Ok, ich probiers mal...
Wenn ein Gesellschafter "seinem" Unternehmen ein Darlehen gibt, so tritt er im Insolvenzfall als Gläubiger auf. Er kann also das Darlehen aus der Insolvenzmasse zurückbekommen. (Hätte er einfach seine Einlage erhöht, so wäre das Geld im Insolvenzfall verloren!)
Wenn der Gesellschafter das Darlehen in einer Situation gewährt, in der keine Bank mehr bereit gewesen wäre, ein Darlehen zu geben, das Unternehmen also in dem Zeitpunkt schon kurz vor der Pleite steht, dann nennt man das ein "böses Gesellschafterdarlehen". Kommt es dann zur Insolvenz, so tritt der Gesellschafter nicht mehr als normaler Gläubiger auf, sonder als Nachrangiger, d.h. er bekommt erst dann sein Geld, wenn alle anderen Gläubiger ihr Geld zurück haben.
Ist kompliziert zu erklären, hoffe es hilft ein bisschen weiter...
Grüße, Florian