Kuhglöckchen alias Sabine...
Zum ersten kann ich sagen, dass es immer offline gehen muss, denn das hat ja damit was zu tun dass der internet explorer oder firefox eine Oberfläche haben, um html zu lesen, weil dei Kurse im html-Format sind. Es muss online gehen.
Zum zweiten: Findest Du wirklich, dass ich eine so komische Belegung habe?? Bin bis jetzt genau nach dem Belegungsplan der Fernuni gegangen und habe jedes Semester zwei Module gemacht... (Auf Deine Frage: Bin "schon" im vierten Semster, hab also das ganze Grundstudium hinter mir)
Zum Thema BGB II (das meinst Du mit BR2, oder??) denke ich, dass es wirklich eines der anspruchvollsten und grundlegensten Module ist. Wenn Du damit Schwierigkeiten hast, solltest Du lieber noch keine Klausur schreiben. Ich kenne vor allem dein juritisches Vorwissen nicht, hätte es aber für besser gehalten, wenn Du die "normale" Belegungssystematik für Teilzeitstudenten genommen hättest (ZUerst Prop+BGB I, dann BGB II+BWL I), denn die Kurse BGB I und II bauen ja aufeinander auf...
Insofern finde ich es immer besser, zwei nicht überlappende Kurse zu belegen.
Bezüglich des Gutachtenstils: Den wirst Du ausnahmslos in jedem juristischen Modul haben (einzige Ausnahme ist wohl Rhetorik), so dass DU Dich besser damit anfreunden solltest.
Verfassungsrecht ist absolut trocken, das euröpäische Verfassungsrecht ist noch schlimmer (vor allen Dingen vom Stoff her) als die Grundrechte und das Staatsorganisiationsrecht. War aber auch der bisher didaktisch schlechteste Kurs.
Arbeitsrecht ist Geschmackssache: Sehr viel Einzelnormen, die dann doch wieder miteinander zu tun haben. Mir hats Spass gemacht, auch wenn meine Klausur nicht die allerbeste war.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen, ansonsten kannst Du Dich ja noch per PN melden.
Grüße
SaM