• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Berufsmöglichkeiten BoL

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Was können wir denn, so wir es tatsächlich schaffen später mal mit dem BoL anfangen.

Ich wollte eigentlich mal schauen, ob ich bei meinem derzeitigen Arbeitgeber so eine Art Rechtsberatung mache. Kann man sich denn auch selbständig machen?

Nur ein "echter" Rechtsanwalt kann eine Sozietät gründen - oder???

Mich persönlich interessiert Jura doch sehr, so dass ich es auch viel aus Interesse mache - haltet mich für blöd oder nicht.

Wer weiß hier was neues für mich?

Gruß

Ford
 
zugegeben, habe ich mich das auch schon mal gefragt. Für mich war´s nämlich einfach so: ich wollte ein Studium machen, am liebsten mit Recht oder BWL, weil ich nach dem Abi einfach keine Lust mehr auf Lernen hatte und direkt eine Ausbildung gemacht habe und immer noch arbeite. Darum wollte ich das Studium nachholen ohne meinen Job aufzugeben, ich hab´s im nachhinein nämlich echt bereut, nicht direkt studiert zu haben.

Ich arbeite in meinem jetzigen Job mit beidem: kfm. Grundlagen aber auch mit rechtlichen Angelegenheiten. Deshalb war der BoL für mich die Ideallösung.

Ich erhoffe mir davon irgendwann den Einstieg in die Ecke: Justiziar/Rechtsabteilung von Firmen, vielleicht irgendwann erweiterte Geschäftsführung.

Der Anwaltsberuf reizt mich jetzt nicht enorm, was mich aber irritiert ist: Auf der HP der Fernuni sagen sie, man kann über den BoL kein Anwalt werden, aber man kann doch auch promovieren. Irgendwie müßte das doch gehen, oder?

Viele Grüße,
Sabine
 
Kuhglöckchen schrieb:
Der Anwaltsberuf reizt mich jetzt nicht enorm, was mich aber irritiert ist: Auf der HP der Fernuni sagen sie, man kann über den BoL kein Anwalt werden, aber man kann doch auch promovieren. Irgendwie müßte das doch gehen, oder?

Hallo!

Mit dem "Gesellenbrief der Rechte" LL.B kann man nicht promovieren, das geht nur mit dem LL.M, dem Master of Laws.

Leider kann man zur Zeit in Deutschland mit LL.B und LL.M noch keine vollständige Anwaltstätigkeit ausführen.
Die Rechtsberatung wird wohl demnächst für Bachelor und Master zugänglich gemacht, die Vertretung vor deutschen Gerichten bleibt aber vorerst den Juristen auf Staatsexamina vorbehalten.
Wer will kann nach dem LL.M aber ohne Probleme auf eine Präsenzuni wechseln und dort das 1.Staatsexamina machen.

Bachelor und Master sind in Deutschland vorerst reine Wirtschaftsabschlüsse. Wo die Absolventen genau eingesetzt werden, kann man zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen, es gibt nämlich noch kaum welche. Im Ausland z.B. in den USA ist das Stellenangebot vielfältig: Wirtschaft, Rechtsberatung usw.
Im Allgemeinen liegt der Vorteil dieser Art von Juristenausbildung darin, dass BWL und Co. direkt in die Ausbildung integriert sind.
 
um wieviele Semester handelt es sich denn beim LL.M. und wie lange dauert es in etwa um an der Präsenzuni das 1. Staatsexamen zu machen?

Grüße
Diana
 
Diana,

der LL.M ist an der FU noch in der Planungsphase. Man kann aber von 3-4 Semestern ausgehen (eher 3). Das Staatsexamen kannst du in 2 Semestern schaffen.
Es liegt v.a. daran, wie schnell du bist.
 
Benedikt schrieb:
Hallo Diana,

der LL.M ist an der FU noch in der Planungsphase. Man kann aber von 3-4 Semestern ausgehen (eher 3). Das Staatsexamen kannst du in 2 Semestern schaffen.
Es liegt v.a. daran, wie schnell du bist.

Wie kommst Du darauf, dass der ll.m. zum Ablegen des Staatsexamens berechtigt? Die Voraussetzungen dazu bestimmen sich doch nach den JAG der Länder. Tenor u.a.: erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene in Zivil-, Straf-, und Ö-Recht (das DRiG geht in die selbe Richtung).
Im BOL-Studiengang gibt es keine solchen Veranstaltungen. Daher kannst Du m.E. nur das Staatsexamen ablegen, wenn Du noch einmal von der Pike auf Jura studierst. Der Weg in die Anwaltschaft steht Dir offen über einen ll.m. in einem Mitgliedsstaat der EU bzw. Australien / Neuseeland, weil deren Abschlüsse in GB anerkannt werden und somit als EU-Abschlüsse zählen.
Vielleicht lieg ich ja auch völlig falsch mit meiner Einschätzung, aber so verstehe ich die einschlägigen Regelungen...

PS: In Hamburg kann man einen Magister Legum erwerben, der die Vorraussetzung zum Ablegen des Staatsexamens beinhaltet
 
Danke für die Infos. Dass die Promotion erst nach dem LL.M. geht, wusste ich, aber ich dachte, den könnte man jetzt schon an der FU machen. Gibt´s denn Infos darüber, wann das in Angriff genommen werden soll?

Oder noch besser: Wir haben mit unserer AG einen Brief ans Dekanat geschrieben, in dem wir die fehlende mentorielle Betreuung kritisieren. der Tenor der Antwort lag ein bißchen auf: Ja, wissen wir, arbeiten wir irgendwie dran, geht aber nicht von heute auf morgen.

Generell fände ich es eine gute Sache, wenn sich diesem Schreiben noch mehr Leute anschliessen würden, so dass das nicht so lokal beschränkt ist und man merkt, dass dort auch wirklich Handlungsbedarf besteht.

Wie seht Ihr das?

Lieben Gruss,
Sabine
 
Und dann muss ich noch ein Thema in den RAum werfen:

Ich tue mich mit den CD-Roms zu den KE immer sehr schwer. Bei mir laufen diese Dinger immer nicht, weil angeblich kein richtiges Programm vorhanden ist. Lt CD´s sollte doch der Iternet Explorer reichen, oder nicht?

Wie geht´s Euch da? DAs letzte MAl, dass ich versucht habe, mit den Dingern zu arbeiten, hat der PC noch Tage lang nach einem nicht mehr vorhandenen Brennprogramm gesucht...😡

Sabine
 
Bei mir gehts problemlos, sowohl mit internet explorer, al auch mit firefox. Versuchs doch mal mit dem, der ist sowieso sicherer.

Ich kopier mir meistens für das laufende Semester die CD auf die Festplatte, dann hat man keine langen Zugriffszeiten...

Grüße

SaM
 
Ok, das probier ich mal. Aber, ohne dass ich jetzt als Dööfchen erscheinen möchte: das heisst, man muss die ganze Zeit online bleiben? Ich dachte, das Ding würde offline funktionieren. Dann kann das natürlich wahrscheinlich bei mir bisher auch nicht gehen.

Lieben Gruß,

Sabine
 
SaM,

ich muss Dich noch mal von der Seite anquatschen 😉

Du hast irgendwie eine merkwürdige Belegung bei Dir, bist Du im zweiten Semester und hast den ganzen BGB-Quatsch noch gar nicht gemacht oder hast Du einfach nur die aktuellen SS und WS angegeben?

Ich hadere zur Zeit nämlich echt mit BR 2. Habe im WS das Propädeutikum bestanden und die Zulassung für BWL 1. Dieses Semster wollte ich BR 1+2 sowie BWL schreiben, aber BR 2 erweist sich echt als "Brocken". Und jetzt überlege ich, das ins nächste Sem. zu verschieben und mit EU-VErf. oder ArbeitsvertragsR zu kombinieren.

Wie sind die beiden Kurse denn aufgebaut? Auch wieder Gutachtenstil? Würdest Du sagen schwer/leicht, wie umfangreich? BR 2 ist so unendlich lang...

Danke,
Sabine
 
Kuhglöckchen alias Sabine...

Zum ersten kann ich sagen, dass es immer offline gehen muss, denn das hat ja damit was zu tun dass der internet explorer oder firefox eine Oberfläche haben, um html zu lesen, weil dei Kurse im html-Format sind. Es muss online gehen.

Zum zweiten: Findest Du wirklich, dass ich eine so komische Belegung habe?? Bin bis jetzt genau nach dem Belegungsplan der Fernuni gegangen und habe jedes Semester zwei Module gemacht... (Auf Deine Frage: Bin "schon" im vierten Semster, hab also das ganze Grundstudium hinter mir)

Zum Thema BGB II (das meinst Du mit BR2, oder??) denke ich, dass es wirklich eines der anspruchvollsten und grundlegensten Module ist. Wenn Du damit Schwierigkeiten hast, solltest Du lieber noch keine Klausur schreiben. Ich kenne vor allem dein juritisches Vorwissen nicht, hätte es aber für besser gehalten, wenn Du die "normale" Belegungssystematik für Teilzeitstudenten genommen hättest (ZUerst Prop+BGB I, dann BGB II+BWL I), denn die Kurse BGB I und II bauen ja aufeinander auf...

Insofern finde ich es immer besser, zwei nicht überlappende Kurse zu belegen.

Bezüglich des Gutachtenstils: Den wirst Du ausnahmslos in jedem juristischen Modul haben (einzige Ausnahme ist wohl Rhetorik), so dass DU Dich besser damit anfreunden solltest.

Verfassungsrecht ist absolut trocken, das euröpäische Verfassungsrecht ist noch schlimmer (vor allen Dingen vom Stoff her) als die Grundrechte und das Staatsorganisiationsrecht. War aber auch der bisher didaktisch schlechteste Kurs.

Arbeitsrecht ist Geschmackssache: Sehr viel Einzelnormen, die dann doch wieder miteinander zu tun haben. Mir hats Spass gemacht, auch wenn meine Klausur nicht die allerbeste war.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen, ansonsten kannst Du Dich ja noch per PN melden.

Grüße

SaM
 
SaM,

mit "merkwürdiger" Belegung meint Sabine wohl, dass es so aussieht, als hättest du die Module BGB I, BGB II, Propädeutikum und BWL I noch nicht absolviert, weil bei dir als Signatur nur das aktuelle Semester und das letzte WS angezeigt wird. Aber sonst wird die Signatur wohl auf die Dauer auch etwas lang... 😉

Gruß, Steffi
 
lewhellyen schrieb:
Wie kommst Du darauf, dass der ll.m. zum Ablegen des Staatsexamens berechtigt? Die Voraussetzungen dazu bestimmen sich doch nach den JAG der Länder. Tenor u.a.: erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene in Zivil-, Straf-, und Ö-Recht (das DRiG geht in die selbe Richtung). Im BOL-Studiengang gibt es keine solchen Veranstaltungen. Daher kannst Du m.E. nur das Staatsexamen ablegen, wenn Du noch einmal von der Pike auf Jura studierst.

Der Bachelor of Laws ist ja auch nur ein Wirtschaftsabschluss im Rechtsbereich, erst der Master geht wirklich in Richtung Rechtswissenschaften.
Direkt nach dem Master kann man kein Staatsexamen ablegen, das ist richtig. Das habe ich aber glaube ich auch nicht so geschrieben.
Die Studienberatung der Uni Hamburg meinte, dass man vor dem Staatsexamen zusätzliche Kurse absolvieren muss, aber das in den besagten 2-3 Semester schaffen könne.
Welche Kurse das sind steht noch nicht fest, da der genaue Lehrplan des Masters noch nirgends fest steht. 🙄

lewhellyen schrieb:
Der Weg in die Anwaltschaft steht Dir offen über einen ll.m. in einem Mitgliedsstaat der EU bzw. Australien / Neuseeland, weil deren Abschlüsse in GB anerkannt werden und somit als EU-Abschlüsse zählen.
Vielleicht lieg ich ja auch völlig falsch mit meiner Einschätzung, aber so verstehe ich die einschlägigen Regelungen...

Vielleicht irre ich mich auch, aber ich meine gelesen zu haben, dass das in Deutschland nicht ohne weiteres möglich ist. Hier im Forum gab es schon einige Male Threads zu diesem Thema. 😕

PS: der LLM soll übrigens zum WS 06/07 an der FU eingeführt werden.
 
Benedikt schrieb:
Der Bachelor of Laws ist ja auch nur ein Wirtschaftsabschluss im Rechtsbereich, erst der Master geht wirklich in Richtung Rechtswissenschaften.
Direkt nach dem Master kann man kein Staatsexamen ablegen, das ist richtig. Das habe ich aber glaube ich auch nicht so geschrieben.
Die Studienberatung der Uni Hamburg meinte, dass man vor dem Staatsexamen zusätzliche Kurse absolvieren muss, aber das in den besagten 2-3 Semester schaffen könne.
Welche Kurse das sind steht noch nicht fest, da der genaue Lehrplan des Masters noch nirgends fest steht. 🙄



Vielleicht irre ich mich auch, aber ich meine gelesen zu haben, dass das in Deutschland nicht ohne weiteres möglich ist. Hier im Forum gab es schon einige Male Threads zu diesem Thema. 😕

PS: der LLM soll übrigens zum WS 06/07 an der FU eingeführt werden.

Es geht nicht um den Titel llm, sondern um die Anwaltszulassung in einem Mitgliedsland der EU. Und dies ist durchaus über den Umweg eines englischsprachigen llm-Programms in Australien, Neuseeland oder Großbritannien möglich. Die Zulassung gilt auch für Deutschland, es gibt bereits Urteile zu dem Thema.
Die Hanse-Law-School hat übrigens ein interessantes Programm mit einem Bachelor und ein darauf aufbauenden Niederländischen Master. Sowohl in GB als auch in den Niederlanden kommen aber noch zwei Jahre Berufspraxis vor Ort dazu (quasi ein Referendariat 😉).
 
Dr Franke Ghostwriter
Ihr habt mir mit der Diskussion schon weiter geholfen.

Weiß denn irgendjemand, ob man die angesprochenen Kurse im Ausland (England oder Spanien) auch per so einer Art Fernuni machen kann? Leider kann ich nicht aufhören zu arbeiten um zu studieren. Deswegen fand ich die Idee der Fernuni toll.

Es stört mich hier bei uns die Notwendigkeit an einer Präsenzuni studieren zu müssen.

Gruß

Ford
 
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