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Bis 23.11.2005 ist das Um- und Nachbelegen moeglich.
Kostet allerdings eine Verwaltunsgebuehr von mind 5 Euro, wenn Du es per Internet machen kannst oder mehr, wenn es so nicht geht.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich notfallmäßig mich von einzelnen Fächern wieder abmelden muss? Z.B. weil ich vom Arbeitsamt her nicht mehr als 11 SWS belegen darf, weil ich kurzfristig arbeitslos geworden bin? Gibt es da schon Erfahrungen??
Ich weiß nicht, wie es gegenwärtig in Deutschland ist, aber soweit ich weiß prueft das Arbeitsamt derartige Sachen wie SWS nicht. Es reicht nachweisen zu koennen, dass man Teilzeitstudent ist und damit dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung steht. 🙂
Liegt die Grenze nicht außerdem bei max. 14,9 Wochenstunden? :confused
Hatte 'ne pdf von der FernUni in der Hand, da stand was von 11 SWS. Gerade bei ALG II (aka Hartz IV) sollen die AA mittlerweile recht heftig vorgehen, wurde von von Betroffenen berichtet. Da muss man wohl erstmal generell um das Teilzeitstudium kämpfen, da je nach AA gesetzliche Bestimmungen gerne mal ignoriert oder ganz geleugnet werden.
Bis 23.11.2005 ist das Um- und Nachbelegen moeglich.
Kostet allerdings eine Verwaltunsgebuehr von mind 5 Euro, wenn Du es per Internet machen kannst oder mehr, wenn es so nicht geht.
bei mir hat es bei der Anerkennung auch nicht allzu lange gedauert. Auch so max. 4 Wochen. Das prüft ja erst ein Sachbearbeiter und dann genehmigt es noch irgendein Ausschuss (soweit ich weiß). Kann mich aber über das Prüfungsamt nicht beschweren 🙂
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."