Steuertipps

Dr Franke Ghostwriter
Elster

Nun muß ich auch mal meinen Senf dazugeben🙂
1.) die Finanzämter sind dazu angehalten, Elstererklärungen bevorzugt zu behandeln (jetzt fragt mich bloß nicht in welcher verstaubten Dienstanweisung das steht). D.H. das Finanzamt hat da eine ganz klare Vorgabe.
Wie das die einzelnen Finanzämter umsetzen bleibt ihnen aber selbst überlassen. In vielen Finanzämtern wird es so gehandhabt, dass ein (oder mehrere, je nach Menge und Größe) Beamter für die Elstererklärungen zuständig ist wärend sich die Masse eben mit den restlichen Erklärungen befasst.
2.) nun noch was zum Thema Arbeitserleichterung bei den Beamten durch Elster und andere Programme; In den meisten Fällen kein bisschen Arbeitserleichterung. Im Gegenteil!
Da ja kaum jemand zuhause auf DIN A3 ausdruckt und auch nicht den netten Erläuterungsbogen liest in dem steht dass und wie man die Seiten bitte zusammenkleben soll, muß das der Bearbeiter eben selbst tun. Da er zur Ablage den Mantelbogen braucht. Vielleicht hat sich schon mal der eine oder andre gefragt warum das Ding so heißt😀
Zusätzlich muß meistens noch beim Eingang ein extra Bogen um den nicht vorhandenen Mantelbogen (irgendwo müssen ja auch die vielen tollen Stempel und Kürzel drauf😀 usw...

Aber damit es auch nicht langweilig wird, hat da jedes Bundesland ein bisschen andere Regeln und jedes FA seine eigene persönliche Note 🙂

3.) eigentlich wollte ich jetzt noch was zum Arbeitszimmer schreiben aber ich glaube das reicht euch erstmal :confused
 
"Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Lerngemeinschaft sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln (Az. 11 K 1795/01) selbst dann als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der oder die anderen Teilnehmer sehr weit entfernt wohnen (Streitfall 362 km). Neben Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand können daher auch Übernachtungskosten steuerlich geltend gemacht werden."
Das ist doch mal ne gute Nachricht, oder?


Hallo zusammen,

wie kann ich denn dem Finanzamt glaubwürdig darstellen, dass es es eine Lerngemeischaft gab..?? Sollten wir dafür ein Art "Eigenbeleg" erstellen mit den Teilnehmern, Themen und Unterschriften...? Meint ihr das reicht..??
 
Hallo zusammen,

wie kann ich denn dem Finanzamt glaubwürdig darstellen, dass es es eine Lerngemeischaft gab..?? Sollten wir dafür ein Art "Eigenbeleg" erstellen mit den Teilnehmern, Themen und Unterschriften...? Meint ihr das reicht..??

Bei mir hat es immer gereicht wenn ich unsere Namen mit Matrikelnummer und Anschriften oben auf ne Seite geschrieben habe. Dann hab ich die Termine drauf gesetzt und denen die Entfernung dazu geschrieben. Ist immer anerkannt worden!
 
Zur Bearbeitungszeit der Steuererklärung: mein Bescheid ist gestern, drei Wochen und einen Tag nach elektronischer Abgabe, eingetroffen 😀... schneller gehts fast nicht mehr 😉.
Hallo Kerstin,

meine Belege für Steuererklärung 2006 kamen bereits nach 8 Tagen zurück, Kontogutschrift erfolgte dann vorgestern 13 weitere Tage später - dies ohne elektronische Einreichung.

Beste Grüße
Hansa-Fan (neu hier in der Runde)
 
Hallöchen

Da nun die Klausuren vorbei sind, will ich mich an meine Steuererklärung ranmachen.

Nachdem ich alle Beiträge gelesen habe, weiß ich leider immer noch nicht, ob ich die Fu-Sachen unter Werbungskosten oder Sonderkosten angeben soll. Meine normalen Werbungskosten (Fahrtkosten) sind über irgendeinen Satz und werden voll anerkannt (lt. meinem Wiso-Programm).

Kann mir nochmal jemand schreiben, wie ich es am besten machen kann?

Ich will nicht, dass sich die Finanzbeamten vor Lachen am Boden rollen, weil ich etwas falsches angegeben habe 😉 .
 
Vereinfachte Regelung:
Erststudium -> SOnderausgaben
Weiterbild. im Beruf -> Werbungskosten

vom Ergebnis ist es für Dich egal, wenn Du bei den Werbungskosten bereits über der Pauschale bist und wenn die Kosten nicht mehr als ca. 4000 € sind.
 
Wieviel gibs maximal zurück ?

Mahlzeit!

Ich bin der Neue 😉
Ich habe mal eine Frage zum Thema Steuern.

Folgende Situation:
Zur Zeit bin ich noch in der Ausbildung zum Fachinformatiker Anwendungsentwicklung. Diese werde ich vermutlich in Kürze erfolgreich abschließen.
Danach möchte ich ein Fernstudium beginnen, und zwar Bachelor Informatik. Hauptberuflich werde ich in der jetzigen Firma weiter arbeiten.
Erst einmal werde ich lt. Arbeitsvertrag 4 Tage arbeiten und 1 Tag zur Verfügung haben fürs Studium.
So ganz habe ich mich noch nicht entschieden, wo ich studieren werde. Entweder an der Fernuni Hagen oder PFFH Darmstadt.

Vorteil Darmstadt: Wesentlich schneller fertig.
KO-Kriterium Darmstadt: 10000 Euro Mehrkosten für den selben Abschluss (wobei es ab 2009 ja auch wohl in Hagen teurer wird denke ich)
Nachteil Darmstadt: für mich zuviel Wirtschaft selbst im Informatik-Studium 😉


Jetzt zu meinen Fragen:

Es scheint ja Sache eines jeden Finanzamtes zu sein, ob man seine Kosten als Werbunskosten oder Sonderkosten absetzen kann.
Wenn ich zum Fachinformatiker/Anwendungsentwickler ausgebildet bin und dann Informatik studiere, so hätte ich doch reelle Chancen meine Kosten als Werbungskosten absetzen zu können, oder?

Kann ich im idealfall alle gezahlten Steuern eines Jahres zurückbekommen? Ich werde pro Jahr weniger als 4000 Euro an Lohnsteuer zahlen. Könnte ich in dem Fall idealerweise alles zurückbekommen, wenn ich entsprechende Kosten geltend mache?
Meine Rechnung ist folgende: In Darmstadt würde ich rd. 300 Euro/Monat zahlen; macht 3600 Euro im Jahr. Entsprechend könnte ich die Kosten ja fast komplett vom FA zurück bekommen.

OK, zählt man die Fahrten zu Präsenzphasen dazu und auch alle Lernmaterialien, so ist das Studium in Darmstadt dennoch teurer. Ist ja auch nur ne Beispiel-Rechnung in meinem Kopf 😉


Wie seht ihr das ?


Gruß,
Stefan
 
Kann ich im idealfall alle gezahlten Steuern eines Jahres zurückbekommen? Ich werde pro Jahr weniger als 4000 Euro an Lohnsteuer zahlen. Könnte ich in dem Fall idealerweise alles zurückbekommen, wenn ich entsprechende Kosten geltend mache?
Meine Rechnung ist folgende: In Darmstadt würde ich rd. 300 Euro/Monat zahlen; macht 3600 Euro im Jahr. Entsprechend könnte ich die Kosten ja fast komplett vom FA zurück bekommen.

OK, zählt man die Fahrten zu Präsenzphasen dazu und auch alle Lernmaterialien, so ist das Studium in Darmstadt dennoch teurer. Ist ja auch nur ne Beispiel-Rechnung in meinem Kopf 😉

Ich glaub, da hat einer das Prinzip der Steuern nicht verstanden. Man verrechnet nicht die Ausgaben mit den gezahlten Steuern, sondern man zieht die Ausgaben von dem zu versteuernden Einkommen ab, so das dies sinkt und dann weniger Steuern darauf fällig werden und diesen Unterschied bekommt man dann ausgezahlt.
Bei mir war das nicht immer sehr viel, was da wiederkam, aber immerhin etwas. Bei Ausgaben von 1200 €, habe ich vielleicht 300 € wiederbekommen. Der Rest war bei mir die Pendlerpauschale, die ich auch ohne Studium wiedererhalten hätte.
 
Wenn ich zum Fachinformatiker/Anwendungsentwickler ausgebildet bin und dann Informatik studiere, so hätte ich doch reelle Chancen meine Kosten als Werbungskosten absetzen zu können, oder?

Ob Du die Studiengebühren als Werbungs- oder Sonderausgaben anerkannt bekommst, liegt auch immer im Ermessen des jeweiligen Finanzbeamten. Ich habe mit meinem Arbeitgeber eine Weiterbildungsvereinbarung getroffen. Davon habe ich eine Kopie ans Finanzamt gegeben und ich kann die durch das Studium veranlassten Kosten (da ich so nachweisen konnte, dass es sich um eine Weiterbildung handelt) als Werbungskosten geltend machen. Vorteil: Sie sind in voller Höhe absetzbar, bei den Sonderausgaben gibt es eine Höchstgrenze, die ich aber so "aus dem Hut" nicht genau beziffern kann.

Kann ich im idealfall alle gezahlten Steuern eines Jahres zurückbekommen? Ich werde pro Jahr weniger als 4000 Euro an Lohnsteuer zahlen. Könnte ich in dem Fall idealerweise alles zurückbekommen, wenn ich entsprechende Kosten geltend mache?
Meine Rechnung ist folgende: In Darmstadt würde ich rd. 300 Euro/Monat zahlen; macht 3600 Euro im Jahr. Entsprechend könnte ich die Kosten ja fast komplett vom FA zurück bekommen.

Also, dass Du alle gezahlten Steuern zurück erhälst, ist wohl doch eher eine Theorie. Die von Dir in der Steuererklärung geltend gemachten Werbungs- und/oder Sonderausgaben vermindern Dein zu versteuerndes Einkommen, auf das schließlich Dein jeweiliger Steuertarif angewendet wird. Du dürftest also nur verhältnismäßig wenig verdienen und/oder hohe Werbungs-/Sonderausgaben geltend machen, so dass Dein verbleibendes zu versteuerndes Einkommen so gering ist, dass es nicht versteuert wird. Aber gerade im Jahr des Berufseinstiegs (also nach Deiner Ausbildung) ist es sehr wahrscheinlich, dass Du (auch ohne Studium) einen großen Teil der von Dir gezahlten Einkommensteuer zurückerstattet bekommst.
 
Ich glaub, da hat einer das Prinzip der Steuern nicht verstanden. Man verrechnet nicht die Ausgaben mit den gezahlten Steuern, sondern man zieht die Ausgaben von dem zu versteuernden Einkommen ab, so das dies sinkt und dann weniger Steuern darauf fällig werden und diesen Unterschied bekommt man dann ausgezahlt.
Bei mir war das nicht immer sehr viel, was da wiederkam, aber immerhin etwas. Bei Ausgaben von 1200 €, habe ich vielleicht 300 € wiederbekommen. Der Rest war bei mir die Pendlerpauschale, die ich auch ohne Studium wiedererhalten hätte.

Ach so.. dann hab ichs wirklich nicht verstanden 😉

Wenn ich also beispielsweise jährlich 25000 € Brutto verdienen würde, müsste ich lt. Brutto-Netto-Rechner in 2007 [SIZE=-1]3.361,00€ Steuern zahlen.
Wenn ich jetzt 3000 € also Werbungskosten absetzen könnte, würden nur die Steuern auf 22000 € berechnet werden, also [SIZE=-1]2.560,00€
D.h. ich würde dann 801,00 € wiederbekommen können?

Hab ich das richtig verstanden?

Die Zahlen sind natürlich nur mal so angenommen; von der Realität weit entfernt *g*
 
Richtig verstanden 🙂

wobei bei der Steuererklärung noch ein paar andere Dinge reinspielen als der reine Brutto-Netto-Rechner, aber im wesentlichen ist das Prinzip so.
 
mit wieviel veranschlage ich die Fahrt zum Klausurort, also mit wieviel cent pro km? Hin-und Rückweg oder ist nur ein Weg möglich (was mir wahrscheinlicher vorkommt)?
Danke für eure Hilfe
 
kurze Frage: mit wieviel veranschlage ich die Fahrt zum Klausurort, also mit wieviel cent pro km? Hin-und Rückweg oder ist nur ein Weg möglich (was mir wahrscheinlicher vorkommt)?
Danke für eure Hilfe 🙂

einfache Fahrt und 0,30 €/km (zumindest hat es unser Steuerberater so gemacht)
 
einfache Fahrt und 0,30 €/km (zumindest hat es unser Steuerberater so gemacht)


Bei Klausuren und Lerngruppen wurden mir immer beide Wege anerkannt. Liegt also wohl auch mal wieder im Spielraum des Sachbearbeiters. Mir wurde es damit begründet das es wohl zu Fortbildungsmaßnahmen angerechnet wird und dabei zählen immer beide Wege.
 
Danke für eure antworten. ich probier´s dann einfach mal mit beiden wegen. mehr als streichen können sie ja nicht...
 
kurze Frage: mit wieviel veranschlage ich die Fahrt zum Klausurort, also mit wieviel cent pro km? Hin-und Rückweg oder ist nur ein Weg möglich (was mir wahrscheinlicher vorkommt)?
Danke für eure Hilfe 🙂

Du kannst pro gefahrenen Kilometer (also Hin- und Rückfahrt) 0,30 € ansetzen.
 
Danke für all die Infos!

Bin erst seit heute im Forum registriert! Habe in dieser Rubrik schon extrem viele hilfreiche Infos gefunden. Vielen Dank dafür!

Penny
 
Super thread erstmal.:applaus:

Jedoch habe cih eine Frage.
hat einer von euch eine gute Vorlage für die Dokumentation der Fahrtkosten?
Einer der Mentoren Sagte es würde reichen wennich eine Exceltabelle erstelle mit den ganzen Fahrten. Jedoch weiß ich nicht wie sowas aussieht.
Wäre nett wenn einer mir helfen könnte.

Danke im Voraus.

Gruß

Sergej
 
Einer der Mentoren Sagte es würde reichen wennich eine Exceltabelle erstelle mit den ganzen Fahrten. Jedoch weiß ich nicht wie sowas aussieht.
Wäre nett wenn einer mir helfen könnte.
sollte ja nicht allzu schwierig sein:
wie wärs mit Datum, Ort=Ziel, Grund, gefahrene Km, km*Faktor

oder nimm ein Formular für Reisekostenabrechnungen
 
und danke fuer die Tipps!
Ich gebe zu, ich habe nicht alles genau gelesen und hoffe, dass meine Frage deshalb nicht schon einmal beantwortet wurde. Wie sieht das genau mit den Hoteluebernachtungen am Tag vor den Klausuren aus. Ich habe in Los Angeles geschrieben und somit war die Klausur bereits um 9.00 Uhr und wer LA kennt, traut sich nicht morgens freiwillig in den Berufsverkehr! Habe somit fuer 3 Klausuren 2 Hoteluebernachtungen gehabt. Kann ich die genauso wie die Fahrtkosten geltend machen?

Danke und viele Gruesse
Snowman
 
Lerngemeinschaften absetzen?!

Tach zusammen!

Ich bin jetzt seit 2004 zusammen mit zwei Arbeitskollegen an der Fernuni eingeschrieben. Bis jetzt haben wir unsere bzgl. der Lerngemeinschaft gefahreren Kilometer immer von der Steuer absetzen können, vor kurzem habe ich gehört, daß das für die Steuererklärung 2007 nicht mehr anerkannt werden würde?!?

Kann mir da jemand ne genauere Info zu geben?

Besten Dank schonmal 🙂

Gruß, der Bart.
 
ich hatte das von einer Bilanzbuchhalterin gehört die das Ihrerseits aber auch nicht belegen konnte und nur vom Hörensagen wußte....

Aber wenn dem nicht so ist, umso besser 🙂 Ich selbst bin auch auf der Suche nach Quellen, habe aber keine gefunden....

Gruß, der Bart.
 
Mehr als gestrichen werden kann ja nicht, also was gibt es für einen Grund, es nicht anzugeben ?
ist ja nicht so daß Du überlegst, eine Anschaffung zu machen, die Du sonst nicht machen würdest
 
Da hast Du natürlich recht....aber wenn ich von Vorneherein weiß, daß ich das nicht anerkannt bekomme, dann brauche ich mir ja gar keine Arbeit mit der Liste machen.

Gruß der Bart.
 
Liste machen, einreichen, im Falle der Streichung gegen den Bescheid angehen ...

... mir ist auch keine Änderungen für 2007 oder 2008 bekannt.

Ansonsten: Nicht nur die FU ist fehlbar, sondern auch manche Finanzämter!
 
So leute
ich binsoweit fertig mit meiner lohnsteuererklärung für das letzte jahr ´07
allerdings bleiben noch ein paar ungereimheiten stehen
z.B. die Pendlerpauschale
sie wurde ja erstmal gekürtzt, was mein steuerprogramm auch so berechnet hat, da ich das aber nicht so hinnehmen möchte (weil es doch ganz schöne einbußen sind, wenn man jeden tag zur arbeit fährt und das einfache strecke 31km), und es ja noch nicht einmal raus ist, ob es nicht doch verfassungswidrig ist, stelle ich mir die frage, wie ich das am besten in meiner steuererklärung mit einfließen lasse
ich weiß ja, dass man im nachhinein ansonsten den steuerbescheid anfechten soll aber kann man nicht von vornherein die glaubwürdigkeit des beschlusses in Frage stellen
 
Einfach dann Einspruch gegen den Bescheid einlegen, wenn die Kürzung dann als verfassungswidrig angesehen wird, dann muss das Finanzamt den Betrag dir erstatten und verzinsen.
 
Und da kann man nicht vorher schon nen schreiben zu aufsetzen, wie lange soll denn das dann dauern mit der prüfung, steht denn irgendwann nen ergebnis fest ob es verfassungswidrig ist oder nicht
 
Das Bundesverfassungsgericht will dazu "noch in diesem Jahr" ein Urteil fällen.
Das hat das Bundesverfassungsgericht jüngst bekannt gegeben, ging letzte Woche durch die Presse. Danach wird aber meines Wissens im Falle der Verfassungswidrigkeit noch eine Gesetzesänderung geben müssen, denn das Finanzamt kann ja auch nur nach geltender Gesetzeslage seine Bescheide erstellen... und ein geltendes Gesetz gibt es dann nicht, oder?
 
Es kann auch sein, dass das FA erst einmal einen vorläufigen Bescheid wegen der Pendlerpauschale gibt. Dann braucht man keinen Einspruch erheben.
 
Es kann auch sein, dass das FA erst einmal einen vorläufigen Bescheid wegen der Pendlerpauschale gibt. Dann braucht man keinen Einspruch erheben.

Das glaub ich jetzt aber nicht.
Bei mir ist jeder Bescheid vorläufig. Und wenn was nicht stimmt, muss ich trotzdem Einspruch einlegen.
Ich würde in diesem Fall Einspruch einlegen, mit Hinweis auf das laufende Verfahren (falls es eines gibt), um auf der sicheren Seite zu sein. Und die Einspruchsfrist nicht verpassen!

Mit "vorläufiger" Bescheid sichert sich das FA nur selbst ab (in allgemeiner Weise).
Das ist kein Vorteil für dich.
 
Arbeitszimmer 2007

Das häusliche Arbeitszimmer ist ab 2007 nur noch steuerlich absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bildet. Da die meisten von uns FernstudentInnen "irgendwie" ihr Geld verdienen müssen, dürfte nach der Gesetzeslage für uns das Arbeitszimmer i. d. R. nicht mehr absetzbar sein.

Hat denn jemand schon andere Erfahrungen gemacht? Weiß jemand von Klagen gegen diese Regelung, die man / frau dem Finanzamt entgegen halten könnte?
 
Das häusliche Arbeitszimmer ist ab 2007 nur noch steuerlich absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bildet. Da die meisten von uns FernstudentInnen "irgendwie" ihr Geld verdienen müssen, dürfte nach der Gesetzeslage für uns das Arbeitszimmer i. d. R. nicht mehr absetzbar sein.

Hat denn jemand schon andere Erfahrungen gemacht? Weiß jemand von Klagen gegen diese Regelung, die man / frau dem Finanzamt entgegen halten könnte?
Ich werde es nochmal versuchen. Schließlich ist mein Arbeitszimmer zu 100% für das Studium in Benutzung - somit zu Fortbildungszwecken für die Erwerbstätigkeit, und in diesem Bezug auch der Mittelpunkt der genannten Fortbildung.
 
Habe meinen Steuerbescheid für 2007 schon erhalten. FU wird bei mir in den Sonderausgaben brrücksichtigt. Arbeitszimmer wurde zu 100% anerkannt.
LG Katja
 
Arbeitszimmer

Hallo,

habe mein Arbeitszimmer über Jahre abgesetzt, für 2007 wird es nun nicht mehr anerkannt. Wer kennt Tipps??? Ist ja kein Arbeitszimmer, sondern einfach nur Kosten für die Fortbildung.

LG Marc
 
ich habe meinen Bescheid für 2007 jetzt auch bekommen. Mir wurde mein Arbeitszimmer auch gestrichen. Ich habe nach einem Telefonat mit dem Finanzamt jetzt schriftlich Einspruch eingelegt. Die Dame vom Finanzamt meinte, dass es im Falle der Berücksichtigung als Sonderausgaben wohl doch absetzungsfähig sein müßte.
Das Ergebnis des Einspruchs stelle ich hier wieder rein.

MfG

Thomy
 
Mein Steuerberater hat nun auch die Fahrten zum STZ und zu Lerngemeinschaften ab dem ersten KM (Hin- und Rückfahrt) mit 0,30 Euro pro KM angesetzt!

Mein Studium wurde jetzt als Werbungskosten angesetzt da es sich um eine Weiterbildung handelt.
 
hab jetzt vom Finanzamt eine Stellungnahme zu meinem Einspruch erhalten. Sie erkennen das Arbeitszimmer weiter nicht an, da sie den § 5 EstG (Werbungskosten) wortwörtlich für die Sonderausgaben heranziehen. Nach deren Verständnis wird Studium und berufliche Tätigkeit zusammengerechnet, um zu ermitteln, ob das Arbeitszimmer insgesamt zu mindestens 50 % für die gesamten Arbeits- und Studiumstätigikeit genutzt wird. Die Begründung nach telefonischer Rücksprache mit der Finanzbeamtin war: "Das wird wie bei einem Professor gesehen, der noch freiberuflich tätig ist. Da gibt es auch keinen Abzug mehr!"

Ich werde meinen Einspruch aber weiter verfolgen.

MfG

Thomy
 
also ich habe bsclossen mir jetzt doch ein paar Bücher aus den Literaturempfehlungen zu kaufen. Eines hatte ich gekauft und war sehr glücklich damit.
Nun kann ich ja Bücher auch absetzen wenn ich Student bin an der Fernuni. Das Problem ist, dass ich mich ja erst eingeschrieben habe. Ab wann gelte ich denn als Student? Sobald ich den Studentenausweis habe, oder erst ab Oktober wenn das Semester losgeht? Kann ich dann auch erst die Bücher ab Oktober absetzen, oder dann wenn die Studienbescheingung kommt, oder jetzt schon?
Desweiteren möchte ich mir nen neuen Mac zulegen, den kann ich ja dann wohl auch absetzen, oder?

Ich bin echt sehr unbewandert auf dem Gebiet, da ich ja grad erst aus dem Studium raus bin und jetzt als Angestellte arbeite, da wird das mit den Steuern ja für mich geregelt. (Habs natürlich verschusselt nen Lohnsteuerausgleich zu machen).

Also zurück zur Frage. Soll ich noch warten mit den Büchern? (Rechnungstechnisch)

Danke und Grüße
 
Die Steuer bezieht sich ja auf das ganze Jahr und nicht auf einzelne Abschnitte. Demnach kannst Du die Bücher auch schon jetzt kaufen.
ist z.B. wie bei einem Hauskauf, wo man die Fahrkosten vorweg um sich das Haus anzugucken auch absetzen kann. Wenn es dann allerdings nicht zum Kauf kommt, natürlich nicht.
Den PC kannst Du auf 3 Jahre abschreiben.
Ist keine (unerlaubte) steuerliche Beratung sondern meine Meinung.
 
Hat jemand von euch Ahnung, ob und wenn ja in welcher Höhe die Internetkosten (seit 2006 ist ein Internetzugang ja Voraussetzung für das Fernstudium...) absetzbar sind??
Schon mal Danke für die Antwort
 
ist es für die Steuererklärung eigentlich ausreichend, den Gebührenbescheid anzuhängen oder muss der Kontoauszug mit dazu?
 
Wie sieht es denn mit den Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel aus? Kann ich diese in voller Höhe absetzen oder gibt es da auch Pauschalen? Ist es egal, wie ich fahre, zum Beispiel 1. oder 2. Klasse? Reiche ich einfach die Fahrkarten ein oder wollen die noch mehr? Kann ich auch die Übernachtung absetzen?
 
Es werden die tatsächlichen Fahrtkosten angegeben (also 1. oder 2. Klasse, wie Du halt gefahren bist).
Ja auch Übernachtungskosten; Verpflegung aber als Pauschale.
Wenn man eine "ordentliche" (Excel-)Aufstellung macht, muss man die Belege oft auch gar nicht einreichen.
 
Na das klingt ja schonmal gut, dann müsste ich die Fahrtkosten zur Zulassungsprüfung ja auch absetzen können.
 
Ich bin jetzt seit 2004 zusammen mit zwei Arbeitskollegen an der Fernuni eingeschrieben. Bis jetzt haben wir unsere bzgl. der Lerngemeinschaft gefahreren Kilometer immer von der Steuer absetzen können, vor kurzem habe ich gehört, daß das für die Steuererklärung 2007 nicht mehr anerkannt werden würde?!?

Die Fahrten sind Kosten welche dir im Zuge des Studiums anfallen und damit Werbungskosten/Sonderausgaben.

Wenn du meinst du müsstest mit einem Freund in Hamburg (du in München) alle 2 Wochen dich treffen und er bescheinigt dir, daß du bei Ihm warst und du es auch durch entsprechende Kilometerbelege (2. Werkstattrechnungen) belegen kannst sind die Kosten anzuerkennen.
Das Finanzamt darf die Plausibilität prüfen aber darf dir nicht wegen der Höhe der entstandenen Kosten diese verwehren.
 
Die Fahrten sind Kosten welche dir im Zuge des Studiums anfallen und damit Werbungskosten/Sonderausgaben.

Wenn du meinst du müsstest mit einem Freund in Hamburg (du in München) alle 2 Wochen dich treffen und er bescheinigt dir, daß du bei Ihm warst und du es auch durch entsprechende Kilometerbelege (2. Werkstattrechnungen) belegen kannst sind die Kosten anzuerkennen.
Das Finanzamt darf die Plausibilität prüfen aber darf dir nicht wegen der Höhe der entstandenen Kosten diese verwehren.



Wieder mal nicht vollkommen korrekte Aussagen ...

... bei unseren Lerngemeinschaften reicht den Finanzämtern eine von allen Teilnehmern unterschriebene Jahresübersicht, die den Termin und den Lernort enthält. Jeder von uns reicht ein "Original" bei seinem FA ein und gut ist.

Und: Mein FA ist überpingelig - letztlich erkennt es alles auf den letzten Cent an!

Eine Pauschale hat ja gerade den Sinn, dass du keine km-Belege (Tankquittungen) oder Werkstattrechnungen vorlegen brauchst. Mit der Pauschale ist alles abgegolten.
 
Ich musste auch noch nie Tankquittungen oder ähnliches einreichen.
Die Angabe der Termine, Orte und Kilometer mit den Unterschriften der Teilnehmer reichten da vollkommen aus.
 
Ich musste auch noch nie Tankquittungen oder ähnliches einreichen.
Die Angabe der Termine, Orte und Kilometer mit den Unterschriften der Teilnehmer reichten da vollkommen aus.

Noch mal da die Hundehuette ja auch immer recht hat.
Nein Tankquittungen mußt du nicht einreichen (das könnte zwar beweisen daß du an den Orten warst - muß es aber nicht), da du keine Beweispflicht hast. Daher sagte ich auch das Finanzamt kann verlangen, daß du deine Angaben plausibel machst. Das wird es unter umständen auch tun wenn du sehr viele Kilometer angibt (daher auch mein Bespiel Hamburg - München). Hier würde allerdings es ausreichen wenn du zwei Werkstattrechnungen vorlegst aus der hervorgeht - daß deine Angaben plausibel sind.

Du wirst von den Finanzämtern hier alles finden - die alles durchlassen bis dahin daß sie alles anzweifelt und Kontrollmitteilungen versendet.
 
Wieder mal nicht vollkommen korrekte Aussagen ...

... bei unseren Lerngemeinschaften reicht den Finanzämtern eine von allen Teilnehmern unterschriebene Jahresübersicht, die den Termin und den Lernort enthält. Jeder von uns reicht ein "Original" bei seinem FA ein und gut ist.

Und: Mein FA ist überpingelig - letztlich erkennt es alles auf den letzten Cent an!

Eine Pauschale hat ja gerade den Sinn, dass du keine km-Belege (Tankquittungen) oder Werkstattrechnungen vorlegen brauchst. Mit der Pauschale ist alles abgegolten.

Danke für dein Beleidigung.

Die Pauschalen dienen zur Vereinfachung. Richtig erkannt.
Allerdings gibt es Finanzämter dennen ein paar Unterschriften von kooperativen Studenten nicht ausreicht. Vor allem dann wenn du sehr viele Kilometer abrechnen willst.
Ich hatte eine Lerngemeinschaft/Nachhilfe die über 500km entfernt war. Als ich angegeben habe, daß ich die mehrmals im Jahr aufgesucht habe, hat das Finanzamt berechtigt gewisse Nachweise der Plausibilität verlangt. Aus diesem Grund auch mein Hinweis, wenn jemand Steuernsparen will, dann sollte er gewisse Dinge beachten.

Ich habe nichts von Tankquittungen geschrieben. Sondern ganz prakmatisch - die Plausiblisierung über zwei Werkstattrechnungen, die wohl die allermeisten von uns haben.
 
Danke für dein Beleidigung.

Die Pauschalen dienen zur Vereinfachung. Richtig erkannt.
Allerdings gibt es Finanzämter dennen ein paar Unterschriften von kooperativen Studenten nicht ausreicht. Vor allem dann wenn du sehr viele Kilometer abrechnen willst.
Ich hatte eine Lerngemeinschaft/Nachhilfe die über 500km entfernt war. Als ich angegeben habe, daß ich die mehrmals im Jahr aufgesucht habe, hat das Finanzamt berechtigt gewisse Nachweise der Plausibilität verlangt. Aus diesem Grund auch mein Hinweis, wenn jemand Steuernsparen will, dann sollte er gewisse Dinge beachten.

Ich habe nichts von Tankquittungen geschrieben. Sondern ganz prakmatisch - die Plausiblisierung über zwei Werkstattrechnungen, die wohl die allermeisten von uns haben.


Tolle Show, Sigi77!
Mein Auto ist zwar älter, aber es fährt einwandfrei. Es hat seit ewigen Zeiten keine Werkstatt von innen gesehen. Und nun?
 
Ohne ins Detail zu gehen ...
... mehreren Finanzämtern (in Düsseldorf, Duisburg, und Köln) reicht der erwähnte "Eigenbeleg" aus.

Vielleicht sind wir für unsere Finanzämter vertrauenerweckender/glaubwürdiger als Sigi77. Wer weiß ...
 
Allerdings gibt es Finanzämter dennen ein paar Unterschriften von kooperativen Studenten nicht ausreicht. Vor allem dann wenn du sehr viele Kilometer abrechnen willst.
Ich hatte eine Lerngemeinschaft/Nachhilfe die über 500km entfernt war. Als ich angegeben habe, daß ich die mehrmals im Jahr aufgesucht habe, hat das Finanzamt berechtigt gewisse Nachweise der Plausibilität verlangt. Aus diesem Grund auch mein Hinweis, wenn jemand Steuernsparen will, dann sollte er gewisse Dinge beachten.

Auch ich hatte Fernstudientechnisch eine Lerngemeinschaft und bin dafür ca. 8 Mal im Jahr ca. 650 km gefahren (325 km eine Richtung). Das Finanzamt hat es rein aufgrund der Unterschriften akzeptiert.

[Off-Topic]
@ Sigi77: Vielleicht solltest du grundsätlich etwas weniger mit Menschen diskutieren. Manchmal muss man einfach andere im Glauben lassen, dass sie recht haben. Dann glaubt man dir vielleicht auch etwas mal ohne weitere Nachweise oder Diskussionen....
[/Off-Topic]
 
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