• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

BWL statt VWL?

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fabi20bochum

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Habe mich vor ein paar Wochen für den Studiengang WIWI mit dem Abschluß Dipl. Volkswirt eingeschrieben (hoffe,dass alles funktioniert hat).

Meine Frage: kann ich den Studiengang nochmal wechseln, wenn ich merke, dass mir BWL doch mehr liegen würde als VWL?
 
JA, du kannst im Grundstudium jederzeit wechseln, das Grundstudium für BWL und VWL ist 100% gleich, so dass du auch alle Klausuren vom einen Studiengang (VWL) in den anderen Studiengang (BWL) mitnehmen kannst
 
Wenn Du im HS wechselt, musst Du vielleicht eine Klausur mehr schreiben, aber ABWL wird z.B auch in beiden Abschluessen geschrieben.
Der Wechsel erfolgt in der Regel mit der Rueckmeldung zum folgenden Semester. Irgendwo auf dem Rueckmeldebogern kann man ankreuzen, dass man den Abschluss wechseln moechte.
 
Vorsicht!!!!!:

Sobald man sich im HS für die Klausur VWT oder VWP angemeldet hat, gibt's (vorerst) kein zurück!!!! Dann musst Du den Abschluss VWL erst durchziehen, bis Du BWL noch dranhängen kannst!!!

Quelle: Gespräch mit Dr. Hoffmann (Leiter PA-WIWI) hier im Studienzentrum auf ausdrückliches Nachfragen!
 
Danke!

Eine Frage noch, wann kann ich mir was Anrechnen lassen?

Habe einen Abschluß als Diplom-Verwaltungswirt (FH) und laut Infomaterial kann ich mir REcht I anrechnen lassen... Wann sollte ich das tun und wie?
 
Antrag beim PA - kannst ruhig Dr. Hoffmann anrufen, der ist echt nett und hilft gern.

Würd ich so schnell wie möglich machen - was man hat, das hat man...
 
Ich würde mal ne komplette Notenübersicht von Deinem Dipl-Verwaltungswirt hinschicken, vielleicht gibts noch mehr, dass Dir angerechnet wird.

Ich hab nämlich auch total viel angerechnet bekommen, auch wenn ich einige Teilbereiche noch gar net bestanden hatte (Wechsel Uni Augsburg an FernUni).

Grüße
Melli
 
Uni ist aber etwas anderes als FH der öffentlichen Verwaltung. Da erkennen die in der Regel nur recht wenig an und lassen auch nicht mit sich verhandeln, selbst wenn man nachweisen kann (anhand der Kursbeschreibungen), dass man die Inhalte schon vermittelt bekommen hat. Zumindest waren die da bei mir recht hart.
 
Dr Franke Ghostwriter
fabi20bochum schrieb:
Eine Frage noch, wann kann ich mir was Anrechnen lassen?

Habe einen Abschluß als Diplom-Verwaltungswirt (FH) und laut Infomaterial kann ich mir REcht I anrechnen lassen... Wann sollte ich das tun und wie?

Beim Anrechnen gibt es noch ne Kleinigzeit zu bedenken.
Mit einer angerechneten Klausur ist kein Ausgleich möglich, d.h.
du musst Recht II bestehen.

In diesem Sinne könnte man sich vom Prüfungsamt bestätigen
lassen, daß Recht I anerkannt würde, dann aber bis nach dem Bestehen
der Recht II Klausur mit der Anrechnung warten.

Gruß
Joachim
 
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