Normalerweise sind nur Vollzeitstudierende formal berechtigt, BAFÖG zu beantragen. Für TZ gibt es Ausnahmeregelungen, die soweit ich weiß aber nicht für Akademiestudierende gelten, da AkaS keine "ordentlich eingeschriebenen Studierenden (VZ + TZ) der Fernuni Hagen" sind.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, musst du als AkaS noch die HSZP ablegen, kannst dich also noch nicht als VZ oder TZ einschreiben.
Sich wegen BAFÖG-Förderung als VZ einzuschreiben kann man zwar machen, aber beim Vollzeitstudium weniger zu belegen ist riskant.
Beim BAFÖG gibt es nämlich Fristen, bis wann man wieviele Leistungsnachweise erbracht haben muss. Wer weniger als das vorgesehene normale Pensum bearbeitet, wird diese Fristen kaum einhalten können, d.h. die Förderung endet.