• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Anrechnung BWL bei BoL ?

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was wird aus dem BWL-Studium eigentlich für BoL angerechnet?
Leige ich falsch, das es BWL 1-3 sowie drei Wahlmodule (zB Mikro, Makro, Statistik) sind? Das wär ja schon ein drittel des Studiums....
Wird Recht 1 bzw. Recht2 oder Unternehmensrecht (aus dem HS) in irgendeiner Weise angerechnet? Gibt es irgendwo eine verbindliche Auskunfet des PA?

Vielen Dank für Hinweise 🙂

Schönen Pfingstmontag noch

C.
 
Crix schrieb:
Moin,
was wird aus dem BWL-Studium eigentlich für BoL angerechnet?
Leige ich falsch, das es BWL 1-3 sowie drei Wahlmodule (zB Mikro, Makro, Statistik) sind? Das wär ja schon ein drittel des Studiums....
Wird Recht 1 bzw. Recht2 oder Unternehmensrecht (aus dem HS) in irgendeiner Weise angerechnet? Gibt es irgendwo eine verbindliche Auskunfet des PA?

Vielen Dank für Hinweise 🙂

Schönen Pfingstmontag noch

C.

Entweder schaust Du in die Prüfungsordnung, die Du runterladen kannst.

https://www.fernuni-hagen.de/REWI/Vorlagen/PO_LLB.pdf

Oder Du wendest Dich direkt an das Prüfungsamt.

Adresse:

FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt Rechtswissenschaft
Universitätsstraße 21 / Gebäude AVZ
58084 Hagen

Tel.: 02331/ 987 -2959 / -2958
Fax.: 02331/ 987 -4609
Mail: Rewi.PA@fernuni-hagen.de


Duddits
 
ich studiere auch BWL und will dann vielleicht noch BOL dranhängen. Ein Anruf vom Prüfungsamt ergab, dass alle "gleichen" Fächer angerechnet werden können bzw. sogar müssen, d. h. auf jedne Fall BWL 1 bis 3. Die darfst Du gar nicht mehr schreiben.

Außerdem kann man sich das Propädeutikum und BWL 1 -allerdings ohne Note, weil sie nicht deckungsgleich sind- anrechnen lassen (man könnte die natürlich auch freiwillig schreiben in der Hoffnung, dass die Noten gut werden und den Schnitt nach oben korrigieren), und passende Wahlmodule (das wäre m.E. Mikro, Makro, Statistik) auch. Ich glaube allerdings, dass man maximal 2 BWL-Module wählen kann (genaueres müsstest Du da aber beim Prüfungsamt erfragen... für mich ist im dritten die Note mit 4.0 / 52% sowieso nicht toll, so dass ich das nicht vorhabe).

Gruß Kersitn
 
Kerstin schrieb:
Hallo,

ich studiere auch BWL und will dann vielleicht noch BOL dranhängen. Ein Anruf vom Prüfungsamt ergab, dass alle "gleichen" Fächer angerechnet werden können bzw. sogar müssen, d. h. auf jedne Fall BWL 1 bis 3. Die darfst Du gar nicht mehr schreiben.

Außerdem kann man sich das Propädeutikum und BWL 1 -allerdings ohne Note, weil sie nicht deckungsgleich sind- anrechnen lassen (man könnte die natürlich auch freiwillig schreiben in der Hoffnung, dass die Noten gut werden und den Schnitt nach oben korrigieren), und passende Wahlmodule (das wäre m.E. Mikro, Makro, Statistik) auch. Ich glaube allerdings, dass man maximal 2 BWL-Module wählen kann (genaueres müsstest Du da aber beim Prüfungsamt erfragen... für mich ist im dritten die Note mit 4.0 / 52% sowieso nicht toll, so dass ich das nicht vorhabe).

Gruß Kersitn

Hallo,

ich habe BWL an der Uni studiert und mich heute mal im Prüfungsamt erkundigt, wie das mit dem Anrechnen im Studiengang BoL eigentlich genau funktioniert. Dass die drei BWL-Module nach einem erfolgreich absolvierten wirtschaftswissenschaftlichen Studium angerechnet werden können, versteht sich eigentlich von selbst. (Positiv) überrascht war ich jedoch von der Tatsache, dass darüberhinaus auch noch das Propädeutikum, das Modul "BGB AT", sowie zwei Wirtschaftsrechtwahlmodule komplett erlassen werden.

Zur Benotung lässt sich sagen, dass für die erlassenen Module als Ersatz keine Noten aus dem BWL-Diplomzeugnis einfliessen, sondern dass diese Module bei der Gesamtbenotung vollkommen außen vor bleiben.
 
FeU-BWL 1-3 mit Noten

Threepwood schrieb:
Hallo,

Zur Benotung lässt sich sagen, dass für die erlassenen Module als Ersatz keine Noten aus dem BWL-Diplomzeugnis einfliessen, sondern dass diese Module bei der Gesamtbenotung vollkommen außen vor bleiben.

Hallo nochmal,

habe mich beim letzten Posting vielleicht nicht ganz klar ausgedrückt. Ich studiere BWL auch an der FERNUNI, und dann werden BWL 1 bis 3 auch mit Noten angerechnet - da es die gleichen Kurse und Klausuren sind, wäre alles andere auch ziemlich unlogisch.

Alles weitere, was nicht genau "deckungsgleich" ist wird wie gesagt ohne Noten angerechnet.

Gruß Kerstin
 
Kerstin schrieb:
Außerdem kann man sich das Propädeutikum und BWL 1 -allerdings ohne Note, weil sie nicht deckungsgleich sind- anrechnen lassen

Upps - ein Tippfehler - ich meinte hier natürlich nicht noch mal BWL 1 sondern BGB 1 (also Modul 2)
 
Threepwood schrieb:
Hallo,

ich habe BWL an der Uni studiert und mich heute mal im Prüfungsamt erkundigt, wie das mit dem Anrechnen im Studiengang BoL eigentlich genau funktioniert. Dass die drei BWL-Module nach einem erfolgreich absolvierten wirtschaftswissenschaftlichen Studium angerechnet werden können, versteht sich eigentlich von selbst. (Positiv) überrascht war ich jedoch von der Tatsache, dass darüberhinaus auch noch das Propädeutikum, das Modul "BGB AT", sowie zwei Wirtschaftsrechtwahlmodule komplett erlassen werden.

Zur Benotung lässt sich sagen, dass für die erlassenen Module als Ersatz keine Noten aus dem BWL-Diplomzeugnis einfliessen, sondern dass diese Module bei der Gesamtbenotung vollkommen außen vor bleiben.
Vielen Dank für Deine Ausführungen!
Dann hab ich also schon 7 Module bestanden 🙂 Habe heute morgen eine Mail an das PA geschickt, da ich noch darauf spekuliere, dass Unternehmensrecht aus dem Wiwi HS auch irgendwie "verwertbar" ist 😉 Sobald ich eine Antwort erhalte, werde ich die evtl. neuen Infos umgehend hier veröffentlichen 🙂

Gruß

Crix
 
Anerkennung von Prüfungsleistungen

Hallo zusammen,

bin ja mal gespannt, was das PA so anrechnet.

Meine Anrufe beim PA ReWi bzw. PA WiWi hatten zum Ergebnis, daß ich die Module 1+2 angerechnet bekomme .... mehr nicht :-( (Vorstudium an "normaler" Uni mit Abschluß Dipl.-Kauffrau in BWL).

Viele Grüße

marty
 
Unternehmensrecht wird leider nicht angerechnet. Allerdings überlege ich mir gerade, was mir der BoL genau bringt, denn mit abgeschlossenem BWL-Studium müsste ich doch eigentlich den "Master of Law" beginnen können, so denn er eingeführt wird. LLM dauert 4 Semester Vollzeit, LLB mit Anrechnung auch noch 4 Semester. Somit erscheint mit der Master doch die bessere Wahl. Zu klären bliebe nun, wie die Zulassungsbedingungen für den Master sind. 😎 Mal sehen ob die Studienberatung Rechtswissenschaft unverbindlich etwas dazu sagen kann.

Gruß C.
 
Crix schrieb:
Moin,

Unternehmensrecht wird leider nicht angerechnet. Allerdings überlege ich mir gerade, was mir der BoL genau bringt, denn mit abgeschlossenem BWL-Studium müsste ich doch eigentlich den "Master of Law" beginnen können, so denn er eingeführt wird. LLM dauert 4 Semester Vollzeit, LLB mit Anrechnung auch noch 4 Semester. Somit erscheint mit der Master doch die bessere Wahl. Zu klären bliebe nun, wie die Zulassungsbedingungen für den Master sind. 😎 Mal sehen ob die Studienberatung Rechtswissenschaft unverbindlich etwas dazu sagen kann.

Gruß C.

Zulassungsbeschränkung:
<LI>Die Zulassung zu den LL.M.- Studiengängen setzt materiell voraus einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss in Form des Bestehens:
  1. einer LL.B.- Prüfung einer wissenschaftlichen Hochschule mit mindestens der Note »befriedigend«
    oder
  2. eines wissenschaftlichen Studiums der Rechte mit einer in Nr. 1 genannten gleichwertigen Prüfung mit entsprechender Note.
https://www.uni-greifswald.de/~alg-stud/stud/fach/recht_m.html

Duddits
 
Danke dür die Antwort Duddits,
nur betrifft Deine Antwort lediglich die Uni Greifswald. Uni Osnabrück zB will nur einen Hochschulabschluß in BWL/VWL oder 1. Staatsexamen Jura. Uni Münster ebenso. Ist eben von Hochschule zu Hochschule verschieden.Warten wir mal ab was Hagen verlangt...

Gruß

Crix
 
Crix schrieb:
Danke dür die Antwort Duddits,
nur betrifft Deine Antwort lediglich die Uni Greifswald. Uni Osnabrück zB will nur einen Hochschulabschluß in BWL/VWL oder 1. Staatsexamen Jura. Uni Münster ebenso. Ist eben von Hochschule zu Hochschule verschieden.Warten wir mal ab was Hagen verlangt...

Gruß

Crix

Keine Ursache.

Ich kann aber nicht recht glauben, das ein VWL/BWL-Studium als Vorlage für den "Maser of Laws" ausreichend sein soll. Denn es fehlen ja diverse Vorkenntnisse. 😕

In VWB/BWL wird ja kaum das Thema Recht behandelt.

Duddits
 
Duddits schrieb:
Keine Ursache.

Ich kann aber nicht recht glauben, das ein VWL/BWL-Studium als Vorlage für den "Maser of Laws" ausreichend sein soll. Denn es fehlen ja diverse Vorkenntnisse. 😕

In VWB/BWL wird ja kaum das Thema Recht behandelt.

Duddits
Also so ganz nachvollziehen kann ich es auch nicht. Aber auch bei einem MBA Abschluß fehlen viele Vorkenntnisse 🙄 Vielleicht zielt deren (also die Unis die kein jur. Vorwissen verlangen) darauf ab, Fachfremden juristisches Basiswissen zu vermitteln, aber das kann ja eigentlich auch nicht sein. 😕

Schau mer mal was man in Hagen verlangt, dann ist man weiter. Aktuell ist übrigens bei Spiegel online ein Artikel über den Bachelor und dessen Anerkennung.

Gruß C.
 
Crix,

ich hab vor dem LLB BWL an der Uni Hamburg studiert und erfolgreich abgeschlossen.
Angerechnet wurden Propädeutikum, BGB1, BWL 1-3 und 2 Wahlfächer (ausdrücklich nicht 3 Wahlfächer)

Ich kann jedoch nur empfehlen, sowohl propädeutikum als auch BGB 1 zumindest von den Unterlagen her zu bearbeiten, denn ein Recht-Studium lässt sich in keiner Weise mit einem BWL-Studium vergleichen.
Selbst der Recht-Anteil im BWL-Studium ist gegen die Grundmodule des LLB echt ein Witz. Damit hat man auf keine Fall die nötigen Grundlagen um ein LLM zu beginnen (Grundwissen, Urteis- und Gutachtenstil).

Gruß

Iris Kruschinski
 
Kruschinski schrieb:
Hallo Crix,

ich hab vor dem LLB BWL an der Uni Hamburg studiert und erfolgreich abgeschlossen.
Angerechnet wurden Propädeutikum, BGB1, BWL 1-3 und 2 Wahlfächer (ausdrücklich nicht 3 Wahlfächer)

Ich kann jedoch nur empfehlen, sowohl propädeutikum als auch BGB 1 zumindest von den Unterlagen her zu bearbeiten, denn ein Recht-Studium lässt sich in keiner Weise mit einem BWL-Studium vergleichen.
Selbst der Recht-Anteil im BWL-Studium ist gegen die Grundmodule des LLB echt ein Witz. Damit hat man auf keine Fall die nötigen Grundlagen um ein LLM zu beginnen (Grundwissen, Urteis- und Gutachtenstil).

Gruß

Iris Kruschinski
Moinsen Iris,
die FernUni scheint Deine Sicht zu teilen und kann bisher nur sagen, dass "irgendein" Abschluß nicht ausreicht wird um den Master of Law zu machen. Wer nicht den LLB gemacht hat, müsse dann eine vergleichbare Vorqualifikation haben (Ich tippe mal auf das 1. Staatsexamen Jura). Genaueres werde ab Spätsommer bekanntgegeben.
Spannend wird meiner Ansicht nach noch die Frage, ob sich Hagen an die Vorgabe/Empfehlung (?) des KM NRW hält, und den LLM über Noten beschränkt.

Gruß aus Mainz

C.
 
Crix schrieb:
Moinsen Iris,
die FernUni scheint Deine Sicht zu teilen und kann bisher nur sagen, dass "irgendein" Abschluß nicht ausreicht wird um den Master of Law zu machen. Wer nicht den LLB gemacht hat, müsse dann eine vergleichbare Vorqualifikation haben (Ich tippe mal auf das 1. Staatsexamen Jura). Genaueres werde ab Spätsommer bekanntgegeben.
Spannend wird meiner Ansicht nach noch die Frage, ob sich Hagen an die Vorgabe/Empfehlung (?) des KM NRW hält, und den LLM über Noten beschränkt.

Gruß aus Mainz

C.

Hallo Crix,

da ich in einer vergleichbaren Situation bin, habe ich mich auch mit dem Prüfungsamt und der Studienberatung in Verbindung gesetzt. Auch mir wurde mitgeteilt, dass mein Uni-Abschluss in Bwl nicht als Zugangsvoraussetzung für den Master ausreicht und ich erst den Bol (verkürzt auf ca. 4 Semester) machen müsste. Für die Zulassung zum Master seien keine Zulassungsbeschränkungen vorgesehen.
Auf der anderen Seite besteht ja für uns BWler auch die Möglichkeit den master of laws als postgradualen Studiengang in 4 Semester an anderen Hochschulen zu machen. Warum sich 8 Semester quälen, wenn es auch in max. 4 Semestern geht? Bessere Ausbildung??? Weiß das jemand auf dem Arbeitsmarkt zu würdigen?
Anders gefragt: Was ist ein Master wert, wenn man in auf solch' verschiedene Weisen erreichen kann???
 
Malline,
also momentan sieht es so aus, dass es kaum Unis gibt, die den LL.M für deutsche Studienabschlüße anbieten (Quelle: www.llm-guide.com) Die es gibt, sind a) Vollzeit 2 Semester oder b) schweineteuer oder c) berufsbegleitend Do bis Sa alle drei Wochen, seltsamerweise auch nur 2 Semester... 😕 und d) meist zulassungsbeschränkt. Note "gut" bei Uni-Abschluß oder "sehr gut" bei FH.

Also Vollzeit scheidet für mich vollkommen aus. Berufsbegleitend müßte mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden, stellt sich aber auch wieder die Frage nach der Zulassung. Andererseits: 1 oder 2 Jahre berufsbegleitend versus ca. 7 Jahre Fernstudium (also TZ LLB und LLM).

Was es einem bringt ist die spannende Frage. Denn scheinbar ist es eben auch in Zukunft ein seltenes Studium, denn anders als bei BWL müssen die Unis ihre Jura - Studiengänge ja nicht zwangsweise umbauen, sondern nur ein zusätzliches Angebot bieten...

Ganz so einfach wie von einem anderen Uni Abschluß zum MBA kommt man also nicht zum LLM.
Den LLB zu machen finde ich aufgrund der Studieninhalte recht interessant, diese finde ich persönlich eigentlich recht spannend.
Aber noch habe ich ein Jahr Zeit BWL zu Ende zu machen, und dann schau mer mal 😉


Gruß

Crix


Kurz noch teilweise OT zum Wert des Masters:
Spannend wiird die Frage nach dem Wert des Masters auch durch die Umstellung auf MBA als neuen BWL Abschluß. Bisher ist ein ausländisches Aufbaustudium für den Dipl. Kaufmann ja durch den MBA noch erkennbar. (Und nur ausländische General Management Fallstudien Studiengänge mit Berufserfahrung bringen meiner Meinung nach wirklich etwas, denn Fachwissen und Vertiefung mache ich im HS). Zukünftig wird die Titelsucht -> "hauptsache nen MBA, egal wie sinnvoll" nachlassen, denn man kann ihn ja nicht zusätzlich zu seinem BWL Abschluß führen.
 
Crix schrieb:
Hallo Malline,
also momentan sieht es so aus, dass es kaum Unis gibt, die den LL.M für deutsche Studienabschlüße anbieten (Quelle: www.llm-guide.com) Die es gibt, sind a) Vollzeit 2 Semester oder b) schweineteuer oder c) berufsbegleitend Do bis Sa alle drei Wochen, seltsamerweise auch nur 2 Semester... 😕 und d) meist zulassungsbeschränkt. Note "gut" bei Uni-Abschluß oder "sehr gut" bei FH.


Hallo Crix,

in dem Bereich LL.M ist viel in Bewegung. In 4 Semestern zum LL.M ist berufsbegleitend sogar im Fernstudium möglich, wenn man einen Hochschulabschluss in der Tasche hat und ein Jahr Berufserfahrung nachweisen kann. Die Akkreditierung ist zwar noch nicht durch, aber Widerstände durch den Akkreditierungsrat sind nicht zu erwarten.
Aber was heisst hier schweineteuer??? Wenn ich hier an der Fernuni den verkürzten Bol und den LLM mache, ist das als Zweitstudium ja auch nicht gerade preiswert. So gesehen, relativieren sich die Studiengebühren von ca. 3000 €.
 
Crix schrieb:
Kurz noch teilweise OT zum Wert des Masters:
Spannend wiird die Frage nach dem Wert des Masters auch durch die Umstellung auf MBA als neuen BWL Abschluß. Bisher ist ein ausländisches Aufbaustudium für den Dipl. Kaufmann ja durch den MBA noch erkennbar. (Und nur ausländische General Management Fallstudien Studiengänge mit Berufserfahrung bringen meiner Meinung nach wirklich etwas, denn Fachwissen und Vertiefung mache ich im HS). Zukünftig wird die Titelsucht -> "hauptsache nen MBA, egal wie sinnvoll" nachlassen, denn man kann ihn ja nicht zusätzlich zu seinem BWL Abschluß führen.

Also meines Wissen ist der Regelabschluss in BWL der Bachelor / Master of Arts oder der Bachelor / Master of Science of Business Administration. Der MBA (Junior- und Executive-Programme) ist dagegen in der Regel ein wenig forschungsorientierter, an der Praxis ausgerichteter Abschluß.
Habe nicht gehört, dass es geplant ist, den MBA als neuen allgemeinen Studienabschluss für BWL einzuführen.
 
lewhellyen schrieb:
Also meines Wissen ist der Regelabschluss in BWL der Bachelor / Master of Arts oder der Bachelor / Master of Science of Business Administration. Der MBA (Junior- und Executive-Programme) ist dagegen in der Regel ein wenig forschungsorientierter, an der Praxis ausgerichteter Abschluß.
Habe nicht gehört, dass es geplant ist, den MBA als neuen allgemeinen Studienabschluss für BWL einzuführen.
Danke für die Info 🙂 Ergibt ja auch irgendwie mehr Sinn.... 😉

Gruß

C.
 
Angerechnet wird übrigens auch aus BWL/VWL das Wahlfach Unternehmensrecht. Es wird als Modul 10 (Unternehmensrecht I ) angerechnet. (-> 8 von 18 😉 )

Gruß Crix
 
Eine Alternative zum Fernstudium in Hagen (BoL) ist übrigens auch der normale Jura - Studiengang an jeder Uni (Rechtswissenschaft mit 1. Staatexamen). Dort muss man auch nur einmal pro Semester für die Klausuren erscheinen und kann es auch als Fernstudium betreiben. Gute Bücher für Jura findet man in jeder Bibliothek 😀

Wenn man will, schreibt man sich einfach in einer Ost - Uni ein, die überhaupt keinen NC voraussetzt. Dann muss man eben einmal im Semester zu den Klausuren an die Ost - Uni fahren.

Ein Jura - Studium an einer Präsensuni als Fernstudium macht im Gegensatz zu einem BWL - Studium Sinn, denn die Inhalte von Jura sind an jeder Uni gleich, so dass es super Literatur gibt. Bei BWL lehrt jeder Prof etwas anderes, so dass man zu den Vorlesungen hingehen muss. Bei Jura kann man sich diese auch schenken, wenn man will
 
@David: ein möglicher Nachteil besteht doch aber darin, dass Du bei scheitern des 1 Examens nichts in der Hand hast, wenn Du den Weg über LLB und LLM gehst, hast Du mW doch auch die Zulassung zum 1.Examen (habe ich glaube ich irgendwo gelesen).

Aber trotzdem Dank für den Hinweis, auf die Idee bin ich gar nicht gekommen 😉

Micha
 
Das gilt aber (zumindest zur Zeit) nicht für den ll.b./ll.m. in Hagen. Es gibt aber die Möglichkeit, im Staatsexamensstudiengang an der Uni Hamburg sich einer Baccalaureus- bzw. Magisterprüfung zu unterziehen (freiwillig). Mit dem Magister hat man dann die Zulassung zum Staatsexamen und einen Abschluß in Jura. Das Studium umfasst dabei aber keine wirtschaftswissenschaftlichen Fächer.

https://studium.jura.uni-hamburg.de/baccmag/
 
letzteres ist sehr interessant, scheint jedoch so auszuschauen, dass eben gerade weil keine BWL Fächer in Hamburg ins Studium eingebaut sind, auch keine, zumindest vollständige, Anrechnung eines Hagener LLBs gegeben ist?!

In Punkto LLM, wollte eigentlich mich in Münster bewerben für M&A, bin bisher international Management Master von der Ausbildung her, aber meim "Problem" ist, dass diese aufgesetzten LLMs alle eher Juristen zu bedienen scheinen, die einen postgrad haben wollen, StEx haben, zum Dr. iur. promovieren und eben dabei noch BWL etwas abziehen können. Umgekehrt wird da leider weniger ein Schuh draus.

Daher kam ich auf die Idee LLB Hagen, man würde mir wohl laut Schreiben von heute nach Immatrikulation 8 Fächer anrechnen, das hieße dann wohl auch Nebenberuflich wäre das Ding in 5 Semestern schaffbar (?! - es sei denn es fallen immer alle durch aber es ist ja auch nicht Harvard) und dann hat man die Option über den BWL Master immer noch Münster zu machen (aber mit ganz anderem jur. Background) oder eben einen rein juristischen LLM, der dann auch die Option zum Dr. iur gibt (tut er doch oder wer weiß hier Bescheid?).

Zugang StEx sehen wir dann mal in 3-4 Jahren, bis dahin ist das vielleicht geändert und bis auf die zugegebenermaßen allgemein anerkannte Bezeichnung RA, fehlt mir doch nichts, mal im Ernst, will hier einer zum Amtsgericht Oberfelden 🙂 ?! oder Staatsanwalt werden, das ist auch schon monetär scheiße und interessieren würden mich nur Wirtschaftsrechts-Prozesse und nicht der TalkShow Kram à la Familien- und Strafrecht ...

Weiß denn jemand, ob a. Uni HH den LLB von Hagen anerkennt und b. inwiefern LLB aus Deutschland im Ausland Türen zum LLM öffnet oder sagt man da pauschal, aus Germany bitte Staatsexamen und sonst gar nichts, weil das bis dato der Standardabschluss ist?!

Danke für Feedback und gutes weiteres Debattieren.

Grüße an alle, Stephan
 
Hab auch mal ne kleine frage: studiere im moment vwl an der universität bonn und spiele seit neuestem mit dem gedanken zusätzlich den ll.b in hagen als studiengangzweithörender zu belegen. dazu hab ich allerdings noch ein paar fragen:

1.) muss ich mein wirtschaftswissenschaftliches studium an einer "normalen" uni schon beendet haben um mir module für den ll.b anrechnen zu lassen? wie sieht es generell mit der anrechnung bei vwl'ern aus? (die meisten die hier nen wiwi-abschluß hatten, waren ja bwl'er) und wie sieht es mit einer ich nenn es jetzt einfach mal "laufenden anrechnung" aus? soll heißen, kann ich mir auch in zukunft noch sachen anrechnen lassen, die ich in meinem vwl studium absolviere oder kann man sich nur nur einmalig zu beginn module anrechnen lassen?

2.) zu den kosten: als studiengangzweithörender, hätte ich lediglich die kosten für von mir belegte module und keinen sozialbeitrag oä.? wenn ich also zum beispiel lediglich 1 oder 2 module pro semester belegen würde, wären die kosten sagen wir mal moderat? 😉

3.) was haltet ihr generell von der kombination vwl mit ll.b bezüglich arbeitsmarktchancen etc.? sinnvoll oder eher was "für-sich-an-die-wand-zu-hängen"? 😉

lieber gruß und vielen dank im voraus,

Philipp
 
Jamz,

so wie ich die Einschreibebedingungen interpretieren, sind Studiengangszweithörer aufgrund der Zulassungsbeschränkung im BoL nicht zugelassen.

Sofern die Hagener Uni für Dich eine Ausnahme macht, kommt es eben darauf an, wie weit Du in Deinem Studium fortgeschritten bist bzw. in wie weit die von Dir bisher erbrachten Leistungen (BWL I bis III) identisch sind bzw. die im BoL angebotenen wirtschaftswissenschaftlichen Wahlmodule Deinem bisherigen Studium entsprechen.

Ansonstens könntest Du sämtliche Wiwi-Module, also BWL I bis III sowie zwei Wahl-
module (z.b. Mikro oder Makro) angerechnet bekommen. Aber als Studiengangs-
zweithörer sehe ich eben bei Dir ein Zulassungsproblem.

Sandra
 
Danke sandra für diese information! 🙂

siehst du (oder sonst wer) denn eine möglichkeit, dass ich den BoL als teilzeithörender machen könnte ohne mein "normales" studium (welches natürlich priorität hat) aufgeben zu müsen?

außerdem würde ich mich freuen, wenn mir jemand auskünfte zu der (von mir so genannten) "laufenden anrechnung", sowie besonders zu meiner obigen Frage 3.) sagen könnte.
 
Also mir hat man bestätigt dass es kein Problem ist den BOL als Studiengangzweithörende zu machen.

Du musst dann "nur" die Gebühren für das Kursmaterial bezahlen, aber die 11 Euro Studierendenschaftsbeitrag werden dir gnädigerweise erlassen.

Übrigens ist noch nicht klar was ab 2009, falls/wenn es Studiengebühren gibt, dann für Studiengangzweithörende gilt. Hoffentlich müssen wir dann nicht 2x bezahlen! 😱

Das "laufende anrechnen" dürfte kein Problem sein.

Ich halte VWL und BOL für eine sehr gute Kombination - juristische Kenntnisse sind immer von Nutzen!
Also noch schnell bewerben!
 
Philip,

ich hatte mich im WS 2005/06 neben noch BWL-Diplom in den BoL eingeschrieben, zumindest damals ging das.
Allerdings war ich nicht Studiengangszweithörer, sondern in beiden Teilzeit-Student und auch beide Studiengänge an der Fernuni. Aber solche Fragen würde ich dir raten, mit dem Prüfungsamt ReWi der Fernuni zu klären, die sind die Spezialisten und können auch als einzige verbindliche Auskünfte geben.

"Laufende" Anrechnung geht, es ist völlig egal, wann du dir etwas anrechnen lässt, kann auch später sein, das habe ich mit einem Fach so gemacht, das ich noch in BWL geschrieben habe, während ich schon in BoL eingeschrieben war.

Aber ich würde dir raten, zumindest vorher Auskunft einzuholen, was dir angerechnet werden könnte (Gleichwertigkeit der Inhalte ist da wichtig, nicht ob der Studiengang BWL oder VWL heißt), nicht dass du es erst belegst und es gar nicht musst 😉.

Du musst dir übrigens nichts anrechnen lassen, aber was einmal angerechnet ist, darfst du nicht mehr als Klausur schreiben. Anrechnungen von anderen Unis erfolgen immer ohne Noten.
 
alle,

danke Kerstin für die gute Info, so habe ich das auch verstanden.
War auch gestern im StZ Eschweiler meine Bewerbung abgeben für BoL
und die Direktorin meinte, das sollte gehen den LLB als 2. Hörer zu belegen mit oder ohne NC.

Wegen der Anrechnung. Mit BWL Diplom/Master rechnen die mir in Hagen
alle BWL Kurse plus BGB I und Präp. an. Zwei Wahlmodule kommen dazu, mir ebenfalls angerechnet werden. Meine Frage wäre, ob man die nehmen muss, die die vorschlagen oder ob man sich zwei beliebige Module aussuchen kann, da inhaltlich
weitaus mehr als zwei in Frage kämen von Inhalt und Niveau her. Es werden aber laut PAmt max. zwei angerechnet, da eines Jura sein muss (Frage, woran sieht man das eigtl?!).

Hast Du oder haben andere dazu mehr Infos?

Danke vorweg und schönes WE!

VG, Stephan
 
PS: Wie seht Ihr Propädeutikum und BGB I an, auch bei Anrechnung bestellen als Kursmaterial, weil Grundlagen gelegt werden und wichtig oder eher zu ernachlässigen? Habe BWL im Ausland gemacht und dort zwar Recht aber eben IPR und die Methodik gelernt, logischerweise kein deutsches Recht als solches. Werde es mir wohl anrechnen lassen und das Material, auch wenn es teuer ist, mir als Referenz bestellen zum Lernen und für später aber Frage mich eben, inwieweit das zu bearbeiten ist um bei BGB II und Co den Anschluss zu bekommen.
 
ich denke für BGB I tut es u.U. auch ein schönes dickes Lehrbuch (z.B. Medicus oder ähnliches). Der Stoff vom Propädeutikum wird jedoch bspw. bei StR vorausgesetzt (z.B. in den Zusatzfragen), da könntest Du ohne Prop auf die "Schnauze fallen".

Naja, wenn Du keine "deutschen Rechtsgrundlagen" hast, wäre es wirklich sinnvoll BGB I normal zu belegen, da Du in jedem Fach quasi auf diese Grundkenntnisse zurückgreifen musst. Selbst in IPR oder VwR findest Du Dich immer wieder im BGB - AT. Aber das bewusste Durcharbeiten eines einschlägigen Lehrbuchs tut es eigentlich auch. Hierbei seh ich nur ein Motivationsproblem: Wenn ich fixe Abgabetermine für eine EA habe, tu ich auch was 😉

Sandra
 
Stephan,

warum wirfst du nicht erst mal im Studienzentrum einen Blick in die Kurse?

Ich würde die Kursunterlagen aber gegenüber einem Buch bevorzugen, weil es genau der Fernuni-Stoff ist. BGB 1 hab ich mir nicht besorgt, weil ich schon Recht für WiWi hatte, das war auch BGB. Aber das Propädeutikum habe ich mir auch zugelegt, wie Sandra sagt, kommen da eine Vielzahl von Rechtsgebieten vor. Ich hab mir das gebraucht gekauft (hier im Markt, Ebay, Newsgroups der Uni...), auch wenn man dann keine EAs einsenden kann - aber das spart einiges an Geld 🙂

Das ein Wahlmodul Jura sein muss, steht in der Prüfungsordnung. Für BWL kannst du sicher nur etwas anrechnen lassen, was an der Fernuni für BoL im Angebot ist... weiß jetzt nicht, ob ich da deine Frage richtig verstanden habe. Aber die Anrechnerei klärst Du am besten mit dem Prüfungsamt.
 
Auch von mir noch mal vielen dank an alle, die sich hier zur wort gemeldet haben. werde mir das alles noch mal genau durch den kopf gehen lassen. wie sehen denn die enschreibefristen aus?

lieber gruß,
Philipp
 
Dr Franke Ghostwriter
Jamz,

Du kannst Dich noch bis zum 16.8. einschreiben, musst dann allerdings 25 € für verspätete Einschreibung berappen.

Viele Grüße/Alexandra
 
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