Ich hätte da mal folgenden netten Fall, dessen Lösung fraglich ist:
Es existiert die X-GmbH & Co KG. A ist Alleingesellschafter der X-GmbH und alleiniger Kommanditist der KG, deren Komplementär die X-GmbH ist.
Nun verkauft A seine Geschäftsanteile der X-GmbH an die KG, die somit Alleingesellschafterin der GmbH wird. Das ist möglich (vgl. Baumbach/Hopt, Anh § 177a HGB Rdn. 8, 30. Aufl.).
Jetzt entschließt sich A, als Kommanditist aus der KG auszuscheiden, wodurch die KG aufgelöst wird. Denn er war ja der einzige Kommanditist.
Nur was passiert jetzt mit der X-GmbH, deren alleinige Gesellschafterin die KG war?! Wird sie auch aufgelöst und dann liquidiert?! 😕
Ich komme da nicht weiter.
Hat jemand ne Idee?
Gruß
Ikarus
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Es existiert die X-GmbH & Co KG. A ist Alleingesellschafter der X-GmbH und alleiniger Kommanditist der KG, deren Komplementär die X-GmbH ist.
Nun verkauft A seine Geschäftsanteile der X-GmbH an die KG, die somit Alleingesellschafterin der GmbH wird. Das ist möglich (vgl. Baumbach/Hopt, Anh § 177a HGB Rdn. 8, 30. Aufl.).
Jetzt entschließt sich A, als Kommanditist aus der KG auszuscheiden, wodurch die KG aufgelöst wird. Denn er war ja der einzige Kommanditist.
Nur was passiert jetzt mit der X-GmbH, deren alleinige Gesellschafterin die KG war?! Wird sie auch aufgelöst und dann liquidiert?! 😕
Ich komme da nicht weiter.
Hat jemand ne Idee?
Gruß
Ikarus
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