast ...


Hi,

konnte auch meine Internetgebühren absetzten. Zwar waren sie nicht sehr hoch ( ca. 130 € ). Man muß nur glaubhaft darlegen, dass man den Internetanschluss für das Studium braucht. 😀
 
Ich hab auch einfach ne Pauschale angesetzt, wenn die nicht zu hoch ist, dann lassen die das schon durchgehen! Hab einfach 5 EUR/Monat genommen, sind zwar nur 60 EUR, aber besser als nix und besser als das alles nachweisen zu müssen.
 
weiss einer von Euch wie das mit dem Status des Teilzeitstudenten ist? War vorher "normale" Praesenz-Uni-Studentin und bin jetzt Teilzeit. Immernoch Steuerklasse 6 (ledig, keine Krabbler)?
 
Urteil zu Lerngemeinschaften

"Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Lerngemeinschaft sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln (Az. 11 K 1795/01) selbst dann als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der oder die anderen Teilnehmer sehr weit entfernt wohnen (Streitfall 362 km). Neben Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand können daher auch Übernachtungskosten steuerlich geltend gemacht werden."
Das ist doch mal ne gute Nachricht, oder?
 
Aha....😕

ich denk mal, der Status Teilzeitstudent hat eher was mit der Uni zu tun, wg. Gebühren etc. Dass sich das auf die Steuer auswirk, kann ich mir nicht vorstellen, zumal bestimmt nur wenige Finanzbeamte wissen was ein Teilzeitstudent sein soll.😛
 
allerseits.

Habe jetzt auch meinen Steuerbescheid bekommen.
Hatte pauschal 40% meiner Flatrate inkl. DSL-Anschluß angesetzt, 169€ für 9 Monate.
Ist komplett anerkannt worden.:
 
Ich hab da nochmal ne Frage:

Kann ich auch einen vorhandenen PC nachträglich absetzen, oder brauche ich zum Absetzen eine aktuelle Rechnung bzw. wenn ich den vorhandenen aufrüsten würde, wäre das dann absetzbar (abschreibbar)?
 
wie ist es eigentlich mit den Fahrkosten zu den Studienzentren oder nach Hagen?
Wenn ich öffentliche Verkehrsmittel nehme ist es ja klar...
Aber, wie wenn ich mit dem Auto anreise?
 
Silverback,

wenn du zu Veranstaltungen im Studienzentrum fährst, kannst du pro gefahrenen Kilometer 30 cent als Werbungskosten ansetzen. Dass du an der Veranstaltung teilgenommen hast, kannst du ja mit der Unterschrift des Mentors nachweisen.

Elke
 
Meine Finanzbeamtin hat keine Schwierigkeiten gemacht, als ich meine DSL-Kosten bei zu den Werbungskosten hinzuaddiert habe. Seit die Telekom Anschluß- und DSL-Gebühren trennt ist das preismäßig auch einfacher abzugrenzen.
Vorher habe ich auch eine prozentuale Pauschale angesetzt, jetzt setzt ich die Telekom DSL-Gebühren sowie die Providergebühren (gmx) ab.

Versucht es einfach auch mal.
 
Zum Thema PCs:
Ich habe daheim einen älteren Desktop PC und mir nun dazu noch nen Laptop geholt, damit ich zu Hause nicht immer bei meinen Geschwistern betteln muss an ihren PC zu dürfen.
Aufgrund der Tatsache, dass ich nun zwei PCs habe, kann ich den neuen zu 100% als PC für das Studium ansetzen, ohne irgendwelche privaten Anteile rauszurechnen, weil dafür habe ich den anderen. Absetzen muss man PCs auf 3 Jahre, gilt übrigens auch für Teile, die man sich zum Aufrüsten besorgt hat.
Die Finanzbeamten sind mir auch bei einer Überprüfung willkommen, da sie sich dann davon überzeugen können, dass ich den zweiten PC für private Dinge nutze.
 
Studium besser als Werbungskosten wegen Studiengebühren ?

Da die Höhe der Studiengebühren noch nicht absehbar ist (max. 500 €, vielleicht die Hälfte bei Teilzeit) und ich auch nicht weiß, ob das Kursmaterial zusätzlich berechnet wird, Frage ich mich, ob es nicht doch besser ist, dass Studium unter Werbungskosten abzusetzen. Mit den 920 € Sondersausgaben könnte es ja äußerst knapp werden, andererseits bekommt man den Pauschbetrag für Werbungskosten ja zusätzlich zu den 920 €. :confused
 
kathleen schrieb:
..... andererseits bekommt man den Pauschbetrag für Werbungskosten ja zusätzlich zu den 920 €. 😕

Wie kommst Du denn da drauf? Oder habe ich Dich falsch verstanden ??

Wenn Du 1000 € Werbungskosten (aus Studium) hast kriegst Du doch die Pauschale nicht zusätzlich.
Angenommen Du hast 500 € Studiengebühren und sonst keine Werbungskosten, gehen diese 500 verloren, weil die WK-Pauschale zieht.
Dann wäre es unter Sonderausgaben auf jeden Fall besser.

Gruß ELiza
 
Eliza schrieb:
Wie kommst Du denn da drauf? Oder habe ich Dich falsch verstanden ??

Wenn Du 1000 € Werbungskosten (aus Studium) hast kriegst Du doch die Pauschale nicht zusätzlich.
Angenommen Du hast 500 € Studiengebühren und sonst keine Werbungskosten, gehen diese 500 verloren, weil die WK-Pauschale zieht.
Dann wäre es unter Sonderausgaben auf jeden Fall besser.

Gruß ELiza

ich meinte den Pauschbetrag für WK + die Sonderausgaben, falls dort abgesetzt wird. Schau dir bitte mal Seite 1 dieses Threads an 🙄

Mit den Studiengebühren würde der Sachverhalt ja wieder anders aussehen...
 
Sonderausgaben

Der Höchstbetrag für Sonderausgaben wurde auf 4.000 Euro erhöht 🙂 - dürfte manches Problem in der Hinsicht lösen (wenn es sich nicht bald wieder verändert:confused
 
ich habe eine Ausbildung als Industrietechnologe abgeschlossen und arbeite nun als Informatiker bei einer größeren Firma.

Nun studiere ich den Bachelor Informatik. Ich hatte damals (unerfahren wie ich war) vor zwei Jahren einmal versucht Kosten in der Höhe von 600 EUR als Werbungskosten geltend zu machen. Das ging natürlich in die Hose 😉.

Kann ich dieses Jahr das gleiche noch einmal mit Sonderausgaben versuchen? Dann bekomme ich ja auf jeden Fall alles wieder, oder habe ich das falsch verstanden?

Danke für jede Hilfe!

Ricky
 
JavaEngel schrieb:
Hallo!

ich habe eine Ausbildung als Industrietechnologe abgeschlossen und arbeite nun als Informatiker bei einer größeren Firma.

Nun studiere ich den Bachelor Informatik. Ich hatte damals (unerfahren wie ich war) vor zwei Jahren einmal versucht Kosten in der Höhe von 600 EUR als Werbungskosten geltend zu machen. Das ging natürlich in die Hose 😉.

Kann ich dieses Jahr das gleiche noch einmal mit Sonderausgaben versuchen? Dann bekomme ich ja auf jeden Fall alles wieder, oder habe ich das falsch verstanden?

Danke für jede Hilfe!

Ricky

Soweit ich weiß, darf man nicht hin- und herspringen, da Du das Studium ja dann ständig neu begründen würdest, mal als Fortbildung, mal als Ausbildung.
 
kathleen schrieb:
Hättest Du da einen Quellennachweis ?
ja, die Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2004, Seite 6 oben (unter "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" - das ist das Heft, das vom Finanzamt mit den Formularen verschickt wird.

- Sorry, habe vergessen, das bezog sich auf das vorletzte Posting, Antwort auf meine Anmerkung, dass man bis zu 4000 Euro fürs Studium als Sonderausgaben absetzen kann -
 
Jetzt hab ich nochmal eine Frage. Wohne zwar mittlerweile in München komme aber ursprünglich aus Köln. Was würde das Finanzamt dazu sagen, wenn ich die Klausur in Köln schreiben würde und die Fahrtkosten dahin versuche steuerlich abzusetzen? Würden die das prüfen, ob ich nicht auch in München hätte schreiben können? Bzw. was ist im Hauptstudium? Da kann man die Klausuren glaube ich gar nicht in München schreiben. Kann ich da dann die Fahrtkosten zur Klausur absetzen?
 
Soweit ich weiß, dürfte das eigentlich kein Problem sein.
Ich würde es einfach ausprobieren, denn wie du schon sagst...im HS kannst du die Klausuren ja sowieso nicht an jeder Uni schreiben und musst weitere Anfahrten in Kauf nehmen!
 
Also zumindest die Fahrten (und Hotel!) nach Düsseldorf zur HS-Klausur von Freising wurde mir anerkannt. Der Finanzbeamte hat nicht weiter nachgefragt. Ich denke, wenn Du die Platzkarte mit einreichst, sollte das kein Problem sein - wichtig ist halt, dass Du dort warst
 
Na dann kann ich ja die Klausuren im SS direkt mit einem Besuch bei meiner Familie verbinden 🙂 . Danke für die Antworten!
 
für Selbständige/Freiberufler ist das Ganze wohl völlig problemlos

Bin Freiberufler in S.-H. Sämtliche Studienkosten und Nebenkosten für BWL können da genauso angesetzt werden, wie bei den üblichen Fachfortbildungen. Die kaum widerlegbare Argumentation gegenüber dem FA ist, dass die derzeitige Wirtschaftslage (z.B. im Gesundheitswesen) für Freiberufler eine umfangreiche Weiterbildung zur Betriebsführung erfordert, um langfristig auf dem Markt bestehen zu können. Letztlich fordert ja sogar der Gesetzgeber wirtschaftliches Handeln der "Leistungserbringer" im Gesundheitswesen. Eine ähnliche Argumentation wäre denkbar für Jura angesichts der zunehmenden Rechtsunsicherheit.
Und "auffallen" kann der Ansatz der Studiengebühren ohnehin erst bei einer Betriebsprüfung, zumal die Studiengebühren in Relation zu den übrigen Fortbildungskkosten recht gering sind.

nette Grüße
Sven
 
ANFECHTUNG DES SOLIS gem. § 363 Abs. 2 AO

Ich weiß ja nicht für wens interessant ist, aber vielleicht möchte der ein oder andere ja Einspruch gegen seinen Steuerbescheid einlegen ( 1 Monat nach Zugang ).

Derzeit ist beim Finanzgericht Münster ein Verfahren anhängig, ob der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig ist ( AZ 12 K 6263/03 E ). Es ist davon auszugehen, dass der Solidaritätszuschlag als verfassungswidrig erklärt wird.

Der Soli gilt als verfasungswidrige Sondersteuer. Zwar darf der Staat Sonderabgaben einführen, um kurzfristige Notstände zu bewältigen, das Gesetz gilt jedoch seit 1995. Daher ist der Solidaritätszuschlag keine kurzfristige Abgabe mehr.

Daher sollte man ( wenn es dabei nicht nur um 2 oder 3 euro geht ) überlegen ob man einspruch einlegt.
 
Jeder hat die Möglichkeit, sich an dieses Verfahren anzuhängen und seine Steuererklärung somit für vorläufig erklären zu lassen. Dazu genügt ein einfacher Einspruch mit Zusatz des Aktenzeichens des laufenden Verfahrens Az. XY ungelöst...........ähhhhh Az. 12 K 6263/03 E.
So haltet ihr euch wenigstens die Option offen, im Falle der Verfassungswidrigkeit des Soli sich ebendiesen zu ersparen.
Ein Einspruch nach ergangenem Steuerbescheid hat i.d.R. keine Chance.

@Belgarath: Ohne Einspruch ist das Geld so oder so weg, und die zwei Zeilen sind kein großer Aufwand.
Das Verfahren hat vielleicht keine guten Chancen, aber es wird sich noch eine ganze Weile ziehen. Derzeit liegt eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH vor. Geht diese durch, dann folgt die Revision vor dem BFH, die HRn. Körner bisher verweigert wurde.
In dieser Zeit ruht auf Antrag dein Verfahren.
 
man kann nach dem Bescheid stets Einspruch erheben gegen den Einkommenssteuerbescheid und was bei der anerkennung auf jeden fall hilft ist ein entspr. Schreiben des Arbeitgebers.
So nach dem Motto "Hiermit bestätigen wir als Arbeitgeber die berufliche Motivation ... *blabla* ..."
Das hat bei mir auch in Bezug auf Sprachkurse bei der VHS zur Anerkennung geholfen.

gruz
nell
 
Zum Thema PCs:
Ich habe daheim einen älteren Desktop PC und mir nun dazu noch nen Laptop geholt, damit ich zu Hause nicht immer bei meinen Geschwistern betteln muss an ihren PC zu dürfen.
Aufgrund der Tatsache, dass ich nun zwei PCs habe, kann ich den neuen zu 100% als PC für das Studium ansetzen, ohne irgendwelche privaten Anteile rauszurechnen, weil dafür habe ich den anderen. Absetzen muss man PCs auf 3 Jahre, gilt übrigens auch für Teile, die man sich zum Aufrüsten besorgt hat.
Die Finanzbeamten sind mir auch bei einer Überprüfung willkommen, da sie sich dann davon überzeugen können, dass ich den zweiten PC für private Dinge nutze.

Hat das Finanzamt den zweiten PC akzeptiert? Wie hast du es begründet?

Wer hat noch Erfahrungen mit der Absetzung eines Computers bei der Steuererklärung gemacht?

LG
Amber-Ann
 
DerBelgarath schrieb:
Was sich in den letzten Jahren geändert hat, ist daß es im Jahr der Anschaffung auf das Halbjahr ankommt. Hast Du im 2. Halbjahr erst die Anschaffung getätigt, kannst Du nicht mehr wie früher 1/3 des Kaufpreises, sondern nur noch die Hälfte im Anschaffungsjahr geltend machen, und musst es faktisch auf vier Jahre verteilen (1*1/6, 2*1/3 und dann ein zweites mal 1/6 des Kaufpreises).

Mittlerweile ist auch das mit den Halbjahren überholt, Du musst monatsgenau absetzen über 3 Jahre.
 
mir fehlt die Rechnung der Uni für das letzte Sommersemester. Egal wo ich suche ich find sie nicht. Vermutlich bleibt sie verschwunden, bis ich die Steuererklärung eingetütet hab. Reicht es wenn ich den Kontoauszug beilege oder soll ich nochmal bei der Uni fragen, ob sie mir nochmal eine Kopie der Rechnung schicken können?

viele Grüße
Jasmin
 
M.E. reicht der Kontoauszug, bzw. ich habe schon von vielen Dingen lange keine Original-Rechnung mehr geschickt.
Hast ja auch den Belegbogen, da steht doch auch der Preis drauf.
Wenn sie wirklich die Rechnung sehen wollen, kannst Du ja immer noch nachfragen, aber Du hast es erstmal weg.
 
wer kann was sagen zum Thema "Arbeitszimmer" absetzen?

So habe ich im "Sprachrohr 01/07" auf Seite 35 gelesen, dass man als Fernstudent natürlich auch die Kosten eines Arbeitszimmers beim FA geltend machen kann. Das habe ich bisher in den Jahren 2004 und 2005 noch nicht gemacht. Und zwar ging ich bisher davon aus, diese Kosten nicht absetzen zu können, da ich in meiner Wohnung keinen seperaten Raum als Arbeitszimmer nutze, sondern den Arbeitsplatz im Schlafzimmer eingerichtet habe. Wobei aber mittlerweile der Großteil des Raums dominiert wird von der Atmosphäre des Studiums.

Wie ist es nun, kann ich etwa die Kosten für diesen Raum als studienbedingt ebenfalls von der Steuer absetzten, oder evtl. anteilig?
Und 2., wie ist es mit den Kosten für das Abo der "F.A.Z."? Diese abonniere ich hauptsächlich, um mehr über Finanzmärkte und volkswirtschaftliche und politische Zusammenhänge zu lernen. Absetzbar? Ich freue mich über Eure Statements hierzu!

Beste Grüße
Dirk
 
Dirk,

wenn ich die neueste Gesetzesaenderung richtig verstanden habe, kann man ein Arbeitszimmer nur noch geltend machen, wenn die berufliche Taetigkeit hauptsaechlich zu Hause stattfindet und es muss ein separates Zimmer sein.

Erstmal kannst Du, wenn es nicht beruflich bedingt ist, die Kosten fuer eine Tageszeitung eigentlich nicht absetzen. Wenn Du die Zeitung fuer Dein Studiuem kaufst, wuerd' ich die Kosten trotzdem mit in die Erklaerung mit aufnehmen und es den Finanzamt aber auf einem extra Blatt erklaeren. Fuer meine Erklaerung fuer 2004 hab' ich das fuer alle meine Kosten bei Hardware, Software, Buecher und Seminare gemacht und alles durchbekommen. Selbst den Kauf eines Routenplaner wurde so akzeptiert
 
Hallo,

wer kann was sagen zum Thema "Arbeitszimmer" absetzen?

So habe ich im "Sprachrohr 01/07" auf Seite 35 gelesen, dass man als Fernstudent natürlich auch die Kosten eines Arbeitszimmers beim FA geltend machen kann. Das habe ich bisher in den Jahren 2004 und 2005 noch nicht gemacht. Und zwar ging ich bisher davon aus, diese Kosten nicht absetzen zu können, da ich in meiner Wohnung keinen seperaten Raum als Arbeitszimmer nutze, sondern den Arbeitsplatz im Schlafzimmer eingerichtet habe. Wobei aber mittlerweile der Großteil des Raums dominiert wird von der Atmosphäre des Studiums.

Wie ist es nun, kann ich etwa die Kosten für diesen Raum als studienbedingt ebenfalls von der Steuer absetzten, oder evtl. anteilig?
Und 2., wie ist es mit den Kosten für das Abo der "F.A.Z."? Diese abonniere ich hauptsächlich, um mehr über Finanzmärkte und volkswirtschaftliche und politische Zusammenhänge zu lernen. Absetzbar? Ich freue mich über Eure Statements hierzu!

Beste Grüße
Dirk

Steht das Zimmer im Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit? ehr nicht

www.finanztip.de schrieb:
Regelung ab 1. Januar 2007
Ab dem 1.1.2007 wird ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt. Nur in diesem Fall sind die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer weiterhin in unbegrenzter Höhe in der Steuererklärung absetzbar. Dazu gehören dann auch Kosten für Teppich, Renovierung Arbeitszimmer usw. Dies gilt auch bei einer Tätigkeit im Außendienst, wenn der Schwerpunkt der gesamten Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer liegt. In allen anderen Fällen lassen sich die Kosten für ein steuerliches Arbeitszimmer nicht mehr absetzen.
 
Danke für die schnelle Antwort an Euch beide. Und @Duddits - aber für 2006 gilt ja die Gesetzesänderung noch nicht. Gilt denn da der Spruch "steht das Zimmer im Mittelpunkt der Tätigkeit" auch, oder halt erst ab 2007?

Danke!


Für 2006 sieht es so aus:

www.steuerrat24.de schrieb:
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind bis 2006 nur begrenzt bis zu 1.250 EUR absetzbar, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder das Arbeitszimmer zu mehr als 50% der gesamten Berufstätigkeit genutzt wird.
 
Ok, das werte ich für mich jetzt mal als positive Anerkenntnis meines Schlafzimmers als Arbeitszimmer. Kann ich denn diese neue Position in meine Steuererklärung aufnehmen, wenn ich in den Studienjahren zuvor ein Arbeitszimmer nicht bei den Sonderausgaben geltend gemacht habe?
 
Ok, das werte ich für mich jetzt mal als positive Anerkenntnis meines Schlafzimmers als Arbeitszimmer. Kann ich denn diese neue Position in meine Steuererklärung aufnehmen, wenn ich in den Studienjahren zuvor ein Arbeitszimmer nicht bei den Sonderausgaben geltend gemacht habe?

Beim Horizontalgewerbe ist das doch normal mit dem Absetzen, oder 😕:rolleyes
 
Beim Horizontalgewerbe ist das doch normal mit dem Absetzen, oder 😕🙄

😀tätä...tätä....tätä......

wobei ich doch noch dazu neige, mich mal kurz ernsthaft zu Deiner Aussage zu äussern.

Und zwar könnte die Anerkennung als Arbeitszimmer vom FA bei den Damen und Herren dieses Gewerbes verweigert werden, da die Prostitution doch nicht als berufliche Tätigeit anerkannt ist, oder?!

Helau und Alaaf auch von dieser Stelle!
 
😀tätä...tätä....tätä......

wobei ich doch noch dazu neige, mich mal kurz ernsthaft zu Deiner Aussage zu äussern.

Und zwar könnte die Anerkennung als Arbeitszimmer vom FA bei den Damen und Herren dieses Gewerbes verweigert werden, da die Prostitution doch nicht als berufliche Tätigeit anerkannt ist, oder?!

Helau und Alaaf auch von dieser Stelle!🙂

... wird nicht weiter vertieft .....
 
... wird nicht weiter vertieft .....

sehr einverstanden!

Ansonsten; was hältst Du von der Möglichkeit, eine Webcam bei den Sonderausgaben für die Berufsausbildung einzubringen. Als multimedialer Fernstudierender nutzt man ja schliesslich auch Videotelefonie via Skype, um sich in Online-Lerngemeinschaften mal die Lehrmaterialien gegenseitig per Webcam zeigen zu könnne. Nutze ich zwar praktisch nicht, wäre aber denkbar, oder?! Und wie ist es mit dem Internetsecuritypaket für 50 € - studienbedingte Software, wenn der PC als Arbeitsmittel abgeschrieben wird?
 
Wenn Du die WebCam erklaeren kannst, sollte das eigentlich kein Problem sein. Wenn das FA die WebCam wieder streicht, einfach Einspruch einlegen und auf die Verwendung im Bezug auf das Studium hinweisen.

Wenn der PC schon als Arbeitsmittel anerkannt ist, sollte das Internetsecurity-Paket eigentlich kein Problem sein. Solche Software gehoert eigentlich als Grundaussattung zu jedem PC (oder sollte zumindest so sein 😉)
 
Wie sieht das eigentlich für die Fahrtkosten zum Prüfungsort aus? Brauch ich da eine Bestätigung, dass ich auch dort war, zum Beispiel die Unterschrift des Prüfungsaufsehers?
 
Oder Du machst Deine Einkommenssteuererklärung Online. Dann verzichtet das FA als "Belohnung" i. d. R. auf Belege Deiner Kosten. Aber Du solltest natürlich trotzdem welche griffbereit haben, falls doch mal eine Nachprüfung ins Haus steht.

BG
Dirk
 
Oder Du machst Deine Einkommenssteuererklärung Online. Dann verzichtet das FA als "Belohnung" i. d. R. auf Belege Deiner Kosten. Aber Du solltest natürlich trotzdem welche griffbereit haben, falls doch mal eine Nachprüfung ins Haus steht.

BG
Dirk

Bei mir war es bisher nicht so. Musste immer die Papiervariante inkl. aller Unterlagen nachliefern, mit der Onlinenummer der Übermittlung.
 
Bei mir war es bisher nicht so. Musste immer die Papiervariante inkl. aller Unterlagen nachliefern, mit der Onlinenummer der Übermittlung.


ja, aber doch nur die "komprimierte Steuererklärung", oder? Also die braucht das FA ja aus rechtlichen Gründen auf jeden Fall noch in Papierform vom Erklärenden. Dazu reiche ich regelmässig meine Studienbescheinigung und eine detailierte Auflistung der von mir als Sonderausgaben geltend gemachten Studienkosten ein.

Und Du wurdest halt von Deinem Sachbearbeiter aufgefordert, die kompletten Belege hierfür einzureichen?

BG
Dirk
 
Ihr scheint euch ja alle edel auszukennen. Woher? Kennt Ihr ein paar gute Internetseiten oder Bücher oder sonstiges, womit man sich auf eine Steuerklärung vorbereiten kann bzw. viel Sparen kann?
Für Tipps und Tricks über die herangehensweise wäre ich sehr dankbar.

Bis denn
 
Steuerrecht, dieses Forum, Zeitungen, Sprachrohr (stand was zu drin) und evtl ein Bekannter der sich damit oder mit ähnlichem auskennt kann ich empfehlen
 
Kennst ja vielleicht den Spruch "man muss nicht wissen wie es geht, sondern wissen wo es steht" 😉.

Ganz in diesem Sinne schau doch mal bei
> steuerfuchs.de
> steuerrat24.de

Mit diesen Seiten und der Hilfe aus diversen Foren hangel ich mich durch den Dschungel der Möglichkeiten im Einkommenssteuerrecht.

Viele Grüße
Dirk
 
Oder man hat einen Steuerberater 😀 .. Der holt immer das 10 bis 20-fach von dem raus, was mir das Finanzamt eigentlich zahlen will. Hatte nach ein paar Jahren keine Lust mehr, mich jedes Jahr mit dem Amt zu steiten.
 
Oder man hat einen Steuerberater 😀 .. Der holt immer das 10 bis 20-fach von dem raus, was mir das Finanzamt eigentlich zahlen will.
Das glaub ich in unserem Fall nicht ... aber ich hab das Teil gerade elektronisch weggeschickt 😀, so früh wie noch nie 😎!

Woher man Info bekommt: Auch gängige Steuerprogramme, sogar das von Elster, haben alle möglichen Erläuterungen in der Hilfe. Oder online suchen, z.b. nach Weiterbildungskosten (fürs Studium)
 
ja, aber doch nur die "komprimierte Steuererklärung", oder? Also die braucht das FA ja aus rechtlichen Gründen auf jeden Fall noch in Papierform vom Erklärenden. Dazu reiche ich regelmässig meine Studienbescheinigung und eine detailierte Auflistung der von mir als Sonderausgaben geltend gemachten Studienkosten ein.

Und Du wurdest halt von Deinem Sachbearbeiter aufgefordert, die kompletten Belege hierfür einzureichen?

BG
Dirk

Ja, die, die online verschickt wurde, musste ich ausdrucken und alle - wirklich alle - Anlagen beifügen. Die Aufforderung kam gleich bei der Übermittlung zum FA. Also zwang. Nach Prüfung habe ich dann alle Unterlagen zurückbekommen.

Den einzigen Vorteil, den ich sehe ist, dass das FA nicht mehr alles selber eingeben muss, sondern nur noch prüft.
 
Wir müssen auch alle Belege einreichen...

Aber elektronisch eingereichte Steuererklärungen werden bevorzugt bearbeitet, was wenn ich mit Rückzahlung rechne natürlich von Vorteil ist (und der Grund für mich, die Arbeit "doppelt" zu machen 😉)
 
Hallo,

wer kann was sagen zum Thema "Arbeitszimmer" absetzen?

So habe ich im "Sprachrohr 01/07" auf Seite 35 gelesen, dass man als Fernstudent natürlich auch die Kosten eines Arbeitszimmers beim FA geltend machen kann. Das habe ich bisher in den Jahren 2004 und 2005 noch nicht gemacht. Und zwar ging ich bisher davon aus, diese Kosten nicht absetzen zu können, da ich in meiner Wohnung keinen seperaten Raum als Arbeitszimmer nutze, sondern den Arbeitsplatz im Schlafzimmer eingerichtet habe. Wobei aber mittlerweile der Großteil des Raums dominiert wird von der Atmosphäre des Studiums.

Wie ist es nun, kann ich etwa die Kosten für diesen Raum als studienbedingt ebenfalls von der Steuer absetzten, oder evtl. anteilig?
Und 2., wie ist es mit den Kosten für das Abo der "F.A.Z."? Diese abonniere ich hauptsächlich, um mehr über Finanzmärkte und volkswirtschaftliche und politische Zusammenhänge zu lernen. Absetzbar? Ich freue mich über Eure Statements hierzu!

Beste Grüße
Dirk

Hi,

mit oben zitierter Frage habe ich mich heute Mittag ans Finanzamt gewendet, und folgende Aussage bekommen (Rechtslage bis 31.12.2006):

"Sobald auch nur ein Bett im Raum ist, kann dieser nicht als Arbeitszimmer anerkannt werden." Ich habe nochmals betont, dass aber für mich als Fernstudent grundsätzlich nur das eigene Zuhause als Studienort dienen kann, ich aber aufgrund Raummangels kein eigens Arbeitszimmer einrichten kann. Die Mitarbeiterin vom FA verwies auf die Rechtslage, und um sie nicht noch zu verägern, habe ich es erstmal dabei belassen.

Aber wie seht ihr das denn? Wenn es so ist, wie die Amtsdame abgelesen hat, dann würde ich doch benachteiligt gegenüber einem Fernstudenten mit einer Wohnung mit mehr Zimmern, und somit seperat möglichem Arbeitszimmer?! Hat denn einer von Euch Erfahrung mit der Geltendmachung eines Arbeitszimmers? Danke schon jetzt für Eure Mithilfe!

Beste Grüße
Dirk
 
Die Diskussion führt zum Grundsätzlichen.
Absetzbar ist ja die Mehrbelastung.
Und wer ein Zimmer mehr braucht und deshalb mehr Miete zahlt, weil er eins davon als Arbeitszimmer nutzt darf dieses absetzen.
 
die Diskussion führt zum Grundsätzlichen.
Absetzbar ist ja die Mehrbelastung.
Und wer ein Zimmer mehr braucht und deshalb mehr Miete zahlt, weil er eins davon als Arbeitszimmer nutzt darf dieses absetzen.


eben... es entstehen dir keinerlei mehrkosten!

Und ganz ehrlich... wir Fernstudenten können eh schon verdammt viel absetzen und uns teilweise mehr Geld vom Finanzamt zurückholen als uns das Studium tatsächlich im Jahr gekostet hat... da muss man nicht noch ein Arbeitszimmer ansetzen was es in dem Fall eh nicht gibt (weils einfach nur ein Schreibtisch und ein paar Regale im Schlafzimmer sind).
 
die Diskussion führt zum Grundsätzlichen.
Absetzbar ist ja die Mehrbelastung.
Und wer ein Zimmer mehr braucht und deshalb mehr Miete zahlt, weil er eins davon als Arbeitszimmer nutzt darf dieses absetzen.

Danke - das leuchtet mir so auch ein! Aber mein aktuelles Schlafzimmer ist halt so groß, dass es eine Doppelnutzung bequem erlaubt. Anteiliges absetzen dieses Raums ist ja nicht möglich. Würde ich aber ne Wand durch den Raum ziehen, dann erkennt das FA den zusätzichen Raum als Arbeitszimmer an. Das ist doch mal wieder total hirnrissig 😡. Wäre es eh, weil ab dem 01.01. d. J. bekommt man ein Arbeitszimmer ja noch schwerer anerkannt.

BG
Dirk
 
sitze gerade über meiner steuererklärung und brauche von meinem chef noch ein schreiben, aus dem hervorgeht, dass ich das studium für meinen weiteren beruflichen werdegang benötige, hat jemand eine formulierung von euch parat wie man das schreibt und gleich noch mit erkenntlich macht, dass das unternehmen keine seperates arbeitszimmer zur verfügung stellen kann
 
die Diskussion führt zum Grundsätzlichen.
Absetzbar ist ja die Mehrbelastung.
Und wer ein Zimmer mehr braucht und deshalb mehr Miete zahlt, weil er eins davon als Arbeitszimmer nutzt darf dieses absetzen.


Hallo zusammen,

ich nutze eines meiner drei Zimmer ausschliesslich zum Lernen. D.h ich habe auch nur Regale, Schreibtisch, Couch etc...drin.

Kann ich dann den Teil der Miete als Arbeitzimmer absetzen..?? Hat das bei einem von euch schon geklappt..?? und wie sollte ich am besten argumentieren..??

1000 Dank für die Hilfe!!!
 
Kann ich dann den Teil der Miete als Arbeitzimmer absetzen..?? Hat das bei einem von euch schon geklappt..?? und wie sollte ich am besten argumentieren..??

Kann mir nicht vorstellen, dass Du ein Teil der Miete wegen einem Arbeitszimmer absetzen kannst. Wenn, dann sind doch eigentlich nur die Anschaffungen wie beispielsweise Schreibtisch, Regal etc. ansetzbar. Das geht doch nur, wenn Du selbststaendig bist und das Arbeitszimmer als Dein Buero nutzt, oder?

Glaub' erst gestern gelesen zu haben, dass es auch nur anteilig ueber einen laengeren Zeitraum geht. Neuanschaffungen ab 2007 sind aber nicht mehr absetzbar, wenn das Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt der beruflichen Taetigkeit ist.
 
Kann mir nicht vorstellen, dass Du ein Teil der Miete wegen einem Arbeitszimmer absetzen kannst. Wenn, dann sind doch eigentlich nur die Anschaffungen wie beispielsweise Schreibtisch, Regal etc. ansetzbar. Das geht doch nur, wenn Du selbststaendig bist und das Arbeitszimmer als Dein Buero nutzt, oder?

Doch Axel79, kannst Du! Anteilige Miete nach den m² im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche, genauso Strom und Nebenkosten.
Zum Nachweis dem Finanzamt am besten gleich einen Grundriss der Wohnung der Steuererklärung beilegen und evtl. ein paar Fotos des Arbeitszimmer (so spart man sich langwierige Rückfragen und bekommt die Erstattung schneller).
Die Möbel des Zimmers sind Arbeitsmittel und wenn unter 410€ netto im Jahr der Anschaffung komplett absetzbar.

Zur Argumentation: Den Menschen vom Finanzamt deutlich machen, dass Du mind. genauso viel Zeit an Deinem Schreibtisch zum Lernen verbringst wie an Deinem "normalen" Arbeitsplatz.

Die Höhe, die man Absetzen kann, beschränkt sich sowieso auf 1.250€ im Jahr wenn man noch einen anderen Arbeitsplatz hat.

Ab 2007 muss dann der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit in diesem Arbeitszimmer stattfinden, um die Kosten dafür absetzen zu können.

Aber elektronisch eingereichte Steuererklärungen werden bevorzugt bearbeitet, was wenn ich mit Rückzahlung rechne natürlich von Vorteil ist (und der Grund für mich, die Arbeit "doppelt" zu machen 😉)

Das möchte der Gesetzgeber so, aber die Realität schaut anders aus! Die sog. ELSTER-Erklärungen mag der Großteil der Bearbeiter im Finanzamt gar nicht, da die Ausdrucke ganz anders aussehen als die eigentlichen Erklärungen. Somit sind sie für die Beamten viel schwieriger zu bearbeiten (ist klar wenn man eben lieber nach Schema F arbeitet und sich nicht allzu flexibel zeigt).
Viele der Bearbeiter sehen auch nicht ein, wieso sie diese bevorzugt bearbeiten sollen. Es wäre anderen gegenüber, die sie "normal" machen und bspw. persönlich abgeben, ungerecht.
D.h. im Endeffekt werden sie im Stapel genauso ganz unten eingereiht wie die anderen auch und nach Eingangsdatum bearbeitet.
Wer also seinen Bearbeiter nicht unnötig "reizen" möchte, sollte seine Erklärung lieber leserlich handschriftlich ausfüllen und abgeben.
 
Das möchte der Gesetzgeber so, aber die Realität schaut anders aus! Die sog. ELSTER-Erklärungen mag der Großteil der Bearbeiter im Finanzamt gar nicht, da die Ausdrucke ganz anders aussehen als die eigentlichen Erklärungen. Somit sind sie für die Beamten viel schwieriger zu bearbeiten (ist klar wenn man eben lieber nach Schema F arbeitet und sich nicht allzu flexibel zeigt).
Viele der Bearbeiter sehen auch nicht ein, wieso sie diese bevorzugt bearbeiten sollen. Es wäre anderen gegenüber, die sie "normal" machen und bspw. persönlich abgeben, ungerecht.
D.h. im Endeffekt werden sie im Stapel genauso ganz unten eingereiht wie die anderen auch und nach Eingangsdatum bearbeitet.
Wer also seinen Bearbeiter nicht unnötig "reizen" möchte, sollte seine Erklärung lieber leserlich handschriftlich ausfüllen und abgeben.

Also hier in Bayern ist ja manches anders, und unser FA bearbeitet unsere Elster-Erklärung seit drei Jahren schnellstens und schneller als die vorher etwa zeitgleich abgegebene Papierform - hier werden Richtlinien eingehalten 😛. So schnell wie dieses Jahr waren sie allerdings noch nie: nach 1,5 Wochen kamen die Belege geprüft zurück, und ich geb denen max. noch 2 Wochen, bis wir die Erklärung haben und dann auch bald Geld sehen 😀.

Ich hab auch wenig Spaß daran jedes Jahr anders aussehende Formulare auszufüllen, ob elektronisch oder manuell, und ich muss es machen, der Finanzbeamte hat sich normalerweise seinen Job wenigstens ausgesucht - aber was soll bitte daran ungerecht sein, wenn man genau das macht, was das FA wünscht und genau das versprochene dafür bekommt 😕? Dann musst du schon die Regelung, Elster bevorzugt zu behandeln, als ungerecht bezeichnen - und notfalls dagegen was unternehmen.
 
Also hier in Bayern ist ja manches anders, und unser FA bearbeitet unsere Elster-Erklärung seit drei Jahren schnellstens und schneller als die vorher etwa zeitgleich abgegebene Papierform - hier werden Richtlinien eingehalten 😛.

Wenn Du davon ausgehst, dass Bayern ungleich Franken ist, magst Du recht haben! 😉
Sollte Dein Bearbeiter Deine Erklärung wirklich bevorzugt bearbeiten, hast Du natürlich Glück und solltest es auch beibehalten, sie so abzugeben, gar keine Frage!
Die schnelle Bearbeitung kann aber auch daran liegen, dass gerade zum Beginn des Jahres noch nicht so viele Erklärungen eingereicht wurden.

der Finanzbeamte hat sich normalerweise seinen Job wenigstens ausgesucht - aber was soll bitte daran ungerecht sein, wenn man genau das macht, was das FA wünscht und genau das versprochene dafür bekommt 😕?

Glaub mir (ich spreche aus Erfahrung), das ist nicht immer so, eher ganz ganz selten. Viele sind sehr unzufrieden mit ihrem Job, gerade auch weil viele Sachen geändert werden ohne vorher ernsthaft über den Sinn der Änderung nachzudenken. Es lebe die Bürokratie...

Noch ein Tipp für alle, die ihre Erklärungen noch nicht abgegeben haben, vor allem unsere bayerischen Studenten, erstmal alles in die Erklärung reinschreiben, was die Werbungskosten erhöhen könnte.
Die Bearbeiter stehen ziemlich unter Druck, da wird schon mal die ein oder andere Erklärung ohne intensive Kontrolle abgeschrieben und die Kosten anerkannt. (Das gilt allerdings nicht in den neuen Bundesländern!!! Die sind wohl wirklich auf jeden Cent angewiesen und fragen auch schon mal nach einer Quittung für eine Briefmarke.😕 )
Wenn man ganz auf Nummer sicher gehen möchte, kann man auch Kosten angeben, die nicht nachgewiesen werden können. Der Bearbeiter ist froh, dass er was streichen kann, weil der Chef ihn dafür lobt und er muss nicht an den wirklich entstandenen Kosten rumstreichen.

Dann wünsche ich allen noch eine hohe Steuererstattung!
 
Die Möbel des Zimmers sind Arbeitsmittel und wenn unter 410€ netto im Jahr der Anschaffung komplett absetzbar.

Das ist so nicht ganz richtig. Die 410 Euro netto gelten für die, die vorsteuerabzugsberechtigt sind. Da wir das nicht sind, gelten die 410 Euro brutto.

Also Anschaffungen unter 410 Euro brutto können sofort als GWG abgesetzt werden.
 
Das ist so nicht ganz richtig. Die 410 Euro netto gelten für die, die vorsteuerabzugsberechtigt sind. Da wir das nicht sind, gelten die 410 Euro brutto.

Also Anschaffungen unter 410 Euro brutto können sofort als GWG abgesetzt werden.

Da muss ich Dir leider widersprechen! :sry:
Für den Grenzwert von 410€ wird immer der Netto-Wert herangezogen, egal ob vorsteuerabzugsberechtigt oder nicht.
Das steht in den Lohnsteuerrichtlinien, kann jetzt nur nicht genau sagen, in welcher.
Bei Bedarf kann ich auch den genauen Abschnitt später noch angeben.

R44 S.1 LStR:
Arbeitsmittel können einschließlich der USt abgezogen werden, wenn [...] und sie ausschließlich der USt die Grenze nach § 6 Abs.2 EStG nicht übersteigen.
 
Zur Bearbeitungszeit der Steuererklärung: mein Bescheid ist gestern, drei Wochen und einen Tag nach elektronischer Abgabe, eingetroffen 😀... schneller gehts fast nicht mehr 😉.
 
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