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Bachelor of Laws ?

J

Jopi

Dr Franke Ghostwriter
Bachelor of Laws ??

Was ich mir nicht vorstellen kann ist, was man mit dem Abschluss konkret in Deutschland heute anfangen kann. Klingt verlockend eine juristische Ausbildung in 6 Semestern zu erwerben.
Aber mit welcher Persektive mit welchen beruflichen Chancen?
 
Jopi,

der Bachelor of Laws ist klar an die Wirtschaft gerichtet. Für den Staatsdienst braucht man immer normalerweise ein Staatsexamen (ist ja so wie bei den Ärzten beispielsweise ....). Und wenn man will kann man ja auch noch nach dem Bachelor of Laws direkt an der Uni studieren, die Scheine die man hier macht sollte man eigentlich komplett angerechnet bekommen (das kann ich natürlich nicht entscheiden, aber die Prüfungsämter entscheiden dass), und vielleicht kann man so nach dem BoL recht schnell innerhalb 1,5 oder 2 Jahren auch noch das erste Staatsexamen in Jura machen ... das Studium hier ist ja von den Anforderungen genauso hoch wie das "normale" Jura - Studium. Zu den Perspektiven kann man im Moment noch nicht soviel sagen, da es ja noch überhaupt keine Absolventen des Bol gibt .... Wenn Du noch Fragen hast , Frage ... 🙂
 
Bachelor of Laws

Ich gebe David vollkommen recht, der LLB ist zu 100% auf die Wirtschaft ausgelegt, dessen sollte man sich klar sein. Ich persoenlich halte es nicht für sinnvoll, nach dem LLB noch an der Uni das erste Staatsexamen zu machen, fraglich ist auch, wieviele Scheine tatsaechlich anerkannt werden (das haengt volstaendig vom jeweiligen Landespruefungsamt ab). Fuer viel interessanter (und auch finanziell lohnender) halte ich die Moeglichkeit des LLM (Master of Law), der in Hagen ab WS 2006/2007 angeboten werden soll. Es gibt auch schon eine Kooperation zwischen der Allfinanz Akademie, der FernUni Hagen und der University of Wales (studiert wird nach bewaehrtem Fernstudienprinzip, der Abschluss erfolgt jedoch durch die UoW), die zum MBA führt. https://www.allfinanzakademie.de/, daß ist aber auch ganz klar eine Kostenfrage. In Deutschland sind beide Abschluesse noch nicht sehr verbreitet und anerkannt, dafuer aber umso beliebter und bekannter bei auslaendischen Unternehmen.
Naja, im Endeffekt kommt es auf die persoenliche Einstellung und die eigenen Erwartungen an.

Gruß
Bjoern
 
David!

David schrieb:
Hallo Jopi,

... Für den Staatsdienst braucht man immer normalerweise ein Staatsexamen (ist ja so wie bei den Ärzten beispielsweise ....). ...

David

Das stimmt so nicht ganz. Für den Staatsdienst, also die sogenannte Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst mit dem Eingangsamt entsprechend der Besoldungsgruppe A13h ist der Abschluß LL.M anerkannt.

Das gleiche gilt für den gehobenen Dienst, Eingangsamt Besoldungsgruppe A9g. Hier ist der Abschluss LL.B anerkannt.

So jedenfalls nach Beschlüssen der Kultusminister- und Innenministerkonferenz .

Liebe Grüße

Chriso
 
Chriso,

uups da habe ich mich glaube ich vertan, ich meinte man muss um Anwalt zu werden das Staatsexamen machen.

Klar, höherer Dienst geht natürlich auch mit einem beliebigen Examen, das glaube ich mindestens 8 Semester Regelstudienzeit hat.

Viele Grüße,
 
David!!

Obwohl ich selbst die Anwaltslaufbahn gar nicht einschlagen möchte, geht es zur deutschen Anwaltszulassung über Umwege schon.

Mit dem Abschluß an der FernUni Hagen kann man (wieder über Umwege und zusätzlich Paukerei) eine Zulassung bspw. in England erlangen. Ist man dort (in einem EU-Staat) ich meine 2 Jahre als Anwalt tätig, kann man nach einer Eignungsprüfung in Deutschland auch die Zulassung zum Rechtsanwalt erhalten.

Verdammt umständlich und wenig attraktiv! (aber möglich)

Wenn Dich dieser Weg interessiert, könnte ich Dir weitere Informationen zukommen lassen.

Lieben Gruß

Chriso
 
David,

ich denke der Knackpunkt, also das Schwierigste an der ganzen Sache ist der Weg zur Zulassung als Rechtsanwalt in einem anderen Mitgliedstaat der EU. Hat man dort die Zulassung erhalten, dürfte der Rest weniger kompliziert sein.

Der folgende Text ist nicht von mir sondern ein Auszug einem der unten aufgelisteten Artikel. Darüberhinaus habe ich einen Link zum EuRAG gesetzt.

Deutsche Rechtsanwälte sind natürlich genauso „europäisch“ wie die EU-Kollegen. Dem Gesetzgeber fiel jedoch keine bessere Bezeichnung als „europäischer Rechtsanwalt“ ein. Damit aber bei Rechtssuchenden nicht der Eindruck entsteht, hier seien besonders qualifizierte Anwälte oder gar auf das Europarecht spezialisierte Fachanwälte tätig, ist die Verwendung der Bezeichnung „europäischer Rechtsanwalt“ als Berufsbezeichnung oder zu Werbezwecken nicht gestattet. Zulässig ist dagegen, den heimatlichen Titel zu übersetzen – wie beispielsweise „Avocat (französischer Rechtsanwalt)“.

Volle Integration möglich

Der wesentliche Unterschied zur bisherigen Rechtslage: Das EuRAG eröffnet dem europäischen Rechtsanwalt die Möglichkeit der vollen Integration in die deutsche Anwaltschaft. Damit verbunden ist die Verleihung des Titels „Rechtsanwalt“ – zusätzlich zu dessen Heimattitel. Der EU-Anwalt muss sich dafür aber in Deutschland dauerhaft niederlassen und mindestens drei Jahre „effektiv und regelmäßig“ auf dem Gebiet des deutschen Rechts – einschließlich des Gemeinschaftsrechts – tätig sein. Sind es weniger als drei Jahre, besteht dennoch eine Zulassungsmöglichkeit. Der Bewerber muss dann aber einen Nachweis über seine Kenntnisse erbringen – beispielsweise durch den Besuch von Seminaren.

Auf Umwegen zum Ziel

Auch einem Deutschen ist es beispielsweise möglich, seine komplette juristische Ausbildung in Spanien zu absolvieren und dort zunächst die Zulassung als „Abogado“ zu erwerben. Anschließend kann er nach Deutschland zurückkehren, hier problemlos anwaltlich tätig werden und nach drei Jahren den Titel „Rechtsanwalt“ führen. Dieser Umweg kann zeitlich durchaus sinnvoll sein: In Spanien kennt man kein Referendariat in unserem Sinne. Daneben bleibt der bisher übliche Weg weiterhin offen. Ein Anwalt aus einem anderen EU-Mitgliedstaat kann immer noch eine Eignungsprüfung im deutschen Recht nach der Hochschuldiplom-Anerkennungs-Richtlinie 89/48/EWG beziehungsweise nach § 16 ff. EuRAG ablegen und damit schneller sein Ziel – den deutschen Titel – erreichen.

Würdigung des EuRAG - Bahnbrechende Liberalisierung
Ohne viel Aufhebens hat sich in Europa ein neues Gesetz etabliert, nach dem Rechtsanwälte EU-weit agieren dürfen.
https://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=107968&docClass=NEWS&from=Anwalt.10

Grenzenlos arbeiten - Der europäische Anwalt
Laut Statistik haben bis zum Jahr 2000 insgesamt 158 Rechtsanwälte aus dem Ausland ständig in Deutschland gearbeitet. Tendenz: steigend.
https://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=22806&docClass=NEWS&from=Anwalt.20


EuRAG Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) vom 09. März 2000 (BGBl. I Seite 182)

https://www.brak.de/seiten/pdf/EuRAG.pdf

Weiterführende Informationen erhält man bei den jeweiligen Anwaltskammern.

LG

Chriso
 
interessante Diskussion bisher. Insbesondere Deine Infos, Chriso, eröffnem einem doch ganz neue Perspektiven. Zwar hatte ich das Studium nicht aufgenommen, um hier in Deutschland irgendwann einmal die Anwaltszulassung zu bekommen, und habe das auch immer noch nicht vor, aber schön zu wissen, dass auch eine solche Möglichkeit bestünde.

Gruß aus Berlin
Löhrchen
 
Löhrchen,

ich denke, dass der Weg äußerst schwierig ist, wollte nur aufzeigen, dass es nicht unmöglich ist. Bislang ist noch kein Gericht damit konfrontiert, da der Studiengang eben noch neu ist. Wenn die ersten 100% in Deutschland gebackenen LL.B dann LL.M Hagen verlassen, wird das noch für Diskussionsstoff diesbezüglich sorgen. Mal sehen, ist ja noch hin...

L.G.

Chriso
 
Chriso,

ich denke auch, dass dann erneute Diskussionen zum Thema Anwaltszulassung beginnen. Es ist ja auch zu beachten, dass es bereits eine Art Alternative gibt mit der Bucerius Law School in Hamburg, die man mit dem Bachelor und (der Zulassung zum) 1. Staatsexamen abschließt... Und das ist kein normales Jurastudium, sondern auch ein Studiengang, der wirtschaftswissenschaftliche Inhalte, Fremdsprachen und internationales Recht mit den "normalen" Rechtswissenschaften kombiniert - also gar nicht sooooo weit weg von unserem Studiengang. Wobei dort natürlich Auslandssemester und doch umfassendere Ausbildungsinhalte integriert sind - kann man nicht bestreiten.

Ich bin gespannt, was noch passiert.

LG Elke
 
ich habe ein Jurastudium an der Universität Bielefeld absolviert - also damit die klassische deutsche Ausbildung zum "Einheitsjuristen", der die Befähigung zum Richteramt erhalten soll, kennen gelernt. Dieses Studienziel ist einmalig in Europa, nicht zuletzt wegen dem mangelhaften Praxisbezug. Ihr zeigt selbst Alternativen dazu auf; ich selbst habe jetzt den BoLs aus diesem Grund gewählt. Die Zukunft liegt jedenfalls nicht im reinen Anwaltsberuf, dass zeigen allein die Neuerungen, wie alternative Prozessverfahren oder eine Erweiterung der Rechtsberatung. Davon mal abgesehen gebe ich euch Recht, dass man sich über eine Anwaltszulassung Gedanken machen kann, wenn man kurz vor dem Abschluss steht!

Wer weiss, wie bis zu diesem Zeitpunkt die europäische Situation für Juristen aussehen wird?

In diesem Sinne viel Erfolg,
imboosha
 
Eigentlich ganz einfach: Wer in Deutschland einen klassischen juristischen Beruf (Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar) ergreifen möchte, muss das 2. Staatsexamen in Jura machen. Der Bachelor (oder der Fachholschulabschluss mit Diplom) ist für den gehobenen Staats-Dienst und der Master (bzw. die Uniabschlüsse Diplom oder Magister und das Staatsexamen) für den höheren Staatsdienst Vorraussetzung.

Der LL.B. bzw. LL.M. fällt da "aus der Rolle". D.h. man ist Jurist, aber hat keine Qualifikation zu eben den klassischen juristischen Berufen.

Was kann man damit tun? Das weiß wohl z.Zt. keiner!
 
olba schrieb:
Was kann man damit tun? Das weiß wohl z.Zt. keiner!

Das stimmt nicht so ganz. Bachelor und Master sind beides sehr populäre Wirtschaftsabschlüsse, die in großen und v.a. international tätigen Firmen gern gesehen sind.

Es kommt immer darauf an, welche Position man selbst anstrebt. Wer die rein juristischen Bereich will, ist mit dem klassischen Jura-Studium besser bedient, wer ohnehin in die Wirtschaft will, sollte sich die B & M Abschlüsse mal genauer anschauen. Meines Wissens kann man in Deutschland übrigens ohne große Probleme nach dem Master auf die Staatsexamina umsteigen.
 
LL.B. forum

Hallo,

antworten auf die Frage nach den perspektiven eines LL.B. absolventen findet ihr auch unter:

.: Bachelor of Laws (LL.B.) :.

und auch einen vorgeschmack auf zukünftige stellen in unserem job-portal!

für spezielle fragen an LL.B. studenten und absolventen könnt ihr euch auch in der communty anmelden und kontakte knüpfen.

wir freuen uns auf euren besuch!

grüße aus greifswald
dirk
 

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